Kreativität gefragt: Nur ungewöhnliche Werbeslogans kann man als Marken schützen lassen
Wer ein gutes Produkt verkauft, setzt sein Firmenzeichen darauf. Um sich vor Plagiaten zu schützen, kann man dieses Zeichen in das beim Patentamt geführte Markenregister eintragen lassen. Das gilt auch für Werbeslogans – allerdings nicht für jeden beliebigen. Ein aktueller Beschluss des Bundespatentgerichtes (BPatG) vom 27. 2. 2017 zeigt: Wie bei allen Marken kommt es auch hier auf die Unterscheidungskraft an (Az. 25 W (pat) 122/14).