UWG – Schwarze Klausel Nr. 5 - Wenn Lockangebote zu schnell ausverkauft sind
Lockangebote, kaum gelesen und schon weg. Wer kennt sie nicht, diese blöde Situation: Da gibt es beim Discounter um die Ecke dieses tolle Notebook im Super-Sonder-Angebot. Sie selbst sind früh aufgestanden und bereits eine halbe Stunde nach Geschäftsbeginn dort – und schon alles weg! Kann das sein? Darf das sein? Das ist ein Fall für die Schwarze Klausel Nr. 5. Lesen Sie dazu jetzt den sechsten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .