Amazon
Geschäftsverhalten von Amazon....
Beim Bundeskartellamt hat es, laut Bundesregierung, Beschwerden über das Verhalten von Amazon gegeben. Der Internethändler soll eigene Produkte gezielt höher platziert haben als die von anderen Händlern und Daten von Mitbewerber genutzt haben, um eigene Produkte zu entwickeln, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/24873) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24340).
Beim Bundeskartellamt hat es, laut Bundesregierung, Beschwerden über das Verhalten von Amazon gegeben. Der Internethändler soll eigene Produkte gezielt höher platziert haben als die von anderen Händlern und Daten von Mitbewerber genutzt haben, um eigene Produkte zu entwickeln, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/24873) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24340).
Amazon startet mit eigenem Marketplace in Polen
Es ist wieder soweit: Amazon hat kürzlich seinen Marketplace-Verkäufern mitgeteilt, dass nun der nächste Amazon Marketplace in Europa an den Start gehen wird: Amazon Polen. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten auch für diesen neuen Marketplace spezielle, abmahnsichere Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Impressum + Widerrufsbelehrung) zur Verfügung – für einen rechtssicheren Start.
Es ist wieder soweit: Amazon hat kürzlich seinen Marketplace-Verkäufern mitgeteilt, dass nun der nächste Amazon Marketplace in Europa an den Start gehen wird: Amazon Polen. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten auch für diesen neuen Marketplace spezielle, abmahnsichere Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, Impressum + Widerrufsbelehrung) zur Verfügung – für einen rechtssicheren Start.
Beschwerde über Mitbewerber bei Amazon: Zulässig oder unlauteres Anschwärzen?
Der Online-Markt ist zum Teil stark umkämpft. So kann es vorkommen, dass sich ein Online-Händler beim Online-Marktplatz über einen Mitbewerber in Bezug auf dessen Angebotsgestaltungen beschwert. Das OLG Hamm musste sich mit der Frage beschäftigen, ob es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Online-Händler einen tatsächlichen Rechtsverstoß eines Mitbewerbers bei einer Online-Handelsplattform (Amazon) meldet. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Hamm in unserem heutigen Beitrag.
Der Online-Markt ist zum Teil stark umkämpft. So kann es vorkommen, dass sich ein Online-Händler beim Online-Marktplatz über einen Mitbewerber in Bezug auf dessen Angebotsgestaltungen beschwert. Das OLG Hamm musste sich mit der Frage beschäftigen, ob es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Online-Händler einen tatsächlichen Rechtsverstoß eines Mitbewerbers bei einer Online-Handelsplattform (Amazon) meldet. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Hamm in unserem heutigen Beitrag.
Amazon: Derzeit extrem viele Händler-Sperrungen – was kann ich als Händler tun?
Amazon-Verkäufer scheinen derzeit gefährlich zu leben, jedenfalls in geschäftlicher Hinsicht. Die IT-Recht Kanzlei muss seit etwa 4-6 Wochen einen sprunghaften Anstieg an Beschwerden von Händlern über Sperrungen durch Amazon feststellen. Gerade im Weihnachtsgeschäft sehr unschön. Es gibt eine Vielzahl bekannter „Fettnäpfchen“. Im Anschluss möchten wir Ihnen die häufigsten Sperrgründe bei Amazon einmal vorstellen, damit Sie von einer Sperrung hoffentlich dauerhaft verschont bleiben.
Amazon-Verkäufer scheinen derzeit gefährlich zu leben, jedenfalls in geschäftlicher Hinsicht. Die IT-Recht Kanzlei muss seit etwa 4-6 Wochen einen sprunghaften Anstieg an Beschwerden von Händlern über Sperrungen durch Amazon feststellen. Gerade im Weihnachtsgeschäft sehr unschön. Es gibt eine Vielzahl bekannter „Fettnäpfchen“. Im Anschluss möchten wir Ihnen die häufigsten Sperrgründe bei Amazon einmal vorstellen, damit Sie von einer Sperrung hoffentlich dauerhaft verschont bleiben.
LG München I: Amazon darf bei Accountsperrung Händlerguthaben nicht einbehalten
Derzeit häufen sich Accountsperrungen bei Amazon rasant. Nicht nur, dass dann kein Verkauf mehr möglich ist. Amazon zieht bei Marketplaceverkäufen das Geld für die Händler ein und verwaltet dieses bis zur Auszahlung an den Händler. Kommt es zu einer Accountsperrung, wird nicht selten von Amazon auf das aufgelaufene Guthaben des Händlers von Amazon einbehalten und eine Auszahlung abgelehnt. Ganz so einfach geht es jedoch nicht, so entschied das LG München I.
Derzeit häufen sich Accountsperrungen bei Amazon rasant. Nicht nur, dass dann kein Verkauf mehr möglich ist. Amazon zieht bei Marketplaceverkäufen das Geld für die Händler ein und verwaltet dieses bis zur Auszahlung an den Händler. Kommt es zu einer Accountsperrung, wird nicht selten von Amazon auf das aufgelaufene Guthaben des Händlers von Amazon einbehalten und eine Auszahlung abgelehnt. Ganz so einfach geht es jedoch nicht, so entschied das LG München I.
OLG Hamburg: Amazon-Verkäufer haften nicht für Vergehen von Amazon-Affiliates
Mit Hilfe seines Affiliate-Programms will es Amazon Influencern leicht machen, Werbung für Produkte zu schalten und damit Geld zu verdienen. Interessant ist dabei, dass Amazon die Provision zahlt und nicht die Händler selbst. Außerdem können Marketplace-Verkäufer ihre Produkte nicht von dem Affiliate-Programm ausschließen. Haften Händler trotzdem für irreführende Werbung von Affiliate-Partnern? Mit dieser Frage hat sich jüngst das OLG Hamburg mit Urteil vom 20.08.2020 (Az. 15 U 137/19) beschäftigt. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Mit Hilfe seines Affiliate-Programms will es Amazon Influencern leicht machen, Werbung für Produkte zu schalten und damit Geld zu verdienen. Interessant ist dabei, dass Amazon die Provision zahlt und nicht die Händler selbst. Außerdem können Marketplace-Verkäufer ihre Produkte nicht von dem Affiliate-Programm ausschließen. Haften Händler trotzdem für irreführende Werbung von Affiliate-Partnern? Mit dieser Frage hat sich jüngst das OLG Hamburg mit Urteil vom 20.08.2020 (Az. 15 U 137/19) beschäftigt. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.
Amazon sperrt sich bei Darstellung der Email-Adresse / Telefonnummer im Händlerimpressum
Aktuell mehren sich die Hinweise darauf, dass Amazon (mal wieder) Verschärfungen bezüglich der Veröffentlichung von Kontaktdaten seitens der Marketplace-Händler vornimmt. Konkret wurde ein Händler von Amazon beanstandet, weil er – wie vom deutschen Gesetz gefordert – seine Email-Adresse im Rahmen seines Impressums bei Amazon angegeben hat. Wer hier als Händler Amazons Forderungen nachkommt, begibt sich in Abmahngefahr.
Aktuell mehren sich die Hinweise darauf, dass Amazon (mal wieder) Verschärfungen bezüglich der Veröffentlichung von Kontaktdaten seitens der Marketplace-Händler vornimmt. Konkret wurde ein Händler von Amazon beanstandet, weil er – wie vom deutschen Gesetz gefordert – seine Email-Adresse im Rahmen seines Impressums bei Amazon angegeben hat. Wer hier als Händler Amazons Forderungen nachkommt, begibt sich in Abmahngefahr.
LG Mannheim: Auf Amazon ist eine „von (…)"- Angabe mit eigener Marke bei gebrandeten No-Name-Produkten unzulässig!
Es ist an der Tagesordnung, dass Online-Händler auf der Plattform Amazon No-Name-Produkte so kennzeichnen, dass die „von (…)"- Angabe ihre Marke trägt. Ziel dahinter ist oft eine wettbewerbswidrige Monopolisierung. Denn sowohl ein Anhängen an solche Angebote als auch die Erstellung einer „Dublette“ birgt die Gefahr von Rechtsverletzungen. In einem aktuellen Urteil hat nun das LG Mannheim klargestellt, dass sich ein so handelnder Online-Händler unter Umständen nicht auf seine markenrechtlichen Ansprüche berufen kann.
Es ist an der Tagesordnung, dass Online-Händler auf der Plattform Amazon No-Name-Produkte so kennzeichnen, dass die „von (…)"- Angabe ihre Marke trägt. Ziel dahinter ist oft eine wettbewerbswidrige Monopolisierung. Denn sowohl ein Anhängen an solche Angebote als auch die Erstellung einer „Dublette“ birgt die Gefahr von Rechtsverletzungen. In einem aktuellen Urteil hat nun das LG Mannheim klargestellt, dass sich ein so handelnder Online-Händler unter Umständen nicht auf seine markenrechtlichen Ansprüche berufen kann.
Öfter mal was Neues – Amazon verlängert Zeitfenster für das Weihnachtsrückgaberecht
Aktuell schreckt Amazon seine Marketplacehändler mit einer Nachricht bezüglich der Verlängerung des Rückgabezeitfensters für Bestellungen rund um Weihnachten 2020 auf. Amazon-Händler werden aufgefordert, ihre Rücknahmebedingungen den neuen Vorgaben Amazons anzupassen. Die IT-Recht Kanzlei hat die Rechtstexte für Amazon.de entsprechend angepasst und informiert im Folgenden.
Aktuell schreckt Amazon seine Marketplacehändler mit einer Nachricht bezüglich der Verlängerung des Rückgabezeitfensters für Bestellungen rund um Weihnachten 2020 auf. Amazon-Händler werden aufgefordert, ihre Rücknahmebedingungen den neuen Vorgaben Amazons anzupassen. Die IT-Recht Kanzlei hat die Rechtstexte für Amazon.de entsprechend angepasst und informiert im Folgenden.
LG Mühlhausen: Amazon muss die Sperrung von Konten stichhaltig begründen
Der Internetriese Amazon betreibt die weltweit am stärksten frequentierte Online-Verkaufsplattform, auf die viele Unternehmen zur Erzielung Ihrer Umsätze angewiesen sind. Entschließt sich Amazon zur Sperrung eines Händlerkontos, gerät daher nicht selten die wirtschaftliche Existenz in Bedrohung. In einem aktuellen Verfügungsverfahren vor dem LG Mühlhausen erwirkte ein Händler nun zumindest theoretisch gerichtlich die Wiederfreischaltung. Mit Beschluss vom 29.06.2020 (Az. HK O 26/20) monierte das Gericht eine Willkür Amazons und half dem Händlergesuch ab. Amazon wehrt sich aber gegen die Zustellung. Lesen Sie mehr zu den Hintergründen und der Bedeutung der Entscheidung.
Der Internetriese Amazon betreibt die weltweit am stärksten frequentierte Online-Verkaufsplattform, auf die viele Unternehmen zur Erzielung Ihrer Umsätze angewiesen sind. Entschließt sich Amazon zur Sperrung eines Händlerkontos, gerät daher nicht selten die wirtschaftliche Existenz in Bedrohung. In einem aktuellen Verfügungsverfahren vor dem LG Mühlhausen erwirkte ein Händler nun zumindest theoretisch gerichtlich die Wiederfreischaltung. Mit Beschluss vom 29.06.2020 (Az. HK O 26/20) monierte das Gericht eine Willkür Amazons und half dem Händlergesuch ab. Amazon wehrt sich aber gegen die Zustellung. Lesen Sie mehr zu den Hintergründen und der Bedeutung der Entscheidung.
Amazon: Automatisierter Weg zur nachvertraglichen Rechtstexteübermittlung per Mail?
Auch auf Amazon sind Online-Händler verpflichtet, Verbrauchern nachvertraglich wesentliche Vertragsinhalte zugänglich zu machen. So müssen beim FBA die AGB und beim FBM die AGB mit Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss übermittelt werden. Während beim FBM die Möglichkeit des Beilegens von Ausdrucken zur Sendung besteht, bleibt beim FBA nur der Mailversand. Ob neben der individuellen Versendung über die Amazon-Funktion auch ein automatisiertes Verfahren möglich ist, zeigen wir nachstehend auf.
Auch auf Amazon sind Online-Händler verpflichtet, Verbrauchern nachvertraglich wesentliche Vertragsinhalte zugänglich zu machen. So müssen beim FBA die AGB und beim FBM die AGB mit Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss übermittelt werden. Während beim FBM die Möglichkeit des Beilegens von Ausdrucken zur Sendung besteht, bleibt beim FBA nur der Mailversand. Ob neben der individuellen Versendung über die Amazon-Funktion auch ein automatisiertes Verfahren möglich ist, zeigen wir nachstehend auf.
Amazon FBA und FBM: Übermittlung notwendiger Rechtstexte nach der Bestellung (Anleitung)
Nach geltendem Recht müssen Online-Händler nach der Bestellung bestimmte Rechtstexte (regelmäßig AGB und Widerrufsbelehrung) auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Zur Wahl steht die Versendung von Mail-Anhängen oder das Beilegen der Dokumente in Druckform zur Sendung. Aufgrund zahlreicher Anfragen zeigt die IT-Recht Kanzlei im heutigen Beitrag auf, wie die nachvertragliche Informationspflicht auf Amazon direkt über die „Seller Central“ sowohl beim FBA als auch beim FBM rechtskonform zu erfüllen ist.
Nach geltendem Recht müssen Online-Händler nach der Bestellung bestimmte Rechtstexte (regelmäßig AGB und Widerrufsbelehrung) auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Zur Wahl steht die Versendung von Mail-Anhängen oder das Beilegen der Dokumente in Druckform zur Sendung. Aufgrund zahlreicher Anfragen zeigt die IT-Recht Kanzlei im heutigen Beitrag auf, wie die nachvertragliche Informationspflicht auf Amazon direkt über die „Seller Central“ sowohl beim FBA als auch beim FBM rechtskonform zu erfüllen ist.
Anleitung für Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung richtig einbinden!
Amazon ist eine bei Händlern sehr beliebte Verkaufsplattform, allerdings gilt gerade auch hier, dass die fernabsatzrechtlichen Vorgaben zwingend einzuhalten sind! Hierzu zählt vor allem, dass Händler Ihre Rechtstexte ordnungsgemäß auf der Plattform Amazon einbinden müssen, aber wie geschieht das richtig? Im folgenden Beitrag soll aufgezeigt werden, mit welchen Schritten Händler auf „Amazon Marketplace“ ihre Auftritte mit Blick auf AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Co. rechtlich absichern und pflichtkonform gestalten können, und zwar auch dann, wenn der Händler "Versand durch Amazon" - FBA nutzt.
Amazon ist eine bei Händlern sehr beliebte Verkaufsplattform, allerdings gilt gerade auch hier, dass die fernabsatzrechtlichen Vorgaben zwingend einzuhalten sind! Hierzu zählt vor allem, dass Händler Ihre Rechtstexte ordnungsgemäß auf der Plattform Amazon einbinden müssen, aber wie geschieht das richtig? Im folgenden Beitrag soll aufgezeigt werden, mit welchen Schritten Händler auf „Amazon Marketplace“ ihre Auftritte mit Blick auf AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Co. rechtlich absichern und pflichtkonform gestalten können, und zwar auch dann, wenn der Händler "Versand durch Amazon" - FBA nutzt.
BGH: Amazons A-bis-z-Garantie-Entscheidung ist für den Verkäufer nicht bindend
Amazon gilt als die wohl „kundenfreundlichste“ Verkaufsplattform. Nicht selten werden dabei aber Verkäuferrechte verletzt, nur um dem Anliegen „Kundenfreundlichkeit“ um jeden Preis nachzukommen. Dabei geht es auch um Ausnutzung bzw. gar Betrug von Kundenseite. Der BGH hat nun entschieden, dass sich Amazons Kundenservice nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen kann.
Amazon gilt als die wohl „kundenfreundlichste“ Verkaufsplattform. Nicht selten werden dabei aber Verkäuferrechte verletzt, nur um dem Anliegen „Kundenfreundlichkeit“ um jeden Preis nachzukommen. Dabei geht es auch um Ausnutzung bzw. gar Betrug von Kundenseite. Der BGH hat nun entschieden, dass sich Amazons Kundenservice nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen kann.
"Bewertung Anfordern“-Button auf Amazon: Rechtssichere Verwendung möglich?
Seit Ende 2019 stellt Amazon Händlern eine neue Funktion bereit. Über die sog. Seller Central können Händler über Amazon eine standardisierte Bewertungsanfrage für abgeschlossene Transaktionen an den Käufer versenden. Als Absender tritt hierbei Amazon selbst auf. Warum die neue Funktion aber mit Vorsicht zu genießen ist und Händler sie im Zweifel selbst rechtlich verantworten müssen, beantworten wir in der heutigen Frage des Tages.
Seit Ende 2019 stellt Amazon Händlern eine neue Funktion bereit. Über die sog. Seller Central können Händler über Amazon eine standardisierte Bewertungsanfrage für abgeschlossene Transaktionen an den Käufer versenden. Als Absender tritt hierbei Amazon selbst auf. Warum die neue Funktion aber mit Vorsicht zu genießen ist und Händler sie im Zweifel selbst rechtlich verantworten müssen, beantworten wir in der heutigen Frage des Tages.
Frage des Tages: Amazon – warum kann ich mein Impressum nicht hinterlegen und wie weise ich auf die OS-Plattform hin?
Immer wieder erreichen uns in letzter Zeit Anfragen von Amazon-Verkäufern, die Probleme beim Hinterlegen des dortigen Impressums haben. Das Problem steht im Zusammenhang mit dem Hinweis auf die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung.
Immer wieder erreichen uns in letzter Zeit Anfragen von Amazon-Verkäufern, die Probleme beim Hinterlegen des dortigen Impressums haben. Das Problem steht im Zusammenhang mit dem Hinweis auf die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung.
Ab sofort: IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für Amazon Niederlande an
Der Marktplatzbetreiber Amazon hat seinen Fokus nun auch auf den niederländischen Markt gelegt und wird dort künftig mit einem eigenen Ableger seines Amazon-Markplatzes präsent sein. Die IT-Recht Kanzlei möchte ihren Mandanten einen rechtssicheren Verkauf bei amazon.nl ermöglichen und bietet ab sofort speziell für amazon.nl entwickelte Rechtstexte an.
Der Marktplatzbetreiber Amazon hat seinen Fokus nun auch auf den niederländischen Markt gelegt und wird dort künftig mit einem eigenen Ableger seines Amazon-Markplatzes präsent sein. Die IT-Recht Kanzlei möchte ihren Mandanten einen rechtssicheren Verkauf bei amazon.nl ermöglichen und bietet ab sofort speziell für amazon.nl entwickelte Rechtstexte an.
Zur Haftung für Kundenbewertungen bei Amazon
Der BGH hat entschieden, dass den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts für Bewertungen des Produkts durch Kunden grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft.
Der BGH hat entschieden, dass den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts für Bewertungen des Produkts durch Kunden grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft.
Frage des Tages: Warum kann ich bei Amazon die Gewährleistung bei Gebrauchtware nicht beschränken?
Immer wieder erreichen die IT-Recht Kanzlei Anfragen von Amazon-Verkäufern, warum in den Rechtstexten für den rechtssicheren Verkauf bei Amazon, anders als bei vielen sonstigen AGB der IT-Recht Kanzlei, keine Verkürzung der Gewährleistungsfrist für Gebrauchtware vorgesehen ist.
Immer wieder erreichen die IT-Recht Kanzlei Anfragen von Amazon-Verkäufern, warum in den Rechtstexten für den rechtssicheren Verkauf bei Amazon, anders als bei vielen sonstigen AGB der IT-Recht Kanzlei, keine Verkürzung der Gewährleistungsfrist für Gebrauchtware vorgesehen ist.
Frage des Tages: Ist für Kleinunternehmer ein rechtssicherer Verkauf bei Amazon möglich?
Der Amazon-Marketplace ist ein interessantes Pflaster für den Einstieg in den Onlinehandel. Daher versuchen dort nicht selten auch Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG ihr Glück. Doch ist der Auftritt von Amazon überhaupt kompatibel für Verkäufer mit Kleinunternehmerstatus?
Der Amazon-Marketplace ist ein interessantes Pflaster für den Einstieg in den Onlinehandel. Daher versuchen dort nicht selten auch Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG ihr Glück. Doch ist der Auftritt von Amazon überhaupt kompatibel für Verkäufer mit Kleinunternehmerstatus?
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