Kennzeichnungspflicht für Pizzalieferanten: Bei Fertigspeisen und Getränken muss der Grundpreis angegeben werden
Auch für Pizzaboten und ähnliche Lieferdienste gilt nach Ansicht des OLG Köln: Bei vorverpackten Fertigspeisen (Eiscreme etc.) und Getränken muss das Angebot mit einer Grundpreisangabe versehen werden. In einem aktuellen Urteil (01.06.2011, Az. 6 U 220/10) betonen die Richter, dass die Ausnahmeregelung für Dienstleistungen hier gerade nicht greift.