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Prozessuales

Unternehmen dürfen für Abmahnung Anwälte einschalten
13.05.2008, 15:38 Uhr | Prozessuales

Unternehmen dürfen für Abmahnung Anwälte einschalten
Unternehmen dürfen für Abmahnung Anwälte einschalten

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass in der Regel im Zuge einer Abmahnung auch die Anwaltskosten des Abmahnenden ersetzt werden müssen.

Abmahnung als „Retourkutsche“ kann nach hinten losgehen
05.05.2008, 09:53 Uhr | Prozessuales

Abmahnung als „Retourkutsche“ kann nach hinten losgehen
Abmahnung als „Retourkutsche“ kann nach hinten losgehen

Gemäß § 8 IV UWG ist die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist. Zwei Entscheidungen des Landgerichts München haben nun präzisiert, wann von einer solchen missbräuchlichen Abmahnung auszugehen ist.

"Peter“ ist nicht "Ralf“ – Abmahnen, aber richtig!
24.04.2008, 14:08 Uhr | Prozessuales

"Peter“ ist nicht "Ralf“ – Abmahnen, aber richtig!
"Peter“ ist nicht "Ralf“ – Abmahnen, aber richtig!

Dass ein falscher Vorname viel Geld sparen kann, das erlebte der Beklagte in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln. Es ging hier um die Frage, ob ihm eine Abmahnung zugegangen war, die per Einschreiben an einen Peter X gerichtet war. Der Beklagte heißt tatsächlich aber Ralf X.

Kostenerstattung des Abschlussschreibens im Presserecht
18.04.2008, 10:53 Uhr | Prozessuales

Kostenerstattung des Abschlussschreibens im Presserecht
Kostenerstattung des Abschlussschreibens im Presserecht

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung gefällt, die besonders für Anwälte im Bereich des IT-Rechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes von Interesse sein dürfte. Demnach kann der beauftragte Anwalt für ein sog. Abschlussschreiben im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens im Presserecht eine weitere Gebühr verlangen.

LG Bonn: Einstweilige Verfügungen sind bei Anhaltspunkten für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten nachträglich aufzuheben
27.03.2008, 08:18 Uhr | Prozessuales

LG Bonn: Einstweilige Verfügungen sind bei Anhaltspunkten für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten nachträglich aufzuheben
LG Bonn: Einstweilige Verfügungen sind bei Anhaltspunkten für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten nachträglich aufzuheben

Das LG Bonn hat, entschieden, dass eine bereits erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben und der zugrunde liegende Antrag zurückzuweisen ist, wenn nachträgliche Erkenntnisse seitens des Gerichts auch bei nur summarischer Prüfung für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten sprechen.

KG Berlin: Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes
26.02.2008, 10:43 Uhr | Prozessuales

KG Berlin: Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes
KG Berlin: Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes

Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist in Deutschland gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Wettbewerbshandlung begangen ist. Bei Wettbewerbsverstößen, die über das Internet begangen werden, trifft dies auf jedes deutsche Landgericht zu. Der Anspruchsteller kann sich demnach einen Gerichtsstand aussuchen. Man spricht insoweit vom so genannten fliegenden Gerichtsstand.

Drittunterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale zulässig?
23.02.2008, 12:15 Uhr | Prozessuales

Drittunterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale zulässig?
Drittunterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale zulässig?

Der Abmahner staunte nicht schlecht: Nicht ihm, sondern der "Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt a.M." gegenüber gab der Abgemahnte die geforderte Unterlassungserklärung ab. Geht das überhaupt? Mit dieser Frage hatte sich erst kürzlich das KG Berlin zu beschäftigen gehabt.

Wer hat eigentlich den Zugang einer Abmahnung zu beweisen?
05.06.2007 | Prozessuales

Wer hat eigentlich den Zugang einer Abmahnung zu beweisen?
Wer hat eigentlich den Zugang einer Abmahnung zu beweisen?

Lange Zeit war umstritten, ob der Abmahnende den Zugang des Abmahnschreibens beim Verletzer beweisen muss, oder ob es ausreicht, dass er die ordnungsgemäße Absendung eines den inhaltlichen Anforderungen genügenden Abmahnschreibens nachweist.

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