Änderung des ElektroG: Neue Informationspflicht über Verwertungsziele
Zum 09.10.2020 hat der Bundesrat eine Änderung des Elektrogesetzes gebilligt, welche der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie dient. Hersteller im Sinne des ElektroG (zu denen auch Händler zählen können) trifft damit seit Oktober 2020 eine neue Informationspflicht über abfallwirtschaftliche Zielquoten. Was die neue Pflicht besagt und wie sie korrekt umzusetzen ist, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.