Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Werberecht - Heilberufe und Heilverfahren

LG Wuppertal: Zeig was du kannst - zur Werbung mit besonderen Leistungsangeboten auf einem Praxisschild

LG Wuppertal: Zeig was du kannst - zur Werbung mit besonderen Leistungsangeboten auf einem Praxisschild
LG Wuppertal: Zeig was du kannst - zur Werbung mit besonderen Leistungsangeboten auf einem Praxisschild

Nach einer Entscheidung des LG Wuppertal (Urteil vom 15.05.2009, Az.: 15 O 11/09) stellt es keine berufswidrige Werbung dar, wenn ein Facharzt für Chirurgie über besondere Erfahrungen auf den Gebieten der sportmedizinischen und proktologischen Behandlungen zurückgreifen kann und dies als besondere Leistungsangebote (”Proktologische Behandlungen” und “Sportmedizinische Betreuung) auf seinem Praxisschild hervorgehoben wird. Es ist nach Ansicht der Richter auch keine Verwechslungsgefahr mit einem “Facharzt für Sportmedizin” oder einem “Facharzt für Proktologie” zu befürchten.

Master or Facharzt: Das Führen des Master-Titels einer österreichischen Universität ist nicht wettbewerbswidrig

Master or Facharzt: Das Führen des Master-Titels einer österreichischen Universität ist nicht wettbewerbswidrig
Master or Facharzt: Das Führen des Master-Titels einer österreichischen Universität ist nicht wettbewerbswidrig

Das LG Ingolstadt (Urteil vom 04.12.2007, Az.: 1 HK O 507/07)  hat entschieden, dass das Führen eines auf einer österreichischen Universität erworbenen Titels „Master of Science (Kieferorthopädie)“ nicht wettbewerbswidrig ist, da darin weder ein Verstoß gegen die Berufsordnung noch gegen das Irreführungsverbot liegt.

Irreführung - wenn der beworbene Nulltarif selbstverständlich ist

Irreführung - wenn der beworbene Nulltarif selbstverständlich ist
Irreführung - wenn der beworbene Nulltarif selbstverständlich ist

Nach einem Urteil des VG Münster vom 07.10.2009, Az.: 5 K 777/08, verhält sich ein Zahnarzt dann berufswidrig, wenn er in Werbeanzeigen wie folgt wirbt: „<em>Zahnkronen zum Nulltarif Made in Germany (bei Festzuschuss plus 30% Bonus)</em>“ und „<em>Zahnkronen und Brücken ohne Zuzahlung auch für Beihilfe-Patienten mit Zusatzversicherung</em>“.

Werbung einmal anders: Unzulässige Filmaufnahmen in Arztpraxis

Werbung einmal anders: Unzulässige Filmaufnahmen in Arztpraxis
Werbung einmal anders: Unzulässige Filmaufnahmen in Arztpraxis

Das Landgericht Düsseldorf  ( Urteil vom 02.09.2009 , Az.: 12 O 273/09 )  hatte jüngst dem Kölner Privatsender RTL die Ausstrahlung von Filmaufnahmen untersagt, welche in einer Düsseldorfer Arztpraxis mit versteckter Kamera gedreht wurden. Nach Ansicht des Gerichts werde dadurch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des abgebildeten Arztes verletzt.

Am Puls der Zeit: Der Blog für rechtssichere Ärzte-Webseiten

Am Puls der Zeit: Der Blog für rechtssichere Ärzte-Webseiten
Am Puls der Zeit: Der Blog für rechtssichere Ärzte-Webseiten

Der Blog [rechtssichereaerztehomepage|http://rechtssichereaerztehomepage.wordpress.com/] beschäftigt sich ausschließlich mit den rechtlichen Problemen rund um den Onlineauftritt von Ärzten und sonstigen Angehörigen von Heilberufen. Interessierte bekommen ständig die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung in diesem lebhaften Rechtsbereich vorgesetzt. Und auch wenn es um die gefürchtete Schweinegrippe geht, sind hier gute Tipps zu finden – zumindest für Ärzte

LG Essen: Fehlende Impressumsangaben und berufswidrige Werbung bei Zahnärzten

LG Essen: Fehlende Impressumsangaben und berufswidrige Werbung bei Zahnärzten
LG Essen: Fehlende Impressumsangaben und berufswidrige Werbung bei Zahnärzten

Das LG Essen (Urteil vom 11.02.2009, Az.: 41 O 5 /09) hatte sich jüngst mit der Wettbewerbswidrigkeit einer zahnärztlichen Onlinepräsenz auseinandergesetzt. Dabei ging es neben fehlerhaften Impressumsangaben um einige Werbeaussagen, die vom Gericht als wettbewerbswidrig angesehen wurden.

Ärztehomepage: Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen

Ärztehomepage: Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen
Ärztehomepage: Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen

Die rechtsichere Gestaltung einer Ärztehomepage ist kein einfach Ding. Es gibt eine Reihe von Vorschriften, die eingehalten werden müssen, damit der Webseitenbetreiber nicht in die Abmahnfalle tappt. Exemplarisch sei hier auf die Vorschriften der Berufsordnung für Ärzte, des UWG oder des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) verwiesen. Und so wundert es nicht, dass Abmahnungen auch im medizinischen Umfeld zunehmen.

Werbung mit „Sauerstoff-Therapie“: Wegen fehlenden Nachweises der Wirksamkeit irreführend

Werbung mit „Sauerstoff-Therapie“: Wegen fehlenden Nachweises der Wirksamkeit irreführend
Werbung mit „Sauerstoff-Therapie“: Wegen fehlenden Nachweises der Wirksamkeit irreführend

Das OLG Zweibrücken hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 28.05.2009, Az. 4 U 160/08) über die irreführende Werbung für eine Sauerstoff-Therapie geurteilt.

Bett und Bohrer: Keine berufswidrige Werbung bei Hotelempfehlung durch Zahnarztklinik

Bett und Bohrer: Keine berufswidrige Werbung bei Hotelempfehlung durch Zahnarztklinik
Bett und Bohrer: Keine berufswidrige Werbung bei Hotelempfehlung durch Zahnarztklinik

Es stellt nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 09.06.2009, Az.: 4 U 53/09) keine berufswidrige Werbung dar, wenn eine Zahnarztklinik für seine Patienten mit örtlichen Übernachtungsmöglichkeiten wirbt.

Schutzpaket: Für die Rechtssicherheit der medizinischen Website

Schutzpaket: Für die Rechtssicherheit der medizinischen Website
Schutzpaket: Für die Rechtssicherheit der medizinischen Website

Zunehmend wenden sich Angehörige von Heilberufen und insbesondere Ärzte an die IT-Recht Kanzlei, um sich für ihren Webauftritt rechtlich beraten zu lassen. Die Kanzlei bietet hierzu ein Schutzpaket an, das die rechtlichen Besonderheiten der Prüfung medizinischer Websites berücksichtigt. Zudem steht Interessierten ein Blog zu diesem Themenkomplex zur Verfügung.

Werbung für Mediziner: Der Arzt und sein Abbild – zur bildlichen Darstellung auf der Homepage und in den Medien

Werbung für Mediziner: Der Arzt und sein Abbild – zur bildlichen Darstellung auf der Homepage und in den Medien
Werbung für Mediziner: Der Arzt und sein Abbild – zur bildlichen Darstellung auf der Homepage und in den Medien

Natürlich gehört zu einer gelungenen Homepage oder Broschüre auch ein Bild des Arztes, der mit diesen Medien neue Patienten ansprechen will. Darüber hinaus ist es natürlich auch reizvoll, sich einfach von den Medien als Experte zu einem aktuellen medizinischen Thema interviewen zu lassen, um sein Bild in die Öffentlichkeit zu bringen. Dies könnte jedoch mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG ( [vgl. Teil 1 dieser Serie|werbung-ärzte-hwg.html] ) kollidieren.

Zum Festpreis: IT-Recht Kanzlei bietet einen Leitfaden für Mediziner zum ärztlichen Werberecht an

Zum Festpreis: IT-Recht Kanzlei bietet einen Leitfaden für Mediziner zum ärztlichen Werberecht an
Zum Festpreis: IT-Recht Kanzlei bietet einen Leitfaden für Mediziner zum ärztlichen Werberecht an

„Ärzte-Werbung“ ist ein viel diskutiertes Reizthema – und vor allem ein Thema, zu dem es viele Meinungen gibt, von denen die wenigsten der juristischen Realität entsprechen. Um diesen Komplex einmal von allen Seiten zu beleuchten, ein solides Basiswissen zu schaffen und die gröbsten Fehler aufzuzeigen, bietet die IT-Recht Kanzlei München nun das [eBook „Ärztliches Werberecht – ein Leitfaden für Mediziner“|index.php?id=%2FviewProduct&amp;pid=23&amp;fromId=4029] an.

Werbung für Ärzte: Ein Ausflug in den Blätterwald – Inserate im Branchenbuch

Werbung für Ärzte: Ein Ausflug in den Blätterwald – Inserate im Branchenbuch
Werbung für Ärzte: Ein Ausflug in den Blätterwald – Inserate im Branchenbuch

Üblicherweise wird die eigene Leistung auch bei Freiberuflern einfach im Branchenbuch inseriert; da jedoch die Ärzteschaft in puncto Selbstdarstellung starken Einschränkungen unterworfen ist (vgl. nur [Teile 1-4|index.php?id=%2FviewFolder&amp;fid=253] dieser Serie), stellt sich natürlich auch bei schlichten Inseraten im Branchenbuch die Frage: Wie und wo kann rechtssicher inseriert werden?

Werbung für Ärzte: Rosskur oder Heilverfahren – Darstellung von Therapien und Methoden

Werbung für Ärzte: Rosskur oder Heilverfahren – Darstellung von Therapien und Methoden
Werbung für Ärzte: Rosskur oder Heilverfahren – Darstellung von Therapien und Methoden

Wie die anderen „freien Berufen“ auch, haben die Ärzte ihre eigene Leistung quasi als „Produkt“ an den Mann bzw. Patient zu bringen. Nachdem die Ärzteschaft in puncto Selbstdarstellung ohnehin schon arg gegängelt wird ( [vgl. nur Teile 1-3 dieser Serie|index.php?id=%2FviewFolder&amp;fid=253] ), stellt sich natürlich auch hier die Frage: darf ein Arzt seine Leistungen hemmungslos anpreisen, oder hat er sich auch hier den gängigen Vorstellungen der „Arzt-Werbung“ unterzuordnen?

Werbung für Ärzte: Arztpraxis oder Center of Competence – wie darf ich meine Praxis werbewirksam betiteln?

Werbung für Ärzte: Arztpraxis oder Center of Competence – wie darf ich meine Praxis werbewirksam betiteln?
Werbung für Ärzte: Arztpraxis oder Center of Competence – wie darf ich meine Praxis werbewirksam betiteln?

Wie in anderen „freien Berufen“ auch, wird unter Ärzten die eigene Kompetenz gerne anhand von Titeln, Fachqualifikationen und Zusatzbezeichnungen deutlich gemacht. Im medizinischen Bereich ist außerdem eine Tendenz zu wohlklingenden Titeln für den eigenen Arbeitsplatz zu erkennen – nur stellt sich hier die Frage, ob jede Praxis mit geringfügig erweiterter Ausstattung gleich ein „Center of Competence“ sein kann.

Werbung für Ärzte: Eine kurze Lektüre des HWG

Werbung für Ärzte: Eine kurze Lektüre des HWG
Werbung für Ärzte: Eine kurze Lektüre des HWG

„Ärzte-Werbung“ ist schon seit langem ein rege diskutiertes Reizthema – und vor allem ein Thema, zu dem es viele Meinungen gibt, von denen die wenigsten der juristischen Realität entsprechen. Um diesen Komplex einmal von allen Seiten zu beleuchten, ein solides Basiswissen zu schaffen und die gröbsten Fehler aufzuzeigen, startet die IT-Recht Kanzlei die Serie „Werbung für Heilberufe und Heilverfahren“.

Die Ärztehomepage: Rechtliche Anforderungen für eine weiße Weste

Die Ärztehomepage: Rechtliche Anforderungen für eine weiße Weste
Die Ärztehomepage: Rechtliche Anforderungen für eine weiße Weste

Genau wie die Shop-Seiten von Onlinehändlern unterliegt auch die Onlinepräsenz eines Arztes den gängigen gesetzlichen Anforderungen. Zusätzlich zu den üblichen Angaben wie etwa Impressum und Datenschutzerklärung sind für den Onlineauftritt des Arztes weitere Bestimmungen wie die Berufsordnung der Ärzte (BOÄ) und vor allem das Heilmittelwerbegesetz (HWG) zu beachten, um einen rechtssicheren Onlineauftritt zu gewährleisten.

LG Arnsberg: Werbung für heilende Wirkung eines Aufenthalts in sog. Heilstollen ist irreführend

LG Arnsberg: Werbung für heilende Wirkung eines Aufenthalts in sog. Heilstollen ist irreführend
LG Arnsberg: Werbung für heilende Wirkung eines Aufenthalts in sog. Heilstollen ist irreführend

Das LG Arnsberg hat mit Urteil vom 25.01.2007 (Az. 8 O 93/06) entschieden, dass die Werbung für einen Aufenthalt in einem ehemaligen Schieferstollen mit der heilenden Wirkung bei Atemwegs- und Hauterkrankungen und Allergien irreführend sei, wenn die beworbene Wirkweise des Stollens nicht wissenschaftlich gesichert ist.

LG Oldenburg: Werbung mit Praxis für Psychotherapie für Heilpraktiker unzulässig

LG Oldenburg: Werbung mit Praxis für Psychotherapie für Heilpraktiker unzulässig
LG Oldenburg: Werbung mit Praxis für Psychotherapie für Heilpraktiker unzulässig

Eine Werbung mit "Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie" ohne wissenschaftliche Ausbildung mit Hochschulabschluss ist unzulässig. Durch die Verwendung des Begriffs "Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie" ohne Hinweis auf die Tätigkeit als Heilpraktikern in der fettgedruckten Überschrift wird bei dem angesprochenen Personenkreis nämlich der Eindruck erweckt, es handelt sich um eine Therapeutin mit abgeschlossenem Hochschulstudium.

„Eine Geschichte voller Missverständnisse“ - eine Entscheidung zum Werbeverbot in Berufskleidung des LG Köln

„Eine Geschichte voller Missverständnisse“ - eine Entscheidung zum Werbeverbot in Berufskleidung des LG Köln
„Eine Geschichte voller Missverständnisse“ - eine Entscheidung zum Werbeverbot in Berufskleidung des LG Köln

Das Werbeverbot in Berufskleidung und die Frage: warum dürfen sowohl „Dr. Best“ als auch die berühmte Zahnarztfrau im weißen Ornat Produkte bewerben, während es Zahnärzten untersagt ist in Berufskleidung spezielle Heilmethoden darzustellen? Das LG Köln wollte Licht in diese „Geschichte voller Missverständnisse“ bringen.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 2) © Paul Fleet - Fotolia.com · Bild 3) © Kurhan - Fotolia.com · Bild 9) © foto.fritz - Fotolia.com · Bild 11) © Andrey Kiselev - Fotolia.com · Bild 14) © appler - Fotolia.com · Bild 15) © SashPictures - Fotolia.com
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei