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Marken- und Namensrecht

Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, welches Namen im Rechtsverkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.

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Marken- und Namensrecht

Auf dem PUMA gekommen: BGH zur Löschung einer Parodiemarke
02.04.2015, 16:56 Uhr | Verwechslungsgefahr

Auf dem PUMA gekommen: BGH zur Löschung einer Parodiemarke

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber einer bekannten Marke die Löschung einer Marke verlangen kann, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt.

Kollisionskurs: Zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht
24.03.2015, 19:01 Uhr | Verwechslungsgefahr

Kollisionskurs: Zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht

Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht - alt aber immer anders: Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG kann die Eintragung einer Marke gelöscht werden, wenn wegen Identität oder Ähnlichkeit dieses Zeichens mit einer anderen Marke die Gefahr einer Verwechslung für die angesprochenen Verkehrskreise besteht. Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Zur Veranschaulichung dieser fundamentalen Thematik im Markenrecht kann dabei der Beschluss vom 27. November 2014 des Bundespatentgerichts (Az.: 29 W (pat) 63/11) zu den Vergleichsmarken „P.M.“ und „PMCOM9ASS“ herangezogen werden.

Limited Edition – Zur Bedeutung der Kennzeichnungskraft bei der Verwechslungsgefahr von Marken
18.03.2015, 09:29 Uhr | Verwechslungsgefahr

Limited Edition – Zur Bedeutung der Kennzeichnungskraft bei der Verwechslungsgefahr von Marken

Es kommt aufs Ganze an: Eine Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinne gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG wird nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt. Dabei stellt die Stärke der Kennzeichenkraft der prioritätsälteren Marke ein Element in der Abwägung zur Beurteilung einer Verwechslungsgefahr dar. Dass dieses Merkmal nicht zu unterschätzen ist, zeigt exemplarisch auch der Beschluss des Bundespatentgerichts vom 3. Dezember 2014 (Az.: 27 W (pat) 524/14), welcher sich mit dem Widerspruch der Wortmarke „EDITION“ gegen die Eintragung der Wort-/Bildmarke „Edition Kloster Heidenheim“ befasst.

Sind nur Worte: Zur Eintragungsfähigkeit von sloganartigen Wortfolgen
10.03.2015, 10:30 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Sind nur Worte: Zur Eintragungsfähigkeit von sloganartigen Wortfolgen

Wie bereits vielfach erwähnt, ist die erste und einzige Hürde, die ein Zeichen zu überwinden hat, um ins Register eingetragen zu werden, die Prüfung der Eintragungsfähigkeit durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Das Amt prüft dabei sowohl die generelle Markenfähigkeit des Namens oder Zeichens, sowie die so genannten absoluten Schutzhindernisse, insbesondere die Unterscheidungskraft des Zeichens. Wie das bei sloganartigen Wortfolgen wie „der-Alltagshelfer“ funktioniert, hat das Bundespatentgericht in seinem Beschluss vom 20. Mai 2014 (Az.: 29 W (pat) 121/11) illustriert.

Und nun das Wetter: Zur Kennzeichenschutzfähigkeit von „Apps“
02.03.2015, 16:36 Uhr | Namensschutz

Und nun das Wetter: Zur Kennzeichenschutzfähigkeit von „Apps“

Ein Smartphone ohne Apps ist in Zeiten von „WhatsApp“, „Facebook“ und Co kaum vorstellbar - schöne neue Welt. Einen Vorsprung hat natürlich auch hier derjenige, der sich seinen App-Namen vor plumpen Nachahmern kennzeichenrechtlich schützen kann. Auf was es dabei ankommt, zeigt das Urteil des OLG Köln vom 5. September 2014 (Az.: 6 U 205/13) exemplarisch anhand der App „wetter.de“ auf – doch auch hier zeigt sich letztlich, dass überall die allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsätze gelten und kein Schutz an Bezeichnungen entstehen kann, die nicht unterscheidungskräftig sind.

Nutzt du schon oder nennst du nur? Der feine Unterschied bei Markenverletzungen
10.02.2015, 10:28 Uhr | Markenrechtsstreitigkeiten

Nutzt du schon oder nennst du nur? Der feine Unterschied bei Markenverletzungen

Bei der Nutzung einer fremden Marke ist immer dann Vorsicht geboten, wenn diese dazu genutzt wird den eigenen Absatz anzukurbeln. Dreh- und Angelpunkt der Problematik ist dann, ob eine markenmäßige Verwendung und damit eine Kennzeichenverletzung vorliegt. Von einer Markenrechtsverletzung ist dabei nicht auszugehen, wenn der Verkehr die Verwendung der Marke lediglich als rein beschreibenden Hinweis wahrnimmt, dem keinerlei Herkunftsfunktion beigemessen wird. Wie diese entscheidende Voraussetzung in der Praxis gehandhabt wird, kann anhand des erst kürzlich durch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. ergangenen Urteils vom 10. Juli 2014 (Az.: 6 U 98/13), welches sich mit der Bezeichnung eines Telefontarifs als „Allnet Flat“ auseinandersetzte, anschaulich demonstriert werden.

@all: Die BGH-Grundsatzentscheidungen zur zulässigen Benutzung fremder Logos in der Werbung
03.02.2015, 10:16 Uhr | Werbung mit Marken

@all: Die BGH-Grundsatzentscheidungen zur zulässigen Benutzung fremder Logos in der Werbung

Im brisanten Spannungsfeld von absoluten Markenrechten des Markeninhabers und Interessen des freien Warenverkehrs kommt es vor allem bei der Benutzung fremder Logos in der Werbung oftmals zum Streit. Um die Frage nach der Zulässigkeit einer solchen Benutzung beantworten zu können, muss grundsätzlich erst einmal unterschieden werden zwischen der Werbung für eine Ware und der Werbung für eine Dienstleistung. Ausgehend von dieser Überlegung hat sich der Bundesgerichtshof in zwei Grundsatzentscheidungen zur Zulässigkeit der Benutzung fremder Logos in der Werbung geäußert.

Der gorillapod tobt: Abmahnung wegen Verkauf von Kamerastativen
29.01.2015, 11:35 Uhr | Designschutz

Der gorillapod tobt: Abmahnung wegen Verkauf von Kamerastativen

Der IT-Recht Kanzlei liegen mehrere geschmackmuster- und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag der DayMen US Inc. In Sachen Gorillapod wegen angeblicher Geschmacksmuster- und Lauterkeitsrechtsverletzungen durch Verkauf von rechtsverletzenden Kamerastativen vor – betroffen sind davon also alle Händler, die mit Stativen handeln, die diesen flexiblen Kamerastativen, auf dem Markt bekannt und angeboten unter der eingetragenen Marke „gorillapod“, ähneln.

Der Fürst ist kein König - kein Markenschutz für MONACO
23.01.2015, 17:39 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Der Fürst ist kein König - kein Markenschutz für MONACO

Das Fürstentum Monaco kann für bestimmte Waren und Dienstleistungen keinen Schutz der Marke MONACO in der Union beanspruchen. Der Begriff „MONACO“ bezeichnet die geografische Herkunft oder Bestimmung der betreffenden Waren und Dienstleistungen und hat keine Unterscheidungskraft

Das doppelte Lottchen - zur Verwechslungsgefahr von Wortmarken
22.01.2015, 17:53 Uhr | Verwechslungsgefahr

Das doppelte Lottchen - zur Verwechslungsgefahr von Wortmarken

§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG untersagt ausdrücklich einem Dritten im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen ohne Zustimmung des Inhabers der Marke zu verwenden, wenn wegen Identität oder Ähnlichkeit dieses Zeichens mit einer anderen Marke die Gefahr einer Verwechslung für die angesprochenen Verkehrskreise besteht. Die Gefahr kann sich dabei als unmittelbare, mittelbare oder auch assoziative Verwechslungsgefahr darstellen. Zur Veranschaulichung dieser fundamentalen Thematik im Markenrecht kann dabei der Beschluss vom 1. September 2014 des Bundespatentgerichts (Az.: 30 W (pat) 41/12) zu den Vergleichsmarken „Glasscape“ und „Scape“ herangezogen werden.

Gott sei Dank?! Zur Eintragungsfähigkeit der Marke "Gottesrache"
17.12.2014, 12:37 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Gott sei Dank?! Zur Eintragungsfähigkeit der Marke "Gottesrache"

Die erste Hürde, die ein Zeichen zu überwinden hat, um ins Register eingetragen zu werden, ist die Prüfung der Eintragungsfähigkeit durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Das Amt prüft dabei sowohl die generelle Markenfähigkeit des Namens oder Zeichens, sowie die so genannten absoluten Schutzhindernisse. Ein absolutes Schutzhindernis stellt dabei auch ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG dar. Das Bundespatentgericht hat in seinem Beschluss vom 27. Mai 2014 (Az.: 27 W (pat) 565/13) seine Rechtsprechung dazu exemplarisch an der Bezeichnung „GOTTESRACHE“ erläutert und bestätigt.

Feinschmecker aufgepasst: Das BPatG zur Verwechslungsgefahr zwischen „BioGourmet“ und „GourmetBio“
10.12.2014, 12:21 Uhr | Verwechslungsgefahr

Feinschmecker aufgepasst: Das BPatG zur Verwechslungsgefahr zwischen „BioGourmet“ und „GourmetBio“

Die Verwechslungsgefahr ist das wohlgehüteste Geheimnis des Markenrechts – kein Thema ist so komplex – und das obwohl es immer wieder fast ums Gleiche geht: Der Antrag auf Löschung einer Marke kann gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG darauf basieren, dass bei dem Verbraucher eine Verwechslungsgefahr zwischen der zu löschenden Marke und der prioritätsälteren Marke hervorgerufen wird. Ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinne besteht, hängt nicht nur von der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen ab – hierzu das Bundespatentgericht erst kürzlich in seiner Entscheidung vom 16. April 2014 (29 W (pat) 547/13) abzuwägen hatte – im Fall „Biogourmet“ vs. „GourmetBio“.

Achtung Onlinespieler: Der Weg vom Handel mit virtuellem Gold zur realen Abmahnung
21.11.2014, 09:32 Uhr | Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Achtung Onlinespieler: Der Weg vom Handel mit virtuellem Gold zur realen Abmahnung

Doch keine schöne neue Welt: Der Handel mit virtuellen Gegenständen, etwa mit Spielegold, Avataren oder sonstigen Gegenständen (Items) aus Online-Fantasyspielen kann zu teuren wettbewerbs- und markenrechtlichen Abmahnungen führen. Streitwerte an die 150.000€ sind dabei keine Seltenheit – es geht also um viel….

Have a Kit Kat – OLG Köln: „Wafer Breax“ verletzt Gemeinschaftsmarke „Have a break“
07.11.2014, 15:31 Uhr | Verwechslungsgefahr

Have a Kit Kat – OLG Köln: „Wafer Breax“ verletzt Gemeinschaftsmarke „Have a break“

Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. b) GMV gibt dem Inhaber einer Gemeinschaftsmarke ein ausschließliches Recht, welches ihn dazu berechtigt, Dritten zu verbieten im geschäftlichen Verkehr Waren oder Dienstleistung anzubieten, die eine Verwechslungsgefahr mit seinen eigenen Produkten begründen. Ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr im juristischen Sinne besteht, hängt nicht allein von der Ähnlichkeit der Zeichen, sondern von weiteren Faktoren ab – hiermit hatte sich das OLG Köln in dem Verletzungsverfahren (Urteil vom 28. März 2014, 6 U 162/13) bezüglich der Gemeinschaftswortmarke „Have a Break“ und dem Zeichen „Wafer Breax“, beides Schokoladenwaffeln in Fingerform, zu beschäftigen.

BPatG: Zur Eintragungsfähigkeit von Produktionsstättenbezeichnungen
13.10.2014, 18:07 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

BPatG: Zur Eintragungsfähigkeit von Produktionsstättenbezeichnungen

Das Problem der Nicht-Eintragungsfähigkeit von solchen Markennamen, denen es an konkreter Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 S. 1 MarkenG fehlt, ist ein markenrechtlicher Klassiker. Viele scheitern an diesem Kriterium. Im vorliegenden Fall ging es um den Markenamen „Harzer Apparatewerke“ also einer Produktionsstättenbezeichnung, dem die Richter eine Registereintragung versagten. Sie übertrugen hierzu die entwickelten Grundsätze zur Nutzung von Verkaufs- und Vertriebsstättenbezeichnungen als Kennzeichen auf diese Fallkonstellation, vgl. BPatG, Beschluss vom 24. 04.2014, Az: 25 W (pat) 538/12.

Schlecht geWAPPnet - Wappen und Hoheitszeichen als Marke
01.10.2014, 14:28 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Schlecht geWAPPnet - Wappen und Hoheitszeichen als Marke

Das Bundespatentgericht (BPatG) hatte unlängst darüber zu entscheiden, ob ein Logo, welches einem Hoheitszeichen, konkret einem Stadtwappen, optisch stark angenähert war, als Marke eintragungsfähig sein kann bzw. löschungsreif ist. Hierzu stellte das Gericht fest, dass von dem Eintragungshindernis nicht nur Wappen uä. in identischer Form betroffen sind, sondern auch ähnliche Zeichen, mithin sog. Nachahmungen im heraldischen Sinn (BPatG, Beschluss vom 27.11.2013, Az: 29 W (pat) 165/10).

BPatG: Da hilft alles nix - TapePlus fehlt Unterscheidungskraft
02.09.2014, 10:37 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

BPatG: Da hilft alles nix - TapePlus fehlt Unterscheidungskraft

Die fehlende Unterscheidungskraft von Marken, ist DIE Hürde bei Markeneintragungen. Grundsätzlich gilt bei Wortmarken, dass diese keinen für die relevanten Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen dürfen - und dies gilt auch bei fremdsprachigen Wörtern. Auch ein gebräuchliches Wort in einer bekannten Fremdsprache ist dann nicht schützenswert. Das Bundespatentgericht entschied dazu in seinem Beschluss vom 6. Mai 2014 (Az.: 25 W (pat) 107/12), dass der Wortkombination „TapePlus“ jegliche Unterscheidungskraft fehle.

Zur Verwechslungsprüfung bei Wortmarken - Peek vs. Peak = Piek?
25.08.2014, 15:22 Uhr | Verwechslungsgefahr

Zur Verwechslungsprüfung bei Wortmarken - Peek vs. Peak = Piek?

Wann liegt beim Vergleich zweier Wortmarken eigentlich Verwechslungsgefahr vor? Diese Frage wird der IT-Recht Kanzlei immer wieder von Mandanten gestellt – Antwort: Beim Vergleich zweier eingetragener Wortmarken im Rahmen der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es neben der Schreibweise und dem Bedeutungsgehalt der sich gegenüberstehenden Zeichen auch und gerade auf die Phonetik der beiden Marken an.

So sehen Sieger aus: DFB obsiegt im Markenstreit mit REAL
07.08.2014, 12:18 Uhr | Markenrechtsstreitigkeiten

So sehen Sieger aus: DFB obsiegt im Markenstreit mit REAL

Das Landgericht München I hat mit heute verkündetem Urteil eine einstweilige Verfügung bestätigt, mit welcher einer deutschen Einzelhandelskette die Verwendung bestimmter Zeichen verboten wurde, die Ähnlichkeit mit dem Verbandslogo des Deutschen Fußballbundes e. V. (DFB) aufwiesen.

Wehret den Anfängen - Untätigkeit kann zu Verfall einer Marke führen
29.07.2014, 11:11 Uhr | Markenrechtsstreitigkeiten

Wehret den Anfängen - Untätigkeit kann zu Verfall einer Marke führen

§ 49 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sieht vor, dass eine Marke, die infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit Ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder einer Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, geworden ist, gelöscht werden kann. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 6. März 2014 (Az.: C-409/12) hierzu nun entschieden, dass es auch als Untätigkeit im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist, wenn der Markeninhaber es unterlässt die Verkäufer dazu anzuregen, die Marke in höherem Maße zu benutzen.

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