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Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Ehem. NP : Irreführende Preisgegenüberstellung bei gebrauchten Kfz
20.12.2012, 13:27 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Ehem. NP : Irreführende Preisgegenüberstellung bei gebrauchten Kfz
Ehem. NP : Irreführende Preisgegenüberstellung bei gebrauchten Kfz

Das Landgericht Osnabrück hat in seinem Urteil vom 09.07.2012, Az. 16 O 37/12 die Werbung mit Preisgegenüberstellungen von gebrauchten Kfz, bei denen der Vergleichspreis als „ehem. NP“ bezeichnet wurde, als unzulässig angesehen.

Werbung mit durchgestrichenen Preisen
30.01.2012, 19:18 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Werbung mit durchgestrichenen Preisen
Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Wer kennt dies nicht? Jeden Tag angeln wir neue Prospekte aus dem Briefkasten und werden dort mit unzähligen Rabattaktionen konfrontiert. Gleiches gilt auch auf den unbegrenzten Shop-Seiten im Internet. Viele Händler bewerben Waren mit Hilfe von durchgestrichenen Preisen, da diese Art der Werbung dem Verbraucher durch den direkten Zahlenvergleich ein besonders günstiges Angebot suggeriert. Wegen der herausragenden Bedeutung des Preises für die Kaufentscheidung ist jedoch wirksamer Schutz vor irreführenden Preisangaben zwingend notwendig.

Alt und neu: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erläutert werden!
08.12.2011, 16:04 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Alt und neu: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erläutert werden!
Alt und neu: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erläutert werden!

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Düsseldorf muss bei Werbehinweisen mit durchgestrichenen „alten“ Preisen auch klargestellt werden, worum es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt. Da ein durchgestrichener Preis zeigen soll, dass dieser gerade nicht (mehr) verlangt wird, muss dem Verbraucher auch der Hintergrund zu dieser Preisdifferenz erläutert werden (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 20.09.2011, Az. 38 O 58/09).

BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen ohne diesbezügliche Erläuterung ist unzulässig
29.04.2011, 16:43 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen ohne diesbezügliche Erläuterung ist unzulässig
BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen ohne diesbezügliche Erläuterung ist unzulässig

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 17.03.2011, Az. I ZR 81/09), dass eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen höhere durchgestrichene Preise gegenübergestellt werden, wettbewerbswidrig sind, wenn sich aus der Werbung nicht ergibt, wie lange die Einführungspreise gelten und ab wann die durchgestrichenen höheren Preisen verlangt werden.

BGH: untersagt Werbung mit durchgestrichenen Preisen bei Eröffnungsangebot
21.03.2011, 07:44 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

BGH: untersagt Werbung mit durchgestrichenen Preisen bei Eröffnungsangebot
BGH: untersagt Werbung mit durchgestrichenen Preisen bei Eröffnungsangebot

Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen höhere durchgestrichene Preise gegenübergestellt werden, nur zulässig ist, wenn sich aus der Werbung ergibt, wie lange die Einführungspreise gelten und ab wann die durchgestrichenen höheren Preisen verlangt werden.

OLG Düsseldorf: Aktuelles Urteil zum Thema durchgestrichene Preise und Informationspflichten
28.07.2010, 12:26 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

OLG Düsseldorf: Aktuelles Urteil zum Thema durchgestrichene Preise und Informationspflichten
OLG Düsseldorf: Aktuelles Urteil zum Thema durchgestrichene Preise und Informationspflichten

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei einer Bezugnahme auf einen „statt"-Preis in der Werbung nicht zwingend klargestellt werden muss, um was für einen Preis es sich bei dem „statt"-Preis handelt.

LG München: Werbung von über vier Wochen mit Gegenüberstellung des ehemaligen Verkäuferpreises mit herabgesetzten aktuellen Preis ist kritisch
01.06.2010, 10:02 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

LG München: Werbung von über vier Wochen mit Gegenüberstellung des ehemaligen Verkäuferpreises mit herabgesetzten aktuellen Preis ist kritisch
LG München: Werbung von über vier Wochen mit Gegenüberstellung des ehemaligen Verkäuferpreises mit herabgesetzten aktuellen Preis ist kritisch

Das LG München I ist der Meinung, dass es in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht unzulässig sein kann, Produkte länger als vier Wochen mit einem dem aktuellen Peis gegenüber gestellten ehemaligen eigenen Verkaufspreis (in Form durchgestrichener und/oder mit dem Hinweis: "statt..." oder "bisher" versehene Preise) zu bewerben.

Zulässigkeit: von Werbung mit Preisgegenüberstellungen (etwa "durchgestrichener Preis")
02.12.2008, 18:30 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Zulässigkeit: von Werbung mit Preisgegenüberstellungen (etwa "durchgestrichener Preis")
Zulässigkeit: von Werbung mit Preisgegenüberstellungen (etwa "durchgestrichener Preis")

Ein beliebtes Mittel der Produktwerbung ist die Gegenüberstellung von Preisen, wobei dem Verbraucher durch den Preisvergleich der Eindruck vermittelt werden soll, ihm liege hier ein besonders günstiges Angebot vor. Der werbende Händler bezieht sich bei dieser Form der Produktwerbung vorzugsweise auf empfohlene Preise des Herstellers, auf Preise der Konkurrenz oder auf frühere eigene Preise. Bei der Eigenpreisgegenüberstellung wird der Preisunterschied gerne dadurch verdeutlicht, dass der alte Preis durchgestrichen und der neue Preis daneben gestellt wird.

Werbung: Rechtssicherheit bei durchgestrichenen Preisen

Werbung: Rechtssicherheit bei durchgestrichenen Preisen
Werbung: Rechtssicherheit bei durchgestrichenen Preisen

Viele Online-Händler bewerben Waren im Internet mit Hilfe von durchgestrichenen Preisen. Nur, ist dies so einfach möglich bzw. welche rechtliche Anforderungen sind hierbei zu beachten?

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