EuGH: Ein Ausrufezeichen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Ausrufezeichen nicht als Marke eingetragen werden kann. So seien "simple Ausrufezeichen" schon gar nicht unterscheidungsfähig. Der Kläger habe auch nicht nachgewiesen, dass die Marken gemeinschaftsweit Unterscheidungskraft durch Benutzung erworben haben.