Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist.
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.
Die IT-Recht-Kanzlei hatte bereits über das Phänomen Bilderklau im Internet [berichtet |index.php?id=%2Fview&cid=2267&title=Bilderklau+im+Internet+und+wie+man+sich+dagegen+zur+Wehr+setzen+kann] und Wege und Mittel aufgezeigt, wie man sich als Betroffener gegen derartige Rechtsverletzungen zur Wehr setzen kann. Dennoch erreicht die IT-Recht-Kanzlei immer wieder neue Fälle, in denen erzürnte Händler Ihre eigenen Bilder plötzlich in dem Internet-Angebot eines Mitbewerbers oder eines privaten Anbieters von Waren finden, ohne dass sie hierzu ihr Einverständnis erteilt haben. Mit dem nachfolgenden Beitrag soll die rechtliche Situation solcher Vorgänge noch einmal etwas genauer unter die Lupe genommen werden.
Nach dem am 3.7.08 im Hauptsacheverfahren verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet weiterhin erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück, die den Kölner Betreibern des Internetforums "Spickmich.de" im Klagewege verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten zu veröffentlichen.
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Aufführung eines Musicals als bühnenmäßige Aufführung anzusehen ist.
In einem am 26.06.08 verkündeten Urteil untersagte das Landgericht München (Az. 4HK O 16807/07) einem Importeur eines chinesischen SUV-Fahrzeugs, im geschäftlichen Verkehr in Deutschland Fahrzeuge mit einem bestimmten Aussehen anzubieten.
Die Klägerin, Caroline Prinzessin von Hannover, hat sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der von dem Beklagten verlegten Zeitschrift gewandt. Diese hatte einen Artikel über die Vermietung einer Ferienvilla des Ehemannes der Klägerin auf einer Insel vor Kenia veröffentlicht, der u. a. mit einer Aufnahme dieser beiden Personen bebildert war. Die Fotografie ist während eines Urlaubsaufenthalts der Abgebildeten entstanden und zeigt die Personen auf belebter Straße. Die Klägerin begehrt Unterlassung der erneuten Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahme.
Das Zeigen von kurzen Filmausschnitten aus einer Sendung des Hessischen Rundfunks in der Sendung TV-Total von Stefan Raab ist eine Urheberrechtsverletzung.
Nach einem am 19.6.2008 verkündeten Urteil der 7. Zivilkammer des Landgericht München I können Eltern neben ihren Kinder haftbar gemacht werden, wenn diese mittels des bereitgestellten elterlichen Internetzugangs urheberrechtlich geschützte Werke Dritter widerrechtlich und schuldhaft öffentlich zugänglich machen.
Die Klägerinnen (Tochter und Mutter) haben sich gegen die Veröffentlichung des von der Beklagten verlegten Romans "Esra" von Maxim Biller gewandt. Das Buch handelt im Wesentlichen von einer Liebesbeziehung zwischen Esra und dem Ich-Erzähler. Die Klägerinnen haben geltend gemacht, der Roman verletze ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht, weil sich die Schilderung der Romanfiguren Esra und Lale eng an ihrem Leben orientiere.
Oder anders gefragt: Wie wirbt ein Unternehmen mit den Namen von Prominenten ohne teuere Lizenzgebühren zahlen zu müssen?
Mit Beschluß vom 06.03.2008 (Az.: 17 O 68/08) hat das Landgericht Stuttgart die Urheberschutzfähigkeit eines Mustervertrages zur Vermittlung von Pflegekräften abgelehnt.
Im Rechtsstreit um den Plagiatsvorwurf gegen die Autorin des Erfolgskrimis „Tannöd“ hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I kürzlich die Klage des Autors eines älteren Werkes über die historischen Morde in Hinterkaifeck abgewiesen.
Nachdem das Landgericht Köln (Urteil vom 20.12.2006, Az.: 28 O 468/06) bereits zu der Nutzung von Bewerbungsfotos auf Internetseiten entschieden hat, dass eine derartige Veröffentlichung nicht ohne eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Fotografen zulässig ist, hat es nun in einen ähnlichen Fall den urheberrechtlichen Schutz von Fotos im Internet bestätigt. (LG Köln, Beschluss vom 09.04.2008, Az.: 28 O 690/07)
Das Oberlandesgericht München hat sich in einem Urteil mit der Frage beschäftigt, ob die Abbildung eines T-Shirts auf dem Titelbild einer Zeitschrift urheberrechtlichen Schutz geniesst.
In dem viel kommentierten Rechtsstreit um Amateurvideoaufnahmen von Fußballspielen auf dem Internetportal Hartplatzhelden hat das Landgericht Stuttgart am 08.05.2008 zugunsten des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) entschieden und den Hartplatzhelden untersagt, Filmaufzeichnungen von Fußballspielen, die vom WFV veranstaltet werden, zu zeigen.
Das Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) (Az. 2 U 319/07) entschied am 27.02.2008, dass Google mit der Herstellung von Thumbnails ohne Zustimmung des Urhebers die Rechte des Urhebers des für das Thumbnail verwendeten Bildes verletzt. Dies begründe aber dann keine Ansprüche des Urhebers gegen Google, wenn der Urheber eine Suchmaschinenoptimierung vorgenommen habe, die die “crawler“ von Google geradezu anlockten.
Die Musikindustrie könnte bald die Möglichkeit haben, Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Internetprovidern abzufragen, ohne Polizei und Staatsanwaltschaft einschalten zu müssen. Die IT-Recht Kanzlei im Gespräch mit der Nachrichtenagentur " [Pressetext|http://www.pressetext.de] ".
Ist doch toll - einfach Text und/oder Foto einer gelungenen Artikelbeschreibung bei eBay kopieren und fertig ist das eigene Angebot. Der andere Verkäufer hat doch mit seiner Beschreibung absolut ins Schwarze getroffen und die Ware sieht nun mal genau so aus, wie auf dessen Foto. Doch Vorsicht: Diese Strategie kann sehr teuer werden!
Es gibt Momente im Leben eines Menschen, in denen man sich mancherlei sehnlich wünscht, eines aber sicher nicht: Zuschauer. Man stelle sich etwa vor, ein junger Mann wird wegen eines akuten und schwerwiegenden Ausbruchs einer schizophrenen Psychose auf eine geschlossene Station in der Psychiatrie eingeliefert; dort finden Filmaufnahmen für eine Fernsehdokumentation statt, die wenig später von einem Privatsender gezeigt - und unter anderem von Mitschülern des Patienten gesehen werden.
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
E.keller@it-recht-Kanzlei.de
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
y.schulten@it-recht-kanzlei.de