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News

13.04.2006 | News

Telefonieren wohl bald billiger in Deutschland

<b>Die Bundesnetzagentur hat heute neue Zusammenschaltungsentgelte im Telekommunikationsmarkt festgelegt. Dabei wurden die zuletzt genehmigten Entgelte im Schnitt um 10 Prozent gesenkt.</b><table align="right"><tr><td></td></tr></table>"Diese Entscheidung schafft Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer und entspricht den Kostenentwicklungen in den Telekommunikationsnetzen. Sie orientiert sich dabei an einem Effizienzgewinn, der erzielt wurde und auch in Zukunft gesteigert werden kann. Die Absenkung ist angemessen und berücksichtigt die Konsistenz zu anderen Vorleistungsprodukten und erhält auch die Anreize für Investitionen in die Netzinfrastruktur," sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Europas eigene Internetdomäne - Fragen und Antworten
12.04.2006 | News

Europas eigene Internetdomäne - Fragen und Antworten

<table align="right"><tr><td></td></tr></table><b>Was ist &bdquo;.eu&rdquo;?</b>

Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von Cleanaway durch Sulo mit Auflagen
12.04.2006 | News

Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von Cleanaway durch Sulo mit Auflagen

<b>Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Cleanaway Deutschland Holding GmbH ("Cleanaway") durch die Sulo GmbH ("Sulo") mit Auflagen freigegeben. Das Zusammenschlussvorhaben war auf Antrag der beteiligten Unternehmen von der Kommission an das Bundeskartellamt zur Prüfung verwiesen worden, obwohl der gemeinsame Umsatz die 5 Milliarden-Grenze überschreitet, da es sich fast ausschließlich auf deutschen Märkten auswirkt.</b><table align="right"><tr><td></td></tr></table>

Staatliche Lotterieverwaltung darf nicht mit Verlosung von FIFA WM-Tickets werben
10.04.2006 | News

Staatliche Lotterieverwaltung darf nicht mit Verlosung von FIFA WM-Tickets werben

<table align="right"><tr><td></td></tr></table>Die für Wettbewerbsrecht zuständige 9. Kammer für Handelssachen beim Landgericht München I hat dem Freistaat Bayern per einstweiliger Verfügung vom 29.03.2006 verboten,bei Wettbewerbshandlungen im Bereich des Glückspielwesens für die Teilnahme an einer Verlosung im Auftrag des OK FIFA WM 2006 zu werben und/oder werben zu lassen, wenn die Teilnahme an dieser Verlosung für Verbraucher abhängig ist von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Antragsgegnerin, nämlich dem Abschluss von Verträgen über Lotterien/Wetten, wie insbesondere Lotto, Ergebniswette, Auswahlwette und GlücksSpirale, sowie der ODDSET-Kombi-Wette.Beantragt wurde die Verfügung von einer Lottoanbieterin aus den Niederlanden, die auch auf dem deutschen Markt tätig ist. Sie machte geltend, dass die staatliche Lotterieverwaltung (u.a. per E-mail) damit warb, 3.000 Endspiel-Tickets für die Fußballweltmeisterschaft 2006 zu verlosen; die Teilnahme an der Verlosung sei nach dem Eindruck dieser Werbung jedoch nur solchen Personen eröffnet worden, die bei Lotto, Toto, Glücksspirale oder ODDSET mitspielen. Eine derartige Koppelung bezeichnet § 4 Nr. 6 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als unlauter.

07.04.2006 | News

Internetseite informiert über Fragen zur Schrottentsorgung

Für ausrangierte Handys, Rasierapparate und Gameboys ist die Mülltonne seit Ende März tabu. Das neue Elektrogerätegesetz verpflichtet die Verbraucher, Altgeräte bei kommunalen Sammelstellen abzugeben. &rdquo;Dazu gehören große Haushaltsgeräte wie Kühlschrank und Waschmaschine, aber auch Produkte, an die man nicht gleich denkt wie Anrufbeantworter, Energiesparlampen oder Blutdruckmessgeräte&rdquo;, erklärt Gitta Geue, Umweltreferentin der Verbraucherzentrale Bayern. Was bringen die neuen Bestimmungen für die Umwelt? Was müssen Verbraucher zukünftig beachten? Entstehen Kosten bei der Abgabe oder der Abholung von Geräten? Wer zahlt am Ende die Zeche? Über diese Fragen zu Elektroschrott informiert aktuell die Internetseite &bdquo;www.bewusst-wie.de&rdquo;. Das ist das Online-Magazin der Verbraucherzentrale für Alltag, Region und nachhaltiges Leben.

Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften laut BGH wettbewerbswidrig
06.04.2006 | News

Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften laut BGH wettbewerbswidrig

Der u. a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände darüber zu entscheiden, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und dabei lediglich darauf hingewiesen wird, dass das Herunterladen über eine kostenpflichtige 0190-Service-Telefonnummer 1,86 € pro Minute kostet (Urteil vom 6. April 2006 &ndash; I ZR 125/03). Der klagende Verband meint, ohne einen Hinweis auf die durchschnittliche Dauer des Herunterladens und die dadurch entstehenden Kosten werde die Unerfahrenheit der Jugendlichen in unlauterer Weise ausgenutzt.<table align="right"><tr><td></td></tr></table>

05.04.2006 | News

Altgeräteentsorgung im Wesentlichen unproblematisch

Am 24. März trat das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektrogesetz) in Kraft. Der IT-Branchenverband BITKOM gab am 03.04.2005 die ersten Ergebnisse der praktischen Umsetzung bekannt.<b>Fazit:</b><br>·&nbsp;&nbsp;Nur vereinzelt tauchten Probleme auf<br>·&nbsp;&nbsp;Uralte zwischengelagerte Geräte kommen jetzt zurück<br>·&nbsp;&nbsp;ITK-Branche trägt ca. 26 Prozent der Kosten<br>·&nbsp;&nbsp;Hersteller setzen rechtliche Vorgaben eigenverantwortlich und kundenfreundlich um<br>

03.04.2006 | News

WIPO Eigenes Recht für Sendeanstalten

<b>Neue Konvention der WIPO geplant für eigenes Urherberrecht der Sendeanstalten</b>Das deutsche Uhrheberrecht schützt mit § 87 UrhG das Urheberrecht der Sendeunternehmen und erkennt damit den kostspieligen technischen und wirtschaftlichen Aufwand an, den die Veranstaltung einer Sendung erfordert. Dieses Leistungsschutzrecht ist den selben Beschränkungen unterworfen und damit insbesondere dem Recht auf die Privatkopie. Private Vervielfältigungen von Sendungen sind daher nach deutschem Urheberrecht zulässig. Daran hat auch der Gesetzesentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (so genannter zweiter Korb) nichts geändert. Dies gilt auch für das Zitatrecht und das Recht.

31.03.2006 | News

Postfachanschrift in Widerrufsbelehrung reicht nicht aus

<b>Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschied, dass bei einer Widerrufsbelehrung für einen Vebraucher die Nennung der Postfach-Anschrift eines Unternehmens nicht ausreicht (Az.: 12 U 740/04).</b>Immer müsse eine Widerrufsbelehrung für einen Vertrag die komplette Hausanschrift erhalten, an die der Verbraucher seinen Widerruf senden solle.

Europäische Komission sagt überteuerten Gebühren für Auslandsroaming den Kampf an
31.03.2006 | News

Europäische Komission sagt überteuerten Gebühren für Auslandsroaming den Kampf an

<b>Überzogene Gebühren für die Benutzung Ihres Mobiltelefons im Ausland könnten schon bald der Vergangenheit angehören. Die Europäische Kommission untermauert auf ihrer heute vorgestellten aktualisierten Website über Gebühren für das so genannte &bdquo;Auslandsroaming&rdquo; ihren Vorschlag zur Senkung dieser Gebühren durch eine EU-Verordnung.</b><table align="right"><tr><td valign="top"></td></tr></table>Die aktualisierte Website verdeutlicht, dass die Kosten für ein durchschnittliches Telefongespräch in ganz Europa generell immer noch ebenso hoch liegen wie im September 2005 und ungeachtet des Hinweises der Kommission, dass bei Beibehaltung des Preisniveaus eine europaweite Regelung erforderlich würde, in einigen Fällen sogar gestiegen sind.

Mobilfunkterminierungsentgelte unter Regulierungsaufsicht
30.03.2006 | News

Mobilfunkterminierungsentgelte unter Regulierungsaufsicht

<table align="right"><tr><td></td></tr></table><b>Die Bundesnetzagentur wird am Mittwoch, 5. April 2006, die nationale Konsultation zu einer Regulierungsverfügung im Bereich der Terminierungsmärkte vom Festnetz in die Mobilfunknetze einleiten.</b>Bereits am 19. Dezember 2005 hatte die Bundesnetzagentur entschieden, dass alle vier Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland in diesen Märkten eine beträchtliche Marktmacht haben. Damit muss die Bundesnetzagentur den betroffenen Unternehmen Verpflichtungen auferlegen, die der beträchtlichen Marktmacht entgegenwirken. Diese werden in einer Regulierungsverfügung festgelegt.

Neuer Beitrag - Die im "zweiten Korb des Urheberrechts" enthaltenen Neuregelungen
29.03.2006 | News

Neuer Beitrag - Die im "zweiten Korb des Urheberrechts" enthaltenen Neuregelungen

<table align="right"><tr><td valign="top"></td></tr></table>Ein neuer Artikel von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff zum Thema <b>"Die im &bdquo;zweiten Korb&rdquo; des Urheberrechts enthaltenen Neuregelungen"</b>, <a target="_new" href="?id=dl_Urheberrecht"> ist hier online</a> abrufbar.<br><div class="zitat"><p align="center"><b>Allgemeine Hinweise:</b>

Neuer Beitrag - Abmahnungen - mal sinnvoll, mal lästiger Mißbrauch
28.03.2006 | News

Neuer Beitrag - Abmahnungen - mal sinnvoll, mal lästiger Mißbrauch

<table align="right"><tr><td></td></tr><tr><td><font size="-3" align="right"Max-Lion Keller</font></td></tr></table>Auf dem Online-Magazin "ComputerPartner" wurde ein neuer Artikel von RA Max-Lion Keller zum Thema <a target="_new" href="http://www.computerpartner.de/knowledgecenter/recht/wettbewerb/"> <b>"Abmahnungen - mal sinnvoll, mal lästiger Mißbrauch?"</b></a> veröffentlicht.<br><div class="zitat"><p align="center"><b>Allgemeine Hinweise:</b> <ul><li>Auf sämtliche Inhalte der IT-Recht Kanzlei darf unter Nennung der Domain "www.it-recht-kanzlei.de" verlinkt werden.<br></li><li> Bei Fragen oder Kommentaren zu unseren Rechtsthemen können Sie uns gerne <i><a target="_new" href="index.php?id=kontakt"> kontaktieren.</a></i></li></div>

BVerfG - Staatliches Sportwetten-Monopol ist verfassungswidrig
28.03.2006 | News

BVerfG - Staatliches Sportwetten-Monopol ist verfassungswidrig

<table align="right"><tr><td></td></tr></table>Das in Bayern bestehende staatliche Wettmonopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar, weil es in einer Art und Weise ausgestaltet ist, die eine effektive Suchtbekämpfung, die den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen könnte, nicht sicherstellt. Allerdings führt dies nicht zur Nichtigkeit der angegriffenen Rechtslage. Vielmehr ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln.Ein verfassungsmäßiger Zustand kann sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, die sicherstellt, dass es wirklich der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen. Will er an einem staatlichen Wettmonopol festhalten, muss er dieses konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten.

Absage an den Gläsernen Autofahrer
27.03.2006 | News

Absage an den Gläsernen Autofahrer

<b>Absage an den Gläsernen Autofahrer - Gegen verpflichtenden Einsatz von "Vehicle Event Reporting" Geräten</b><table align="right"><tr><td></td></tr></table>Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat sich heute in Berlin auf einem internationalen Workshop der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz zum Thema "Vehicle Event Recording and Data Protection" (Fahrtdatenaufzeichnung und Datenschutz) kritisch zu dem immer breiteren Einsatz von Fahrtdatenaufzeichnungsgeräten in Kraftfahrzeugen geäußert.

Unwirksame Vertragsstrafe in AGB
26.03.2006 | News

Unwirksame Vertragsstrafe in AGB

<b>Verwendet man in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsstrafenklauseln, benachteiligen Sie den Vertragspartner des Verwenders der AGB dann unangemessen, wennsie eine Höchstgrenze von über 5 % der Auftragsumme vorsehen.</b>Der BGH hat unter Aufgabe seiner Rechtssprechung (Urteil vom 25.09.1996 &ndash;VIIZR 276/84,MDR 1997, 309) entschieden, dass eine in AGB enthaltene Vertragsstrafenklausel nurwirksam in einer Höhe von 5 % der Auftragssumme vereinbart werden kann (BGHEntscheidung vom 23.01.2003 &ndash;VIIZR210/0130 CR 2003 Seite 647 ff.).Eine darüber hinaus gehende Klausel sei gem. § 9 Abs. 1 AGB unwirksam, denn siebenachteilige den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Trau undGlauben unangemessen. Der BGH führte aus, dass die Vertragsstrafe ein Druckmittel sei, umdie rechtzeitige Leistung sicher zu stellen. Andererseits biete sie die Möglichkeit einererleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis. Eine in AllgemeinenGeschäftsbedingungen vereinbarten Vertragsstrafe müsse daher auch unter Berücksichtigungihrer Druck- und Kompensationsfunktion in einem angemessenen Verhältnis zu derVergütung stehen, den der Vertragpartner durch seine Leistung verdiene. Die Schöpfungneuer vom Sachinteresse des Auftraggebers losgelösten Geldforderung sei nicht Sinn derVertragsstrafe. Aus diesem Grund hat der Senat bereits zur Höchststrafe des Tagessatzeshervorgehoben, dass eine Vertragsstrafe unangemessen sei, wenn durch den Verzug inwenigen Tagen typischerweise der Gewinn des Auftragnehmers aufgezehrt sei.. Das bedeutet,dass auch die Obergrenze der Vertragsstrafe sich daran messen lassen muss, ob sie generellund typischerweise angemessen ist. Dabei ist, soweit sich aus der Vorformulierung nichtetwas anderes ergibt, eine Unterscheidung zwischen Verträgen zwischen hohem oderniedrigem Auftragssummen wegen der damit verbundenen Abgrenzungsschwierigkeiten nichtvorzunehmen. Nach diesem Maßstab ist in Verträgen eine Vertragsstrafe für die verzögerteFertigstellung, deren Obergrenze 5 % der Auftragssumme überschreitet, unangemessen.Die vorstehende Entscheidung ist zum Baurecht ergangen und hat auch Besonderheiten ausdiesem Bereich berücksichtigt, so etwa auch die VOB. Dennoch ist diese Entscheidung, dieauf einer Reihe weiterer Entscheidungen aufbaut, für den IT-Bereich durchaus einschlägig,zumindest was die Voraussetzung einer wirksamen Regelung und die Probleme derFormulierungen bei IT-Projektverträgen angeht. Diese sind in ihrer rechtlichen Ausgestaltungund der zu regelnden Ausgangslage mit den Bauverträgen eng verwandt, denn auch dort sind häufig auch die üblichen Sicherungsmittel im Einsatz, wie dies bei Verträgen im Baurecht der Fall ist.Andererseits gibt es dort auch ganz besondere Sicherungsmittel, wie etwa dieProjektsynchronüberlassung oder zumindest Hinterlegung des Quellcodes. Aber auch ServiceLevel Agrements werden mit Vertragsstrafen meist je Einzelfall ausgestattet. Damit stellt sichdas hier zu diskutierende Problem der Begrenzung solcher Vertragsstrafen. Auch hier wird diemagische Grenze von 5 % des Auftragswertes insgesamt in Zukunft in AGB einzuhalten sein.Der BGH hat im vorliegenden Urteil vom 23.01.2003 ausdrücklich darauf hingewiesen, dassselbstverständlich individualvertraglich ein höherer Prozentsatz als 5 % vereinbart werdenkann. Individuelle Vereinbarung führen dem Auftragnehmer das Risiko deutlich besser vorAugen. Hierbei ist auf die vom BGH aufgestellte Anforderung des &bdquo;Aushandelns&rdquo; besonderszu achten, um nicht der AGB-rechtlichen Kontrolle zu unterliegen.<br><div class="zitat"><p align="center"><b>Allgemeine Hinweise:</b>

24.03.2006 | News

Letzte Stufe der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)

<b>Ab 24.03.2006 dürfen ausrangierte elektrische und elektronische Geräte nicht mehr in die Mülltonne. Dafür steht bundesweit ein dichtes Netz aus Sammelstellen bereit, wo Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Altgeräte kostenlos abgeben können.</b><table align="right"><tr><td></td></tr></table>Ab 24.03.2006 dürfen ausrangierte elektrische und elektronische Geräte nicht mehr in die Mülltonne. Dafür steht bundesweit ein dichtes Netz aus Sammelstellen bereit, wo Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Altgeräte kostenlos abgeben können. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Jeder kann jetzt einen weiteren Beitrag leisten, um Schadstoffe vom Hausmüll fern zu halten und Ressourcen zu schonen. Ich freue mich, dass die Industrie zu ihrer Verantwortung steht und mit der Umweltpolitik an einem Strang zieht." Gabriel betonte: "Weil die Hersteller die umweltgerechte Entsorgung übernehmen, werden die Kommunen organisatorisch und finanziell entlastet. Für höhere Abfallgebühren, wie hier und da angedroht, gibt es keine Rechtfertigung."Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) haben die Organisation der bundesweiten Rücknahmemöglichkeit vorangetrieben. "Mit dem Elektro-Altgeräte-Register EAR hat die deutsche Elektroindustrie einen der wichtigsten Grundpfeiler für die effiziente Wahrnehmung der Produktverantwortung konzipiert, finanziert, aufgebaut und in den Regelbetrieb geführt" sagte Hans-Joachim Kamp, Vorsitzender des gemeinsamen ZVEI-/ BITKOM Vorstandskreises Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.Zwölf Monate nach Verkündung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beginnt damit die letzte Stufe seiner praktischen Umsetzung. Die Kommunen sind ab Freitag zur kostenlosen Annahme der Geräte verpflichtet, von der elektrischen Zahnbürste bis zur Kühltruhe. Die Sammlung kann in zahlreichen Kommunen auf den dort bereits funktionierenden Getrenntsammlungen aufbauen, zum Beispiel auf Recyclinghöfen. Annahmegebühren, die bisher zum Beispiel für Grossgeräte erhoben wurden, müssen aber jetzt entfallen. Daneben kann auch der Handel weiterhin auf freiwilliger Basis Altgeräte zurücknehmen.Bei der Kontrolle, dass alle Hersteller und Importeure ihren Verpflichtungen nachkommen, gehen Staat und Wirtschaft gemeinsam neue Wege. So wacht das privatwirtschaftlich organisierte, jedoch mit behördlichen Befugnissen ausgestattete neutrale Register EAR unter Aufsicht des Umweltbundesamtes darüber, dass alle Hersteller und Importeure sich registrieren lassen und die Altgeräte bei den Kommunen ordnungsgemäss abholen. Dieses innovative Konzept hat die Elektro- und Elektronikindustrie von Anfang an aktiv mitgestaltet.Hintergrund: Rund 1,8 Millionen Tonnen an Altgeräten fallen in Deutschland jährlich an, und kaum ein Markt wächst so schnell wie der für Elektro- und Elektronikgeräte. Wertvolle Ressourcen bis hin zu Edelmetallen können nun aus den Altgeräten gewonnen werden. Am Beispiel Aluminium zeigt sich, dass der Einsatz von Sekundärrohstoffen auch einen deutlichen Beitrag zur Energieeinsparung leistet. Bislang steckten auch Schwermetalle wie Cadmium, Blei und Chrom in einigen Geräten. Deren Verwendung ist jedoch ab dem 1. Juli 2006 verboten.Aufgrund der europaweit rapide steigenden Zahl der Elektrogeräte und des ebenso schnell wachsenden Bergs der ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte hatte die Europäische Kommission im Juni 2000 zwei Richtlinien erarbeitet, die seit Frühjahr 2003 in Kraft sind. In Deutschland umgesetzt wurden sie durch das ElektroG, das in mehren Stufen in Kraft trat. Durch dieses Gesetz wird die Produktverantwortung der Hersteller gestärkt und eine umweltverträgliche Wiederverwendung und Entsorgung der Elektrogeräte sichergestellt. Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung.Quelle: PM des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br><div class="zitat"><p align="center"><b>Allgemeine Hinweise:</b>

Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts
23.03.2006 | News

Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts

<b>Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts</b><table align="right"><tr><td></td></tr></table>Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. &bdquo;Mit dem &bdquo;Zweiten Korb&rdquo; der Urheberrechtsnovelle modernisieren wir das Recht des geistigen Eigentums und passen es den Anforderungen der Informationsgesellschaft an. Es geht um einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft. Der Zweite Korb macht das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter&rdquo;, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.Die erste Novelle des Urheberrechts (&bdquo;Erster Korb&rdquo;) hat im Herbst 2003 die zwingenden Vorgaben der EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Was die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, blieb dem &bdquo;Zweiten Korb&rdquo; vorbehalten. Im Kern geht es um folgende Neuregelungen:<b>1. Erhalt der Privatkopie

Konsultationsverfahren - Regulierungsverfügung bei Bitstrom
22.03.2006 | News

Konsultationsverfahren - Regulierungsverfügung bei Bitstrom

<b>Bundesnetzagentur eröffnet Konsultationsverfahren zur Regulierungsverfügung bei Bitstrom</b><table align="right"><tr><td></td></tr></table>Die Bundesnetzagentur hat in ihrem aktuellen Amtsblatt die Regulierungsverfügung zum ATM-Bitstrom-Zugang zur Kommentierung gestellt. Dabei plant die Behörde, die Deutsche Telekom AG (DT AG) zu einem transparenten und diskriminierungsfreien Vorprodukt zu verpflichten, dessen Entgelt der nachträglichen Preiskontrolle unterliegen soll.&bdquo;Nachdem wir die beherrschende Marktmacht der DT AG in diesem Vorproduktmarkt festgestellt hatten, wollen wir sie dazu verpflichten, ihren Wettbewerbern ein Vorprodukt für den Breitbandzugang zur Verfügung zu stellen, bei dem die Wettbewerber selbst die Servicequalität bestimmen können. So ist es den Wettbewerbern möglich, sich nicht nur über den Preis sondern auch über die Qualität von anderen Produkten im Markt abzuheben&rdquo;, erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.Mit der Veröffentlichung sind alle interessierten Kreise aufgerufen, bis zum 24. April 2006 das Vorhaben der Bundesnetzagentur zu kommentieren.Für den Markt für IP-Bitstrom, bei dem das Backbone-Netz über das Internetprotokoll gemanagt wird und in erster Linie für den Massenmarkt gedacht ist, wird eine gesonderte Regulierungsverfügung ergehen. Dementsprechend wird dazu in nächster Zeit ein eigenes Konsultationsverfahren eröffnet.Quelle: PM der Bundesnetzagentur<br><div class="zitat"><p align="center"><b>Allgemeine Hinweise:</b>

Rabattsystem: Einwilligung in die Verwendung von Kundendaten
21.03.2006 | News

Rabattsystem: Einwilligung in die Verwendung von Kundendaten

Wie sind Einverständniserklärungen des Kunden zur Verwendung und Nutzung seiner Daten beim Beitritt zu einem Rabattsystem zu gestalten und welche Daten dürfen erhoben werden? Mit diesen Fragen setzte sich die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I in einem Urteil vom 9.3.2006 auseinander. Geklagt hatte ein Verbraucherverband, der im Wege der Unterlassungsklage begehrte, dass der Betreiber des Rabattsystems gewisse Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden darf und sich auch nicht mehr auf diese berufen darf.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
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