LG München I: verurteilt Fake-Shop Betreiber zu über 5 Jahren Freiheitsstrafe
Wegen des Betriebs von insgesamt 19 sogenannten "Fakeshops" hat das Landgericht München I kürzlich nach einer Anklage der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelten Zentralstelle Cybercrime Bayern einen 35-jährigen Münchener wegen mehrfachen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren 5 Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat in mehr als 700 Fällen im Internet hochwertige Elektroartikel angeboten, von den Geschädigten den Kaufpreis per Vorkasse vereinnahmt und ist die Lieferung der bestellten Waren - wie von vorneherein geplant - schuldig geblieben.