Streitwerte
LG München II: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 75.000 Euro Streitwert
Das Landgericht München II setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1HK O 5525/09) einen Streitwert von 75.000 Euro (!) fest. Die Antragsgegnerin (eBay-Händlerin) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht München II setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1HK O 5525/09) einen Streitwert von 75.000 Euro (!) fest. Die Antragsgegnerin (eBay-Händlerin) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Hamburg: Zwei wettbewerbsrechtliche Verstöße auf eBay-Plattform = 7500 Euro
Das LG Hamburg entschied mit Beschluss vom 17.09.2009, dass es wettbewerbswidrig sei, über eBay Waren zu verkaufen, ohne den Verbraucher darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
Das LG Hamburg entschied mit Beschluss vom 17.09.2009, dass es wettbewerbswidrig sei, über eBay Waren zu verkaufen, ohne den Verbraucher darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
LG Stuttgart: Jeder wettbewerbsrechtliche Verstoß durch Darstellung auf eBay-Plattform = 2500 Euro Streitwert
Das LG Stuttgart entschied mit Beschluss vom 11.02.2009 (Az. 31 O 24/09 KfH) unter anderem, dass die Aussage "2 Jahre Gewährleistung" oder der Hinweis "Rechnung mit ausgewiesener Mwst. auf ihren Namen" eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei.
Das LG Stuttgart entschied mit Beschluss vom 11.02.2009 (Az. 31 O 24/09 KfH) unter anderem, dass die Aussage "2 Jahre Gewährleistung" oder der Hinweis "Rechnung mit ausgewiesener Mwst. auf ihren Namen" eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei.
LG Bochum: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert
Keine Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum genannt / Falsche Belehrung über den Widerrufsfristbeginn / Fehlende vertragliche Regelungen hinsichtlich Rücksendekosten im Falle der Geltendmachung des Widerrufs / fehlende Grundpreisangaben: Alles wettbewerbswidrig, so das LG Bochum. Festgesetzter Streitwert = 15.000 €.
Keine Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum genannt / Falsche Belehrung über den Widerrufsfristbeginn / Fehlende vertragliche Regelungen hinsichtlich Rücksendekosten im Falle der Geltendmachung des Widerrufs / fehlende Grundpreisangaben: Alles wettbewerbswidrig, so das LG Bochum. Festgesetzter Streitwert = 15.000 €.
LG Bremen: 8 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 50.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 290/09) einen Streitwert von 50.000 Euro (!) fest. Der Antragsgegner (eBay-Händler) hatte sich insgesamt acht wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 290/09) einen Streitwert von 50.000 Euro (!) fest. Der Antragsgegner (eBay-Händler) hatte sich insgesamt acht wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Einmal Streitwert - immer Streitwert?
Das OLG München hat mit seiner Entscheidung vom 02.Juli 2009 – Az. 29 U 5484/08 – ein Zeichen gesetzt: Ein einmal gewählter Streitwert für die gleiche Klägerin für einen gleichen Sachverhalt muss nicht automatisch auch für alle anderen Klagen gelten.
Das OLG München hat mit seiner Entscheidung vom 02.Juli 2009 – Az. 29 U 5484/08 – ein Zeichen gesetzt: Ein einmal gewählter Streitwert für die gleiche Klägerin für einen gleichen Sachverhalt muss nicht automatisch auch für alle anderen Klagen gelten.
LG Bremen: 21 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 50.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bremen setzt kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 218/09) einen Streitwert von 50.000 Euro fest. Der Antragsgegner (eBay-Händler) hatte sich insgesamt 21 wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Bremen setzt kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 218/09) einen Streitwert von 50.000 Euro fest. Der Antragsgegner (eBay-Händler) hatte sich insgesamt 21 wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Arnsberg: 10 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 EURO Streitwert
Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Ebay-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Ebay-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Bielefeld: Unzureichende Angaben bei Werbung mit Herstellergarantien = 15.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bielefeld setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 287/08) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte gegenüber Verbrauchern mit der Aussage "Neuware mit Garantie" geworben.
Das Landgericht Bielefeld setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 287/08) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte gegenüber Verbrauchern mit der Aussage "Neuware mit Garantie" geworben.
LG Hamburg: 14 Verstöße = 15.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Hamburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 408 O 63/09) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Hamburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 408 O 63/09) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Stuttgart: 5 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 12.500 Streitwert
Das Landgericht Stuttgart setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 31 O 24/09 KfH) einen Streitwert von 12.500 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünfzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Stuttgart setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 31 O 24/09 KfH) einen Streitwert von 12.500 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünfzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Bielefeld: 15 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro
Das Landgericht Bielefeld setzte kürzlich im Rahmen eines Anerkenntnisurteils (Az. 17 O 3/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünfzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Bielefeld setzte kürzlich im Rahmen eines Anerkenntnisurteils (Az. 17 O 3/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünfzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Bremen: Drei wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12-O-87/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt drei wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12-O-87/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt drei wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Dortmund: Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 10 O 22/09) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 10 O 22/09) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Berlin: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 16.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Berlin setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 102 O 31/09) einen Streitwert von 16.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Berlin setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 102 O 31/09) einen Streitwert von 16.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Bremen: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12-O-52/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12-O-52/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Dortmund: Acht wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 16 O 1/09) einen Streitwert von 15000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt acht wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 16 O 1/09) einen Streitwert von 15000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt acht wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Bochum: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 323/08) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 323/08) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Detmold : Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Detmold setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 8 O 1/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Detmold setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 8 O 1/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Essen: Vierzehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
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