Bilder vom Haftausgang von Karsten Speck durften veröffentlicht werden
Der Kläger ist ein bekannter Schauspieler und Moderator. Die Beklagte berichtete in der von ihr verlegten "Bild"-Zeitung unter der Überschrift "Hier schlendert Karsten Speck in die Freiheit", dass der zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 10 Monaten verurteilte Kläger die Justizvollzugsanstalt schon zwei Wochen nach Haftantritt für einen Tag wieder verlassen habe.