Widerrufsrecht beim Onlinekauf von Goldbarren
In einer viel beachteten Entscheidung hat das Amtsgericht Borken mit Urteil vom 26.02.2014, 15 C 290/13 einem klagenden Onlinekäufer von Goldbarren ein Widerrufsrecht zugebilligt, da in dem zu entscheidenden Fall nach Ansicht des AG Borken das Risiko einer vom Verkäufer nicht zu beeinflussenden Fluktuation des Preises nicht bestand. Es wäre nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei übertrieben, wie verschiedentlich in Rezensionen angedeutet, hier eine Grundsatzentscheidung gegen die Regelung zu sehen, dass beim Onlinekauf von Goldbarren ein Widerrufsrecht des Verbrauchers ausgeschlossen ist.