Vergaberecht: Vergabeausschuss des deutschen Anwaltsvereines fordert Rechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat durch seinen Vergaberechtsausschuss in einer [Initiativstellungnahme |http://www.anwaltverein.de/downloads/stellungnahmen/SN-10/SN-17-10.pdf.pdf] am 12.April 2010 konkrete Vorschläge zur Einführung eines effektiven Rechtsschutzes auch unterhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte erarbeitet. Die vorgeschlagenen Regelungen ergänzen den vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um Vorschriften, die den Bietern Rechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte gewähren.