Die Eignungstrias - Überprüfung der Eignung der Bieter im EU-Verfahren
Öffentliche Auftraggeber haben ein verständliches Interesse daran, ihre Aufträge nur an Auftragnehmer zu erteilen, die für die Erbringung der Leistung auch wirklich geeignet sind. In Ausschreibungsbestimmungen werden daher Eignungskriterien festgelegt, die die Anforderung an die Eignung von Bewerbern oder Bietern (Teilnehmer) für eine Beteiligung an einem Wettbewerb um öffentliche Aufträge festlegen. Nur wenn Teilnehmer diese Eignungskriterien erfüllen, erfolgt eine Bewertung ihres Angebotes.