Verkauf von Arzneimitteln / Homöopathika
Werbung für Arzneimittel – Teil 2 – Erinnerungen in der Werbung!
Werbung für Arzneimittel – wie bereits der erste Teil des Beitrags gezeigt hat, ist Arzneimittelwerbung rechtlich nicht unproblematisch. Im heutigen zweiten Teil geht es um gesetzliche Ausnahmen von den Werbebeschränkungen für Arzneimittel. Wann eine Ausnahmen möglich sind und welche Voraussetzungen dazu vorliegen müssen, lesen Sie nun im 20. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Werbung für Arzneimittel – wie bereits der erste Teil des Beitrags gezeigt hat, ist Arzneimittelwerbung rechtlich nicht unproblematisch. Im heutigen zweiten Teil geht es um gesetzliche Ausnahmen von den Werbebeschränkungen für Arzneimittel. Wann eine Ausnahmen möglich sind und welche Voraussetzungen dazu vorliegen müssen, lesen Sie nun im 20. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Werbung für Arzneimittel – Teil 1 – Fragen Sie Ihren Arzt oder… Anwalt!
Werbeverbote im sog. „wirklichen Leben“ gelten selbstverständlich auch in der Online-Welt. . Teilweise gibt es im Internet sogar strengere Regeln. Dies gilt insbesondere für die Werbung für Arzneimittel. Für sie darf nicht vollkommen frei und in jeder Form geworben werden. Vor allem das Heilmittelwerbegesetz enthält einige Werbebeschränkungen – auch andere Gesetze müssen beachtet werden. Lesen Sie dazu jetzt mehr im 19. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Werbeverbote im sog. „wirklichen Leben“ gelten selbstverständlich auch in der Online-Welt. . Teilweise gibt es im Internet sogar strengere Regeln. Dies gilt insbesondere für die Werbung für Arzneimittel. Für sie darf nicht vollkommen frei und in jeder Form geworben werden. Vor allem das Heilmittelwerbegesetz enthält einige Werbebeschränkungen – auch andere Gesetze müssen beachtet werden. Lesen Sie dazu jetzt mehr im 19. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Sauer aufgestoßen…
…ist einem Verband, der sich die „Lauterkeit des Wettbewerbs“ zur Aufgabe gemacht hat, die Werbung eines Pharmaunternehmens für ein Medikament gegen Sodbrennen, also „saures Aufstoßen“.
…ist einem Verband, der sich die „Lauterkeit des Wettbewerbs“ zur Aufgabe gemacht hat, die Werbung eines Pharmaunternehmens für ein Medikament gegen Sodbrennen, also „saures Aufstoßen“.
Festpreise nach der Arzneimittelfestpreisverordnung: Gelten auch für grenzüberschreitenden Arzneimittelversand
Das OLG Frankfurt/Main entschied mit Urteil vom 29.11.2007 (Az. 6 U 26/07), dass die Festpreise nach der Arzneimittelfestpreisverordnung auch für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland gelten.
Das OLG Frankfurt/Main entschied mit Urteil vom 29.11.2007 (Az. 6 U 26/07), dass die Festpreise nach der Arzneimittelfestpreisverordnung auch für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland gelten.
LG Köln: Keine Gesundheitsreisen aus der Apotheke
Eine aktuelle Entscheidung des Landgericht Köln befasst sich mit Wettbewerbsverstößen bei Apotheken durch Ausweitung ihres Sortiments (LG Köln, Urteil vom 10.04.2008, Az. 31 O 825/07 – nicht rechtskräftig).
Eine aktuelle Entscheidung des Landgericht Köln befasst sich mit Wettbewerbsverstößen bei Apotheken durch Ausweitung ihres Sortiments (LG Köln, Urteil vom 10.04.2008, Az. 31 O 825/07 – nicht rechtskräftig).
Arzneimittelgesetz: Verstöße haben Folgen!
Sie sind Händler und vertreiben Potenzmittel, Muskelpräparate oder ähnliches? Achten Sie darauf, dass es sich bei Ihrer Ware nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Ansonsten laufen Sie Gefahr, wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angezeigt zu werden bzw. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu erhalten.
Sie sind Händler und vertreiben Potenzmittel, Muskelpräparate oder ähnliches? Achten Sie darauf, dass es sich bei Ihrer Ware nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Ansonsten laufen Sie Gefahr, wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angezeigt zu werden bzw. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu erhalten.
Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte einbeziehen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass Versandapotheken für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen dürfen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass Versandapotheken für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen dürfen.
BGH: Zulässigkeit des von DocMorris betriebenen Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss nochmals überprüft werden
Der BGH hat am 20.12.07 eine vorinstanzliche Entscheidung, mit der ein früheres Vorstandsmitglied der von den Niederlanden aus agierenden Internet-Apotheke DocMorris zur Unterlassung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und der darauf bezogenen Werbung verurteilt worden ist, aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der BGH hat am 20.12.07 eine vorinstanzliche Entscheidung, mit der ein früheres Vorstandsmitglied der von den Niederlanden aus agierenden Internet-Apotheke DocMorris zur Unterlassung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und der darauf bezogenen Werbung verurteilt worden ist, aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher Medikamente im Internet?
Der Verkauf von Arzneimitteln im Internet ist ein Geschäft, das mit Vorsicht zu genießen ist. So ist die Abgabe von Arzneimitteln ein besonders sensibler Bereich, der in erhöhtem Maße durch Gesetze, Verordnungen und Urteile geregelt ist - gerade was den elektronischen Handel bzw. Versandhandel von Arzneimittel anbelangt. Wer sich nicht daran hält, dem drohen neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Im Folgenden beantwortet die IT-Recht Kanzlei die wichtigsten Fragen zu diesem heiklen Thema.
Der Verkauf von Arzneimitteln im Internet ist ein Geschäft, das mit Vorsicht zu genießen ist. So ist die Abgabe von Arzneimitteln ein besonders sensibler Bereich, der in erhöhtem Maße durch Gesetze, Verordnungen und Urteile geregelt ist - gerade was den elektronischen Handel bzw. Versandhandel von Arzneimittel anbelangt. Wer sich nicht daran hält, dem drohen neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Im Folgenden beantwortet die IT-Recht Kanzlei die wichtigsten Fragen zu diesem heiklen Thema.
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