Verpackungsgesetz
Verpackungslizenzierung: Frist bis 31. Dezember 2017 beachten!
Online-Händler liefern in aller Regel ihre Produkte in Verpackungen an den privaten oder gewerblichen Endabnehmer. In dem Fall sind sie in Deutschland gemäß Verpackungsverordnung verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung des eingesetzten Verpackungsmaterials zu gewährleisten.
Online-Händler liefern in aller Regel ihre Produkte in Verpackungen an den privaten oder gewerblichen Endabnehmer. In dem Fall sind sie in Deutschland gemäß Verpackungsverordnung verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung des eingesetzten Verpackungsmaterials zu gewährleisten.
Das neue Verpackungsgesetz: verschärfte Prüfungen ab 2018
Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Ab dann gelten neue gesetzliche Regelungen für das Inverkehrbringen sowie die Rücknahme, Sortierung und Verwertung von Verpackungen. Das Gesetz löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab und ist auch für Online-Händler bindend.
Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Ab dann gelten neue gesetzliche Regelungen für das Inverkehrbringen sowie die Rücknahme, Sortierung und Verwertung von Verpackungen. Das Gesetz löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab und ist auch für Online-Händler bindend.
Verpackungslizenzierung: Was Sie in Österreich beachten müssen
Auch in Österreich ist jeder Versandhändler/Online-Shop, der ein verpacktes Produkt an einen Endverbraucher liefert, gesetzlich dazu verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung des eingesetzten Verpackungsmaterials sicherzustellen.
Auch in Österreich ist jeder Versandhändler/Online-Shop, der ein verpacktes Produkt an einen Endverbraucher liefert, gesetzlich dazu verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung des eingesetzten Verpackungsmaterials sicherzustellen.
FAQ: Neues Verpackungsgesetz
Ab 2019 gelten neue gesetzliche Regelungen für das Inverkehrbringen, die Rücknahme, Sortierung und Verwertung von Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen. Das Verpackungsgesetz (VerpackG), mit dem diese neuen Vorgaben eingeführt werden, hat am 12. Mai 2017 den Bundesrat passiert und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Es löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung ab. Das Gesetz soll zu mehr und besserem Recycling von Verpackungsabfällen sowie einer besseren Kontrolle/einem besseren Vollzug führen. Die wichtigsten Änderungen haben wir in unseren FAQ für Sie zusammengestellt.
Ab 2019 gelten neue gesetzliche Regelungen für das Inverkehrbringen, die Rücknahme, Sortierung und Verwertung von Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen. Das Verpackungsgesetz (VerpackG), mit dem diese neuen Vorgaben eingeführt werden, hat am 12. Mai 2017 den Bundesrat passiert und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Es löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung ab. Das Gesetz soll zu mehr und besserem Recycling von Verpackungsabfällen sowie einer besseren Kontrolle/einem besseren Vollzug führen. Die wichtigsten Änderungen haben wir in unseren FAQ für Sie zusammengestellt.
Verpackungslizenzierung – Rechte und Pflichten im Onlinehandel
Onlinehändler liefern einen Großteil ihrer Produkte in Verpackungen an den privaten oder gewerblichen Endverbraucher. Damit sind sie in Deutschland gemäß Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung des eingesetzten Verpackungsmaterials sicherzustellen. Diese so genannte Lizenzierungsplicht gilt auch für Produktverpackungen, die aus dem Ausland importiert und in Deutschland in Verkehr gebracht werden.
Onlinehändler liefern einen Großteil ihrer Produkte in Verpackungen an den privaten oder gewerblichen Endverbraucher. Damit sind sie in Deutschland gemäß Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung des eingesetzten Verpackungsmaterials sicherzustellen. Diese so genannte Lizenzierungsplicht gilt auch für Produktverpackungen, die aus dem Ausland importiert und in Deutschland in Verkehr gebracht werden.
activate – by Reclay kooperiert mit IT-Recht-Kanzlei - Schnelle und einfache Verpackungslizenzierung für Händler
Jeder, der in Deutschland Verpackungen herstellt oder in Verkehr bringt, muss gemäß Verpackungsverordnung für die Rücknahme und Verwertung des Verpackungsmaterials Sorge tragen. Insbesondere für Onlinehändler mit geringeren Verpackungsmengen war diese sogenannte Verpackungslizenzierung bislang meistens sehr zeitaufwendig und kompliziert. Hier schafft das Online-Portal activate – by Reclay Abhilfe. activate bietet Verpflichteten eine einfache und schnelle Möglichkeit, um in nur wenigen Schritten allen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Jeder, der in Deutschland Verpackungen herstellt oder in Verkehr bringt, muss gemäß Verpackungsverordnung für die Rücknahme und Verwertung des Verpackungsmaterials Sorge tragen. Insbesondere für Onlinehändler mit geringeren Verpackungsmengen war diese sogenannte Verpackungslizenzierung bislang meistens sehr zeitaufwendig und kompliziert. Hier schafft das Online-Portal activate – by Reclay Abhilfe. activate bietet Verpflichteten eine einfache und schnelle Möglichkeit, um in nur wenigen Schritten allen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Länderübergreifender Versand? Österreichische Verpackungsverordnung verpflichtet auch Händler in Deutschland
Die Verpackungsverordnung nimmt Online-Händler und Verkäufer auf Plattformen wie eBay, Amazon und DaWanda in die Pflicht: Sie müssen die Verpackungen, die sie für den Versand von Waren in Umlauf bringen, auch wieder recyceln lassen. Auch beim Versand ins Ausland muss sichergestellt sein, dass Kartons, Füllmaterialien und Co. dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Versendet also ein deutscher Händler auch nach Österreich, muss er zusätzlich die Anforderungen der österreichischen Verordnung erfüllen und dort einen Lizenzierungsvertrag abschließen. Und ein Händler aus Österreich muss beim Versand von Waren nach Deutschland ebenfalls die deutschen Anforderungen erfüllen.
Die Verpackungsverordnung nimmt Online-Händler und Verkäufer auf Plattformen wie eBay, Amazon und DaWanda in die Pflicht: Sie müssen die Verpackungen, die sie für den Versand von Waren in Umlauf bringen, auch wieder recyceln lassen. Auch beim Versand ins Ausland muss sichergestellt sein, dass Kartons, Füllmaterialien und Co. dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Versendet also ein deutscher Händler auch nach Österreich, muss er zusätzlich die Anforderungen der österreichischen Verordnung erfüllen und dort einen Lizenzierungsvertrag abschließen. Und ein Händler aus Österreich muss beim Versand von Waren nach Deutschland ebenfalls die deutschen Anforderungen erfüllen.
Oft gefragt: Ist im Shop ein Hinweis auf die Verpackungsverordnung erforderlich?
Mit der Verpackungsverordnung wurde die deutsche Wirtschaft erstmals verpflichtet, bei der Entsorgung und Vermeidung von Verpackungsabfällen mitzuwirken. In der Praxis funktioniert die Kostenbeteiligung über ein Lizenzierungssystem. Das heißt, dass Unternehmen aber auch Online-Händler verpflichtet sind, Verpackungen zu lizensieren, bevor sie an den Verbraucher weiter gegeben werden dürfen. Bereits viele Online-Händler haben sich daher einem entsprechendem dualem System angeschlossen.
Mit der Verpackungsverordnung wurde die deutsche Wirtschaft erstmals verpflichtet, bei der Entsorgung und Vermeidung von Verpackungsabfällen mitzuwirken. In der Praxis funktioniert die Kostenbeteiligung über ein Lizenzierungssystem. Das heißt, dass Unternehmen aber auch Online-Händler verpflichtet sind, Verpackungen zu lizensieren, bevor sie an den Verbraucher weiter gegeben werden dürfen. Bereits viele Online-Händler haben sich daher einem entsprechendem dualem System angeschlossen.
FAQ zur Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen
Beim Vertrieb von Getränken in "nicht ökologisch vorteilhaften" Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) sind Online-Händler gemäß § 9 Verpackungsverordnung verpflichtet, ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet in ihrem aktuellen Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen.
Beim Vertrieb von Getränken in "nicht ökologisch vorteilhaften" Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) sind Online-Händler gemäß § 9 Verpackungsverordnung verpflichtet, ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet in ihrem aktuellen Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen.
Bundesregierung plant Überarbeitung der Verpackungsverordnung
Die geltende Verpackungsordnung soll noch in dieser Legislaturperiode überarbeitet werden. Die geltende Verordnung soll durch eine Wertstoffverordnung bzw. ein Wertstoffgesetz ersetzt werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/8254) auf eine Kleine Anfrage (17/8069) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Außerdem soll durch eine Kennzeichnungspflicht für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher weiter verbessert werden, heißt es in der Antwort weiter.
Die geltende Verpackungsordnung soll noch in dieser Legislaturperiode überarbeitet werden. Die geltende Verordnung soll durch eine Wertstoffverordnung bzw. ein Wertstoffgesetz ersetzt werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/8254) auf eine Kleine Anfrage (17/8069) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Außerdem soll durch eine Kennzeichnungspflicht für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher weiter verbessert werden, heißt es in der Antwort weiter.
LG Düsseldorf: Wettbewerbsverstoß durch unterlassene Pfanderhebung bei Erfrischungsgetränken
Der Vertrieb von Getränken in Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) ohne Pfanderhebung und Kennzeichnung der Pfandpflicht kann gegen die Verpackungsverordnung verstoßen und zu einem Wettbewerbsverstoß i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) führen.
Der Vertrieb von Getränken in Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) ohne Pfanderhebung und Kennzeichnung der Pfandpflicht kann gegen die Verpackungsverordnung verstoßen und zu einem Wettbewerbsverstoß i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) führen.
Pressemitteilung Reasybid: Zwei Jahre Verpackungsverordnung im Onlinehandel: Wird die Wirklichkeit dem hehren Anspruch gerecht?
Der 5. Novelle der Verpackungsverordnung 2008 lag ein hehrer Anspruch zugrunde: ALLE in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien sollten erfasst werden, um ALLE Wertstoffe dem Recycling zurückführen zu können. Ein „Reality-Check“ zwei Jahre später zeigt, wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinander klaffen. Manche kostengünstigen Pauschalverträge übervorteilen die Händler – und lange Kündigungsfristen erschweren den Wechsel zu besseren Lösungen.
Der 5. Novelle der Verpackungsverordnung 2008 lag ein hehrer Anspruch zugrunde: ALLE in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien sollten erfasst werden, um ALLE Wertstoffe dem Recycling zurückführen zu können. Ein „Reality-Check“ zwei Jahre später zeigt, wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinander klaffen. Manche kostengünstigen Pauschalverträge übervorteilen die Händler – und lange Kündigungsfristen erschweren den Wechsel zu besseren Lösungen.
Pressemitteilung der Landbell AG: Online-Entsorgungspaket von Landbell bleibt preisstabil
Kalkulationssicherheit durch stabile Preise: Darauf können sich die gewerblichen Online-Händler verlassen, wenn sie ihre Beteiligungspflicht beim Rücknahmesystem der Landbell AG erfüllen. Im Gegensatz zu anderen Anbietern von Online-Kleinkundenlösungen hält der Mainzer Umwelt- und Entsorgungsspezialist im Landbell-EASy Shop an seinen bisherigen Preisen fest.
Kalkulationssicherheit durch stabile Preise: Darauf können sich die gewerblichen Online-Händler verlassen, wenn sie ihre Beteiligungspflicht beim Rücknahmesystem der Landbell AG erfüllen. Im Gegensatz zu anderen Anbietern von Online-Kleinkundenlösungen hält der Mainzer Umwelt- und Entsorgungsspezialist im Landbell-EASy Shop an seinen bisherigen Preisen fest.
Keine Rücknahmepflicht für „Biobiene“: Biokunststoff-Verpackungen müssen nicht bei einem dualen System lizenziert werden
Mit der neuen Verpackungsverordnung, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, werden auch kleine Händler und Internet-Shops fest in die bundesweiten Entsorgungsregularien eingebunden: Der „Inverkehrbringer“ von Verpackungsmaterial ist ab sofort verpflichtet, sich dem flächendeckenden, dualen System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen anzuschließen und diese entsprechend kostenpflichtig lizenzieren zu lassen. Ausgenommen von der neuen gesetzlichen Regelung sind jedoch *komplett abbaubare Verpackungsmaterialien aus Biokunststoff* ...
Mit der neuen Verpackungsverordnung, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, werden auch kleine Händler und Internet-Shops fest in die bundesweiten Entsorgungsregularien eingebunden: Der „Inverkehrbringer“ von Verpackungsmaterial ist ab sofort verpflichtet, sich dem flächendeckenden, dualen System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen anzuschließen und diese entsprechend kostenpflichtig lizenzieren zu lassen. Ausgenommen von der neuen gesetzlichen Regelung sind jedoch *komplett abbaubare Verpackungsmaterialien aus Biokunststoff* ...
Update zur Verpackungsverordnung
Laut eines aktuellen Berichts des EUWID (Europäischer Wirtschaftsdienst) wird in den Reihen der Wirtschaft erwartet, dass Versandhändler gegen die Umsetzung der Verpackungsverordnung klagen werden. Grund sei ein [Beschluss der LAGA|verpackungsverordnung-neuigkeiten.html] , nach dem Verpackungen des Internet- und Versandhandels Verkaufsverpackungen und keine Serviceverpackungen seien.
Laut eines aktuellen Berichts des EUWID (Europäischer Wirtschaftsdienst) wird in den Reihen der Wirtschaft erwartet, dass Versandhändler gegen die Umsetzung der Verpackungsverordnung klagen werden. Grund sei ein [Beschluss der LAGA|verpackungsverordnung-neuigkeiten.html] , nach dem Verpackungen des Internet- und Versandhandels Verkaufsverpackungen und keine Serviceverpackungen seien.
Update: Aktuelle Entwicklungen zum Thema Verpackungsverordnung
Müssen sich Online-Händler hinsichtlich ihres im Versand- und Internethandel verwendeten Verpackungsmaterials einem der neun behördlich zugelassenen dualen Systemen anschließen oder können sie von den Herstellern oder Vorvertreibern dieser Verpackungen verlangen, dass diese sich selbst an einem dualen System beteiligen? *Diese Frage ist mittlerweile geklärt.*
Müssen sich Online-Händler hinsichtlich ihres im Versand- und Internethandel verwendeten Verpackungsmaterials einem der neun behördlich zugelassenen dualen Systemen anschließen oder können sie von den Herstellern oder Vorvertreibern dieser Verpackungen verlangen, dass diese sich selbst an einem dualen System beteiligen? *Diese Frage ist mittlerweile geklärt.*
Online-Portal für Vollständigkeitserklärung freigeschaltet
Das neue [Internetportal|http://www.ihk-ve-register.de/] für Vollständigkeitserklärungen (VE) ist am 1. Oktober freigeschaltet worden. Das gibt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bekannt.
Das neue [Internetportal|http://www.ihk-ve-register.de/] für Vollständigkeitserklärungen (VE) ist am 1. Oktober freigeschaltet worden. Das gibt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bekannt.
Vereine aufgepasst: Verpackungsverordnung gilt nicht nur für eBay-Verkäufer
Die Pflicht, sich um die Entsorgung von verwendeten Verpackungen zu kümmern, betrifft alle, die Waren gewerblich an den Endverbraucher verschicken. Das ist zum Beispiel auch bei Vereinen der Fall, die Bekleidung, Bücher oder Abzeichen in ihren Shops anbieten und an Endverbraucher verschicken.
Die Pflicht, sich um die Entsorgung von verwendeten Verpackungen zu kümmern, betrifft alle, die Waren gewerblich an den Endverbraucher verschicken. Das ist zum Beispiel auch bei Vereinen der Fall, die Bekleidung, Bücher oder Abzeichen in ihren Shops anbieten und an Endverbraucher verschicken.
IT-Recht Kanzlei informiert über die neue Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung wurde erst kürzlich novelliert und deren Neuerungen betrifft so gut wie alle Onlinehändler in Deutschland. Aus diesem Grund hat die IT-Recht Kanzlei den vorliegenden Beitrag verfasst, der die entscheidenden Auswirkungen für Onlinehändler beschreibt.
Die Verpackungsverordnung wurde erst kürzlich novelliert und deren Neuerungen betrifft so gut wie alle Onlinehändler in Deutschland. Aus diesem Grund hat die IT-Recht Kanzlei den vorliegenden Beitrag verfasst, der die entscheidenden Auswirkungen für Onlinehändler beschreibt.
Die neue Verpackungsverordnung kommt zum 1.1.2009
Es ist eines der am heißesten diskutierten Themen unter den Internetversandhändlern und damit auch ein Dauerthema bei der IT-Recht Kanzlei: die Verpackungsverordnung. Zum 1.1.2009 tritt nun die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Die IT-Recht Kanzlei informiert darüber, was bis dahin getan werden sollte.
Es ist eines der am heißesten diskutierten Themen unter den Internetversandhändlern und damit auch ein Dauerthema bei der IT-Recht Kanzlei: die Verpackungsverordnung. Zum 1.1.2009 tritt nun die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Die IT-Recht Kanzlei informiert darüber, was bis dahin getan werden sollte.
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