Welches Recht gilt für das Impressum eines Online-Händlers bei grenzüberschreitendem Onlinehandel in der EU?
Online-Händler, die Waren oder Dienstleistungen in mehreren EU-Mitgliedsstaaten anbieten, sind mit der Frage konfrontiert, welches Recht für die Pflichtangaben zu ihrem Impressum maßgebend ist. Das kann zum Beispiel für Online-Unternehmen, die einen Hauptsitz in einem EU-Staat haben und mehrere Niederlassungen in verschiedenen EU-Staaten gegründet haben, eine Herausforderung werden und würde die Tätigkeit eines Online-Unternehmens in der EU erheblich erschweren. Es ist daher nützlich zu wissen, welches Recht innerhalb der EU für die Angaben zum Impressum maßgebend sind. Im aktuellen Fragen- und Antworten-Katalog soll hierzu im Einzelnen Stellung genommen werden.