„Come on Barbie, let's go party“ – BGH entscheidet zur Verwechslungsgefahr von Bogner B und Barbie B
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. Februar 2012 (Az I ZR 50/11) entschieden, dass keine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zwischen der Wort-/Bildmarke B der Modefirma Willy Bogner und der Wort-/Bildmarke B des Spielwarenkonzerns Mattel besteht. Dabei betonte das Gericht, dass bei kollidierenden Zeichen, die jeweils aus einem Einzelbuchstaben bestehen, wesentlich größeres Gewicht auf die bildlichen Zeichenunterschiede zu legen ist als bei normalen Wortzeichen.