Elektrogesetz
Bundesregierung legt neue Verordnung für Elektro- und Elektronikgeräte vor
Elektro- und Elektronikgeräten sollen in Zukunft weniger gefährliche Stoffe enthalten und umweltgerechter entsorgt und verwertet werden. Dazu hat die Bundesregierung eine Verordnung (17/11836) vorgelegt, mit der die sogenannte RoHS-Richtlinie (Restriction-of-Hazardous-Substances) des Europäischen Parlaments und des Rates (2011/65/EU) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Die Verordnung sieht vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte bestimmte gefährliche Stoffe nicht mehr enthalten dürfen und die Geräte nach entsprechenden EU-Regeln gekennzeichnet werden müssen. Dabei wird auch der Handel miteinbezogen, der in Zukunft auch im Verdachtsfall keine Geräte mehr verkaufen darf, die den EU-Verordnungen nicht genügen.
Elektro- und Elektronikgeräten sollen in Zukunft weniger gefährliche Stoffe enthalten und umweltgerechter entsorgt und verwertet werden. Dazu hat die Bundesregierung eine Verordnung (17/11836) vorgelegt, mit der die sogenannte RoHS-Richtlinie (Restriction-of-Hazardous-Substances) des Europäischen Parlaments und des Rates (2011/65/EU) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Die Verordnung sieht vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte bestimmte gefährliche Stoffe nicht mehr enthalten dürfen und die Geräte nach entsprechenden EU-Regeln gekennzeichnet werden müssen. Dabei wird auch der Handel miteinbezogen, der in Zukunft auch im Verdachtsfall keine Geräte mehr verkaufen darf, die den EU-Verordnungen nicht genügen.
Bundesregierung legt Entwurf für Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor
Der Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten soll reduziert werden. Die Bundesregierung legte dafür einen Gesetzentwurf (17/11368) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor. Anlass ist eine Richtlinie des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments (2011/65/EU) vom Juni 2011, mit der die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt wird – die sogenannte RoHS-Richtlinie. Für ihre Umsetzung in nationales Recht hatte die Regierung zuvor eine eigenständige Verordnung, die Elektro-und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung-ElektroStoffV, erlassen. Die Verordnung macht eine Anpassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erforderlich, die von der Regierung Anfang November vorgelegt wurde.
Der Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten soll reduziert werden. Die Bundesregierung legte dafür einen Gesetzentwurf (17/11368) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor. Anlass ist eine Richtlinie des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments (2011/65/EU) vom Juni 2011, mit der die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt wird – die sogenannte RoHS-Richtlinie. Für ihre Umsetzung in nationales Recht hatte die Regierung zuvor eine eigenständige Verordnung, die Elektro-und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung-ElektroStoffV, erlassen. Die Verordnung macht eine Anpassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erforderlich, die von der Regierung Anfang November vorgelegt wurde.
eBook: zum Elektrogesetz
Sie möchten sich nicht nur mit Informationshäppchen begnügen? Dann lesen Sie das eBook "ElektroG: Informationen rund um das ElektroG für Hersteller, Importeure und Händler" der IT-Recht Kanzlei. Das eBook ist brandaktuell: Die wichtigsten Entscheidungen der vergangenen Jahre zum Elektrogesetz sind berücksichtigt worden. Auch speziellere Themen, wie etwa die Registrierungspflicht von Beleuchtungskörpern oder etwa die Abgrenzung Elektrogeräte versus Bauteile, werden behandelt.
Sie möchten sich nicht nur mit Informationshäppchen begnügen? Dann lesen Sie das eBook "ElektroG: Informationen rund um das ElektroG für Hersteller, Importeure und Händler" der IT-Recht Kanzlei. Das eBook ist brandaktuell: Die wichtigsten Entscheidungen der vergangenen Jahre zum Elektrogesetz sind berücksichtigt worden. Auch speziellere Themen, wie etwa die Registrierungspflicht von Beleuchtungskörpern oder etwa die Abgrenzung Elektrogeräte versus Bauteile, werden behandelt.
Antriebe für Garagen- oder Industrietore sind der Kategorie 6 des ElektroG zuzuordnen
Die take-e-way GmbH, Kooperationspartner der IT-Recht Kanzlei, teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass die stiftung ear Antriebe für Garagen- oder Industrietore als Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 6 „Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)“ im Sinne des ElektroG zuordnet.
Die take-e-way GmbH, Kooperationspartner der IT-Recht Kanzlei, teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass die stiftung ear Antriebe für Garagen- oder Industrietore als Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 6 „Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)“ im Sinne des ElektroG zuordnet.
ElektroG: Chipkarten sind registrierungspflichtig
Die take-e-way GmbH, Kooperationspartner der IT-Recht Kanzlei, teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass Chipkarten unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fallen. Die Information, dass Chipkarten in den Bereich des ElektroG fallen, basiert auf einem kürzlich zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) abgestimmten Ergebnis einer intensiven Prüfung der Registrierungspflicht von Chipkarten.
Die take-e-way GmbH, Kooperationspartner der IT-Recht Kanzlei, teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass Chipkarten unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fallen. Die Information, dass Chipkarten in den Bereich des ElektroG fallen, basiert auf einem kürzlich zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) abgestimmten Ergebnis einer intensiven Prüfung der Registrierungspflicht von Chipkarten.
ElektroG: Ab sofort ist das bloße Anbieten nicht registrierter Elektrogeräte wettbewerbswidrig
Das "Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts" wurde am 29. Februar 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S.212) veröffentlicht und tritt heute in Kraft. Es löst im Wesentlichen das bestehende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durch das in Art. 1 enthaltene neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ab. Darüberhinaus sieht es einige wesentliche Änderungen vor, die das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) betreffen.
Das "Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts" wurde am 29. Februar 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S.212) veröffentlicht und tritt heute in Kraft. Es löst im Wesentlichen das bestehende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durch das in Art. 1 enthaltene neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ab. Darüberhinaus sieht es einige wesentliche Änderungen vor, die das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) betreffen.
OLG Rostock: Fehlende Kennzeichnung von Elektrogeräten mit durchgestrichener Abfalltonne nicht abmahnbar
Das OLG Rostock entschied mit Urteil vom 29.03.2012 (Az. 2 U 33/11), dass die fehlende Kennzeichnung von Elektrogeräten mit der durchgestrichenen Abfalltonne (vgl. § 7 S. 2 Elektro) nicht wettbewerbswidrig sei.
Das OLG Rostock entschied mit Urteil vom 29.03.2012 (Az. 2 U 33/11), dass die fehlende Kennzeichnung von Elektrogeräten mit der durchgestrichenen Abfalltonne (vgl. § 7 S. 2 Elektro) nicht wettbewerbswidrig sei.
EU-Parlament: definiert Vorgaben zum Recycling von Photovoltaik-Modulen
Am 24.01.2012 hat das EU-Parlament die Novellierung der Elektroschrott-Richtlinie (Directive 2002/96/EC on waste electrical and electronic equipment, kurz WEEE) beschlossen. Solarmodule fallen nun auch unter diese EU weit geltende Richtlinie.
Am 24.01.2012 hat das EU-Parlament die Novellierung der Elektroschrott-Richtlinie (Directive 2002/96/EC on waste electrical and electronic equipment, kurz WEEE) beschlossen. Solarmodule fallen nun auch unter diese EU weit geltende Richtlinie.
BVerwG: Auch universell einsetzbare Netz- und Ladeteile sind i.S.d. ElektroG registrierungs- sowie kennzeichnungspflichtig
Das BVerwG hat mit Urteil vom 23.09.2010 (Az. BVerwG 7 C 20.09) entschieden, dass auch universal einsetzbare (also i.S.d. ElektroG „kategorieübergreifend“ verwendbare) Netz- und Ladeteile grundsätzlich vom Anwendungsbereich des ElektroG umfasst und damit registrierungs- wie auch kennzeichnungspflichtig sind. Schwierigkeiten hatte das BVerwG nur mit der Begründung...
Das BVerwG hat mit Urteil vom 23.09.2010 (Az. BVerwG 7 C 20.09) entschieden, dass auch universal einsetzbare (also i.S.d. ElektroG „kategorieübergreifend“ verwendbare) Netz- und Ladeteile grundsätzlich vom Anwendungsbereich des ElektroG umfasst und damit registrierungs- wie auch kennzeichnungspflichtig sind. Schwierigkeiten hatte das BVerwG nur mit der Begründung...
OLG Naumburg: Bloßes Anbieten von Elektrogeräten im Internet stellt kein Inverkehrbringen dar
Dass der Vertreiber gemäß § 3 Abs. 12 S. 2 ElektroG bereits dann als Hersteller gilt, wenn er schuldhaft Elektrogeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet, bedeutet nicht, dass er schon zur Zeit des bloßen Anbietens selbst registrierungspflichtig ist oder bereits das Anbieten dieser Elektrogeräte eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt - so das OLG Naumburg mit Beschluss vom 18.06.2010, Az. 1 Ss (B) 13/10.
Dass der Vertreiber gemäß § 3 Abs. 12 S. 2 ElektroG bereits dann als Hersteller gilt, wenn er schuldhaft Elektrogeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet, bedeutet nicht, dass er schon zur Zeit des bloßen Anbietens selbst registrierungspflichtig ist oder bereits das Anbieten dieser Elektrogeräte eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt - so das OLG Naumburg mit Beschluss vom 18.06.2010, Az. 1 Ss (B) 13/10.
ElektroG: Kommentar, Rechtsprechungsübersicht und FAQ - für Hersteller, Importeure und Händler (Stand: 19.08.2010)
Sie möchten sich nicht nur mit Informationshäppchen begnügen? Dann lesen Sie den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei zum Elektrogesetz, der zu den umfangreichsten seiner Art gehören dürfte. Zudem ist er brandaktuell: So ist etwa bereits die Änderung der Verwaltungspraxis der EAR bezüglich Leuchten mit fest eingebauten Lichtquellen berücksichtigt worden. Auch interessant: Ein aktuelles Urteil des OLG München (vom 22.07.2010), das sich mit der Registrierungspflicht von Ladegeräten, Servos sowie Gyrosystemen für ferngesteuerte Elektrohubschrauber auseinandersetzt.
Sie möchten sich nicht nur mit Informationshäppchen begnügen? Dann lesen Sie den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei zum Elektrogesetz, der zu den umfangreichsten seiner Art gehören dürfte. Zudem ist er brandaktuell: So ist etwa bereits die Änderung der Verwaltungspraxis der EAR bezüglich Leuchten mit fest eingebauten Lichtquellen berücksichtigt worden. Auch interessant: Ein aktuelles Urteil des OLG München (vom 22.07.2010), das sich mit der Registrierungspflicht von Ladegeräten, Servos sowie Gyrosystemen für ferngesteuerte Elektrohubschrauber auseinandersetzt.
EAR: Änderung der Verwaltungspraxis bezüglich Leuchten mit fest eingebauten Lichtquellen seit dem 21. Juli 2010
Seit dem 21. Juli 2010 werden Leuchten, die fest eingebaute, nicht austauschbare Lichtquellen enthalten, durch die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) nicht mehr als Gasentladungslampen, sondern als Leuchten qualifiziert. Sofern diese Leuchten zur Nutzung in Haushalten bestimmt sind, unterfallen sie damit nicht dem Anwendungsbereich des ElektroG (Anhang I Nr. 5 zum ElektroG). Die eingebauten Lichtquellen sind insoweit Teil der Leuchte, die nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG fällt und fallen damit ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Seit dem 21. Juli 2010 werden Leuchten, die fest eingebaute, nicht austauschbare Lichtquellen enthalten, durch die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) nicht mehr als Gasentladungslampen, sondern als Leuchten qualifiziert. Sofern diese Leuchten zur Nutzung in Haushalten bestimmt sind, unterfallen sie damit nicht dem Anwendungsbereich des ElektroG (Anhang I Nr. 5 zum ElektroG). Die eingebauten Lichtquellen sind insoweit Teil der Leuchte, die nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG fällt und fallen damit ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Bundesverwaltungsgericht: Zur Ergänzungsregistrierung beim Inverkehrbringen von Elektrogeräten unter neuem Markennamen
Ist ein registrierter Hersteller nach § 3 Abs. 11 ElektroG berechtigt, ohne ergänzende Registrierung Geräte unter einem neuen Markennamen und/oder Geräte anderer Gerätearten in Verkehr zu bringen? Das Bundesverwaltungsgericht spricht sich in einem aktuellen Urteil klar dagegen aus.
Ist ein registrierter Hersteller nach § 3 Abs. 11 ElektroG berechtigt, ohne ergänzende Registrierung Geräte unter einem neuen Markennamen und/oder Geräte anderer Gerätearten in Verkehr zu bringen? Das Bundesverwaltungsgericht spricht sich in einem aktuellen Urteil klar dagegen aus.
LG Bochum: Fehlende Kennzeichnung eines Elektrogeräts ist wettbewerbswidrig
Interessantes Urteil des LG Bochum: Das Gericht hatte (unter anderem) zu klären, ob die fehlende Kennzeichnung eines in Verkehr gebrachten Elektrogeräts i.S.d. § 7 ElektroG wettbewerbswidrig ist.
Interessantes Urteil des LG Bochum: Das Gericht hatte (unter anderem) zu klären, ob die fehlende Kennzeichnung eines in Verkehr gebrachten Elektrogeräts i.S.d. § 7 ElektroG wettbewerbswidrig ist.
Kennzeichnungspflicht: Wie haben Hersteller ihre Elektrogeräte ordnungsgemäß zu kennzeichnen?
Gemäß § 7 ElektroG sind Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erstmals in Verkehr gebracht werden, dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller sowie der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens des Geräts eindeutig bestimmbar ist. Zudem sind die Geräte gegebenenfalls mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu versehen.
Gemäß § 7 ElektroG sind Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erstmals in Verkehr gebracht werden, dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller sowie der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens des Geräts eindeutig bestimmbar ist. Zudem sind die Geräte gegebenenfalls mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu versehen.
Fehlende Registrierung: Anbieter von Luxusuhren werden abgemahnt
Zurzeit werden Online-Händler abgemahnt, die (batteriebetriebene) Luxusuhren namhafter Marken wie bspw. "TAGHeuer" oder etwa "Linnhoff" verkaufen. Begründung: Diese Marken seien nicht bei der zuständigen [Stiftung EAR |http://www.stiftung-ear.de/] registriert.
Zurzeit werden Online-Händler abgemahnt, die (batteriebetriebene) Luxusuhren namhafter Marken wie bspw. "TAGHeuer" oder etwa "Linnhoff" verkaufen. Begründung: Diese Marken seien nicht bei der zuständigen [Stiftung EAR |http://www.stiftung-ear.de/] registriert.
Elektrogerät oder Bauteil?
Wie die Praxiserfahrung der IT-Recht Kanzlei zeigt, sind sich noch immer viele Elektrogerätehersteller (sowie Importeure von Elektrogeräten) unsicher, ob ihre in Deutschland in Verkehr gebrachten Produkte tatsächlich im Sinne des [Elektrogesetzes |http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/] (im Folgenden „ElektroG“) registrierungspflichtig sind. Besonders problematisch: die Abgrenzung zwischen (registrierungspflichtigen) Elektrogeräten und (nicht registrierungspflichtigen) Bauteilen.
Wie die Praxiserfahrung der IT-Recht Kanzlei zeigt, sind sich noch immer viele Elektrogerätehersteller (sowie Importeure von Elektrogeräten) unsicher, ob ihre in Deutschland in Verkehr gebrachten Produkte tatsächlich im Sinne des [Elektrogesetzes |http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/] (im Folgenden „ElektroG“) registrierungspflichtig sind. Besonders problematisch: die Abgrenzung zwischen (registrierungspflichtigen) Elektrogeräten und (nicht registrierungspflichtigen) Bauteilen.
Inverkehrbringen eines Elektrogerätes im Sinne des Elektrogesetzes: Versuch einer Begriffserläuterung
Nach § 6 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 ElektroG ist jeder Hersteller verpflichtet, sich bei der [Stiftung EAR|http://www.stiftung-ear.de] registrieren zu lassen, bevor er Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringt. Nur, wann ist ein Elektrogerät tatsächlich in Verkehr gebracht? Diesem Thema widmet sich der nachfolgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Nach § 6 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 ElektroG ist jeder Hersteller verpflichtet, sich bei der [Stiftung EAR|http://www.stiftung-ear.de] registrieren zu lassen, bevor er Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringt. Nur, wann ist ein Elektrogerät tatsächlich in Verkehr gebracht? Diesem Thema widmet sich der nachfolgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen auch fremde Altgeräte auf eigene Kosten entsorgen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz die Hersteller derartiger Geräte zu Recht verpflichtet, die auf den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereitgestellten und mit Altgeräten gefüllten Behältnisse auf eigene Kosten zurückzunehmen und zu entsorgen, auch soweit diese fremde Altgeräte enthalten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz die Hersteller derartiger Geräte zu Recht verpflichtet, die auf den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereitgestellten und mit Altgeräten gefüllten Behältnisse auf eigene Kosten zurückzunehmen und zu entsorgen, auch soweit diese fremde Altgeräte enthalten.
Registrierung von Elektrogeräten unter Markenbegriff „fremde/wechselnde Marke“: Ist unzulässig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied kürzlich , dass eine Registrierung von mehreren Geräten unter dem Markenbegriff „fremde/wechselnde Marke“ die gesetzlichen Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied kürzlich , dass eine Registrierung von mehreren Geräten unter dem Markenbegriff „fremde/wechselnde Marke“ die gesetzlichen Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllt.
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