Vertrauliche Mitteilungen von Beschäftigten: an die Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einer Entscheidung vom 30. März 2010 den Schutz von Informanten gestärkt: wird in Unternehmen mit personenbezogenen Daten nachlässig umgegangen und wendet sich ein Beschäftigter vertraulich an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde, hat der Arbeitgeber nach Ansicht des Gerichts keinen Anspruch auf die Preisgabe der Identität des Informanten gegenüber der Aufsichtsbehörde. Der Beitrag erläutert, was die Entscheidung für die Unternehmen bedeutet.