OLG Stuttgart: DSGVO-Verstöße sind abmahnbar und § 13 TMG ist neben DSGVO nicht anwendbar!
Sind Verletzungen der DSGVO wettbewerbsrechtlich abmahnbar oder nicht? Kaum eine andere Rechtsfrage ist aktuell so umstritten. Hierzu ergingen schon einige Entscheidungen, wobei sich die Zahl der Vertreter der unterschiedlichen Lager bis vor Kurzem die Waage hielt. Nun positionierte sich auch das OLG Stuttgart zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen und äußerte sich nebenbei auch noch zur Anwendbarkeit von § 13 TMG neben der DSGVO. Wie dies einzuordnen ist, lesen Sie in unserem neuen Beitrag!