Europäische Kommission Geringe Akzeptanz von Signaturen
<b>Wie die Kommission in ihrem diese Woche veröffentlichten Bericht feststellt, wird der Internethandel mit Gütern und Dienstleistungen durch die zögerliche Einführung von Anwendungen für die elektronische Signatur (E-Signatur) gebremst. Dank der zunehmenden Verbreitung elektronischer Personalausweise und des Einsatzes elektronischer Signaturen in elektronischen Behördendiensten, z. B. bei der Online-Steuererklärung, ist künftig jedoch mit einer verstärkten Nachfrage nach der „elektronischen Unterschrift” zu rechnen. In dem Bericht wird außerdem bestätigt, dass die geltende Richtlinie von 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen weiterhin eine solide Grundlage für den Einsatz elektronischer Signaturen innerhalb des Binnenmarktes darstellt.</b><table align="right"><tr><td></td></tr></table>„Ein zuverlässiges und EU-weit grenzübergreifend funktionierendes System für elektronische Signaturen ist die Voraussetzung für einen sicheren elektronischen Handel und die effiziente elektronische Erbringung öffentlicher Dienste für die Unternehmen und Bürger”, erklärt die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. „Nachdem alle 25 EU-Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften in nationales Recht umgesetzt haben, sind elektronische Signaturen nun überall rechtlich anerkannt. Dennoch bin ich mit der Einführung elektronischer Signaturen in Europa noch nicht ganz zufrieden. Es bleibt noch viel zu tun, damit die Signaturen vor allem auch grenzübergreifend funktionieren. Außerdem stellt sich die Frage, ob wird die EU-Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen nicht an den technischen Fortschritt, an die Marktentwicklungen und an die Bemühungen der Kommission um eine bessere Rechtsetzung anpassen müssen. Deshalb werde ich die Entwicklung der E-Signaturen innerhalb des Binnenmarktes im kommenden Jahr genau verfolgen.”Wie aus dem diese Woche vorgestellten Bericht der Kommission hervorgeht, verläuft die Einführung „qualifizierter” elektronischer Signaturen (die mit einem ausgefeilten technischen Schutz versehen sind) deutlich langsamer als erwartet. Mehrere der kommenden Anwendungen könnten jedoch ein Wachstum dieses Marktes auslösen. Eine davon ist die Nutzung elektronischer Personalausweise für die elektronische Signatur. Ein elektronischer Personalausweis kann sowohl als normaler Ausweis als auch für den Online-Zugang zu öffentlichen Diensten für den Bürger verwendet werden. In den meisten Fällen dienen elektronische Personalausweise sowohl zur Identifizierung des Inhabers als auch zu Bestätigung seiner Unterschrift. Wie die Kommission in ihrem kommenden Aktionsplan für elektronische Behördendienste hervorhebt, wird die Entwicklung von E-Signatur-Anwendungen auch von ihrer Nutzung bei der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge und im Identitätsmanagement abhängen.Der strategischen Bedeutung solcher Anwendungen im öffentlichen Dienst trägt auch die i2010-Initiative Rechnung (siehe IP/05/643), mit der die EU die Einführung und effiziente Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien im öffentlichen wie im privaten Sektor vorantreiben will. Sichere elektronische Identifizierungsmittel für den Zugang zu öffentlichen Diensten und für deren Nutzung sind für Bürger und Unternehmen ganz wesentlich und werden die Verwendung elektronischer Signaturen voranbringen.In rechtlicher Hinsicht stellt die Kommission in dem Bericht fest, dass die Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen Rechtssicherheit in Bezug auf die allgemeine Zulässigkeit elektronischer Signaturen geschaffen hat, denn mit der Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Grundsätze in das einzelstaatliche Recht aller 25 Mitgliedstaaten wurde die notwendige rechtliche Anerkennung elektronischer Signaturen erreicht.Die Kommission hält es jedoch für dringend notwendig, die Entwicklung von E-Signatur-Diensten und -Anwendungen weiter zu fördern und den Markt sowie die technologische Entwicklung zu beobachten. Der Interoperabilität und der grenzübergreifenden Nutzung elektronischer Signaturen wird dabei besondere Beachtung geschenkt. Die Kommission wird weitere Normungsarbeiten anregen, um die landesweite und grenzübergreifende Interoperabilität der E-Signatur-Systeme und die Nutzung aller Arten von Technologien für qualifizierte elektronische Signaturen im Binnenmarkt zu fördern. Außerdem wird sie 2006 einen Bericht über Normen für elektronische Signaturen ausarbeiten, um zu klären, ob weitere rechtliche Schritte seitens der EU notwendig sind.In den kommenden Monaten wird die Kommission eine Reihe von Sitzungen mit Fachleuten und Betroffenen aus den EU-Mitgliedstaaten abhalten, um im Hinblick auf eventuelle Ergänzungsmaßnahmen zu erörtern, ob es Unterschiede zwischen der E-Signatur-Richtlinie und den zu ihrer Umsetzung erlassenen nationalen Rechtsvorschriften gibt, die zur Fragmentierung des Binnenmarktes führen, und ob weitere technische oder Normungsarbeiten notwendig sind, um die grenzübergreifende Interoperabilität der E-Signatur-Systeme zu verbessern.Quelle: PM der Europäischen Kommission v. 17.03.2006<br><div class="zitat"><p align="center"><b>Allgemeine Hinweise:</b>