Die Zulässigkeit von Gebühren für die (Wieder)einlagerung retournierter Ware
Senden Kunden unabhängig vom Rechtsgrund bestellte Ware zurück, kann gerade für Händler mit großen Lagerbeständen ein nicht unerheblicher Bearbeitungsaufwand dadurch entstehen, dass die Retoure erfasst, geprüft und sodann wieder dem Lagerbestand hinzugefügt und dort registriert werden muss. Teilweise wird daher erwogen, diesen Kunden eine sogenannte Wiedereinlagerungsgebühr für Retouren zu berechnen, die dann mit dem zurückzuerstattenden Kaufpreis verrechnet wird. Ob derartige Gebühren rechtens sind, wird im nachstehenden Beitrag differenziert für die Ausübung von Widerrufs- und Gewährleistungsrechten durch Verbraucher und für B2B-Käufe erörtert.