BGH: Zum Schutzbereich einer eingetragenen schwarz-weiß Marke
Diesmal geht es um den Schutzbereich einer eingetragenen schwarz-weiß Marke gegenüber einem Farbzeichen. Der BGH hat in einem aktuellen Urteil den Schutzbereich einer Marke auf den im Register angegebenen Bereich beschränkt. Konkret bedeutet dies, dass eine als schwarz-weiss eingetragene Marke keine Unterlassungsansprüche gegenüber einem farbigen Zeichen wegen Identität begründet. Diese Feststellung nutzte der beklagten Partei freilich nicht viel, da der Unterlassungsklage eines berühmten bayerischen Automobilherstellers an anderer Stelle aufgrund bestehender Verwechslungsgefahr zwischen der eingetragenen Marke und dem Farbzeichen stattgegeben wurde (BGH, Urteil verkündet am 12. März 2015, Az: I ZR 153/14).