Weisse Ware: Werbung, dass "Energieverbrauch 10 % sparsamer als bei Energieeffizienzklasse A" zulässig?
Darf eine Waschmaschine mit folgender Aussage beworben werden?:„Energieverbrauch 10 % sparsamer als bei Energieeffizienzklasse A"?
Darf eine Waschmaschine mit folgender Aussage beworben werden?:„Energieverbrauch 10 % sparsamer als bei Energieeffizienzklasse A"?
Die IT-Recht Kanzlei [berichtete|remko-unzureichende-prospektangaben-energiekennzeichnung.html] bereits von der Unsitte so manchen Klimageräteherstellers, der seine Zwischenhändler mit unzureichenden Leistungsdaten zur Energiekennzeichnung seiner Produkte versorgte. Nun wurde erneut ein Online-Händler abgemahnt, der sich beim Verkauf eines Klimageräts auf die Leistungsdaten des Herstellers - diesmal der UNIMET GmbH & Co. Zentral KG - verlassen hatte. Das Problem: Die Daten erwiesen sich im nachhinein als unvollständig.
Händler von "weißer Ware" haben beim Verkauf unbedingt darauf zu achten, ihre Geräte nach den Vorgaben der [Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung |http://bundesrecht.juris.de/envkv/BJNR261600997.html] (EnVKV) zu [kennzeichnen|abmahnung-pflichtangaben-weisse-ware.html] . Ansonsten drohen Abmahnungen. Nur, welche Geräte sind von der lästigen Energiekennzeichnungspflicht ausgenommen?
Produktfotos sind rechtlich unproblematisch, wenn man sie selbst gemacht oder zumindest vom Fotografen eine Erlaubnis zur Verwendung hat? Von wegen! Gerade wenn eine urheberrechtlich geschützte Ware angeboten wird, sollten Verkäufer und Handelsplattform genau darauf achten, dass das Foto nur bis zum Abschluss des Kaufvertrages online ist. Das hat nun das OLG Köln festgestellt.
Nachdem die IT-Recht Kanzlei bereits allgemein über das Thema Onlinehandel mit Kondomen informiert hat (siehe hierzu [Artikel|verkauf-von-kondomen.html] vom 03.12.2008), beschäftigt sich die folgende Entscheidung mit dem Wettbewerbsverstoß beim Handel mit schadhaften Kondomen.
Die IT-Recht Kanzlei hat von einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin Kenntnis erlangt, welche die Werbung "Zwei CPU-Kerne 2x2800 MHz = 5600 MHz" als objektiv unwahr (und irreführend) bewertet. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrkreise nicht auf die Angabe "5600 MHz" hereinfallen würden. Die Beweislast liege insoweit bei dem Werbenden.
Die Abkürzung RoHS steht für „Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment” (=“Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“) und ist die Bezeichnung der EG-Richtlinie 2002/95/EG, die so etwas wie eine kleine Revolution in der Elektrobranche darstellt. Denn mit dieser Richtlinie sollen nach und nach umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten verschwinden – was so manchen Hersteller vor Probleme stellt.
Die oftmals in der Werbung gespriesene Wirkung von Antikaltgeräten ist umstritten bzw. wird von vielen Stimmen aus der Wissenschaft stark angezweifelt. Dies hat sich der "Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V." zunutze gemacht, der entsprechende (seiner Ansicht nach irreführende) Wirkungsaussagen von Online-Händlern abmahnt.
Am 17. Dezember 2008 hat die EU-Kommission eine Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch von Haushalts- und Bürogeräten im Bereitschafts- und Aus-Zustand erlassen (Verordnung (EG) Nr. 1275/2008). Darin werden strenge Maximalverbrauchswerte für Geräte im Aus- und Standby-Zustand festgesetzt.
Kein Witz: Feuerzeuge sind spaßbefreit – und keiner hat’s gemerkt. Auf Basis geltenden EU-Rechts verbietet die „Feuerzeug-Verordnung“ bereits seit dem 11. März 2008 alle Feuerzeuge „mit Unterhaltungseffekt“, und auch andere Feuerzeuge sind strikten Anforderungen unterworfen worden. Kürzlich erst wurde ein Klient der IT-Recht-Kanzlei von der zuständigen Behörde mit dem Vorwurf überrascht, er handle mit illegalen Waren.
In der Vergangenheit ist es beim Verkauf von Ersatzteilen im Internet immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen.Dabei bekämpfen die Markeninhaber, beispielsweise Druckerhersteller, ihre Konkurrenten mit allen rechtlichen Mitteln. Vor allem das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht sollten die Drittanbieter beachten.
Den Umgang mit Kondomen sollte nicht nur der Endverbraucher sicher beherrschen, auch die Händler müssen einige Vorkenntnisse mitbringen. Denn wer Kondome bisher unter der Kategorie „Spielzeug“ verortet hat, wird umdenken müssen – der Gesetzgeber sieht die Sache nämlich anders.
Ja, tatsächlich. Es gibt ein Gesetz zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas (KrGlasKennzG). Was ist hier zu beachten? Wann darf etwa mit der Bezeichnung „Kristallglas“ geworben werden? Die IT-Recht Kanzlei klärt die wichtigsten Fragen.
Gemäß § 1 Abs. 1 PKW-EnVKV haben Onlinehändler, die im Internet neue Personenkraftwagen bewerben, für jedes beworbene Fahrzeugmodell zumindest die Werte des offiziellen Kraftstoffverbrauchs und der CO2 Emissionen anzugeben. Nur, sind PKW mit sogenannter Tageszulassung auch „neu“ im Sinne der PKW-EnVKV?
Mit [News vom 30. Mai 2008|remko-unzureichende-prospektangaben-energiekennzeichnung.html] berichtete die IT-Recht Kanzlei, dass die in den "REMKO"-Prospekten enthaltenen Leistungsdaten nicht den rechtlichen Energiekennzeichnungsvorschriften genügen. Nun reagierte der Klimagerätehersteller REMKO und teilte der IT-Recht Kanzlei mit, dass mittlerweile alle Angaben gemäß der Durchführungsrichtlinie 2002/31/EG im Internet nachgebessert worden seien.
Beim Verkauf von sog. [„Weißer Ware“|abmahnung-pflichtangaben-weisse-ware.html] im Internet haben Online-Händler umfangreiche technische Leistungsdaten (zur Energiekennzeichnung) zu veröffentlichen. Aber woher bezieht man derlei Informationen? Hersteller-Prospekten sollte man jedenfalls nicht blindlings trauen – wie ein aktueller Fall der IT-Recht Kanzlei zeigt!
Onlinehändler, die gewerblich CPUs im Internet vertreiben, sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, wie sie Multikern-Prozessoren bewerben dürfen. Ist es etwa zulässig, bei Multikern-Prozessoren die Prozessortaktung als Summe der Einzeltaktungen der einzelnen Kerne anzugeben?
Zur Zeit werden viele Online-Händler abgemahnt, die im Internet "Weiße Ware" verkaufen und dabei die zwingenden Regelungen zur Anbieterkennzeichnung nicht hinreichend beachten.
Der Verkauf von Haushaltsgeräten (aufgrund ihrer Farbe auch gerne als Weiße Ware bezeichnet) ist kein leichtes und unbeschwertes Unterfangen. Bereits die Lieferanten und Händler im stationären Fachhandel müssen eine Vielzahl an komplizierten und unübersichtlichen Vorschriften beachten. Dasselbe und sogar noch ein bisschen mehr muss der Versand- und Internethändler wissen.
Grundlage für die Kennzeichnungs-, Etikettierungs- und Informationspflichten rund um den Verkauf, die Vermietung und den Ratenkauf von Haushaltsgeräten ist die Richtlinie 92 / 75 / EWG.
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.