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Marken- und Namensrecht

Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, welches Namen im Rechtsverkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.

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Marken- und Namensrecht

Angebotsperre bei Schutzrechtsverletzung - das eBay-VeRi-Programm
04.10.2013, 16:28 Uhr | eBay VeRi-Programm

Angebotsperre bei Schutzrechtsverletzung - das eBay-VeRi-Programm

Auf den ersten Blick ist es eine Mail wie jede andere. Doch nach dem Öffnen kommt der Schock. Denn mit der Mail teilt eBay mit, dass auf Verlangen einer anderen Person ein Angebot gesperrt wurde. Was nun? Viele reagieren gar nicht und verschenken so eine Menge Geld.

METRO vs. Metro - Zur Verwechslungsgefahr zwischen Markenname und Produktbezeichnung
30.09.2013, 15:33 Uhr | Verwechslungsgefahr

METRO vs. Metro - Zur Verwechslungsgefahr zwischen Markenname und Produktbezeichnung

Inwieweit bestehen Abwehransprüche für den Inhaber einer eingetragenen Marke gegenüber einer Nutzung seines Markennamens als Produktbezeichnung? Ab welchem Zeitpunkt besteht eine konkrete Verwechslungsgefahr beim Verbraucher? Welche Kriterien werden vom Gericht bei dieser Beurteilung herangezogen? Der BGH beschäftigte sich anhand des Markennamens „METRO“ und der Produktbezeichnung „ROLLER`s Metro“ mit diesen Fragen. BGH, Urteil vom 22.03.2012, AZ.: I ZR 55/10).

Nur Schall und Rauch? - Personennamen als Marken
23.09.2013, 09:50 Uhr | Namensschutz

Nur Schall und Rauch? - Personennamen als Marken

Bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit unterliegen Personennamen als Marken denselben Kriterien wie allee anderen Markenformen. Bei der Anmeldung werden dabei also lediglich die allgemeinen Eintragungsvoraussetzungen, insbesondere auch das Vorliegen von absoluten Schutzhindernissen im Sinne des § 8 MarkenG. Das Bundespatentgericht entschied dabei in seinem Beschluss vom 27. März 2012 (27 W (pat) 83/11) zugunsten der Eintragungsfähigkeit von „Robert Enke“.

„Claim Your Right“ - Zur wettbewerbsrechtlichen Relevanz des Trademark – Zusatzes
09.09.2013, 12:17 Uhr | Markenrechtsstreitigkeiten

„Claim Your Right“ - Zur wettbewerbsrechtlichen Relevanz des Trademark – Zusatzes

Eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung kann auch bei deutschen Verbrauchern sowohl bei dem Zusatz ® , das für „registered trademark“ steht, als auch bei der Verwendung eines TM-Symbols, das (noch) nicht eingetragene Marken kennzeichnet, gegeben sein. Das KG Berlin lehnte dabei in seinem Beschluss vom 31. Mai 2013 (Az.: 5 W 114/13), dass bei dem verwendeten TM-Zusatz bei dem Slogan „Claim Your Right™“ eine Irreführung ab, da in diesem Fall eine Markeneintragung tatsächlich beantragt war.

Hart gerockt: BGH entscheidet über Verletzung der Hard Rock Cafe-Marke
21.08.2013, 09:12 Uhr | Markenrechtsstreitigkeiten

Hart gerockt: BGH entscheidet über Verletzung der Hard Rock Cafe-Marke

Das "Hard Rock Cafe Heidelberg" kann unter dieser Bezeichnung weiter betrieben werden, es dürfen dort aber keine mit dem international bekannten "Hard-Rock-Cafe-Logo" gekennzeichneten Artikel mehr verkauft werden. Das hat der u.a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden.

Noch so 'n Spruch...Kieferbruch - wenn aus Sprüchen Marken werden
20.08.2013, 11:18 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Noch so 'n Spruch...Kieferbruch - wenn aus Sprüchen Marken werden

Kürzlich wurde „DAS LEBEN IST KEIN PONYHOF“ in Klasse 25 für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Wird diese Marke nun ohne Genehmigung des Inhabers geschäftlich genutzt, droht der markenrechtliche Kieferbruch: Eine Abmahnung. Die IT Recht Kanzlei analysiert in diesem Beitrag die Gefahren der Nutzung eines geschützten Spruches und gibt Tipps und Hinweise unter welchen Voraussetzungen ein Spruch oder Slogan als Marke geschützt werden kann.

Mensch, verwechsel mich nicht - Zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht
19.08.2013, 10:56 Uhr | Verwechslungsgefahr

Mensch, verwechsel mich nicht - Zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht

§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG untersagt ausdrücklich einem Dritten im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen ohne Zustimmung des Inhabers der Marke zu verwenden, wenn wegen Identität oder Ähnlichkeit dieses Zeichens mit einer anderen Marke die Gefahr einer Verwechslung für die angesprochenen Verkehrskreise besteht. Die Gefahr kann sich dabei als unmittelbare, mittelbare oder auch assoziative Verwechslungsgefahr darstellen.

Zutritt verboten - zu den absoluten Eintragungshindernissen von Marken
05.08.2013, 11:05 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Zutritt verboten - zu den absoluten Eintragungshindernissen von Marken

Die Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist nicht einfach. Um ein Produkt werbewirksam zu positionieren, wird ein Unternehmer einen möglichst starken und einprägsamen Namen auswählen, um so die Kundenaufmerksamkeit auf sein Produkt zu ziehen. Allerdings normiert das Markengesetz Voraussetzungen, die eine Marke erfüllen muss, um überhaupt eintragungsfähig zu sein. Hierbei wird zwischen absoluten und relativen Eintragungshindernissen unterschieden. Das Markenamt prüft von Amts wegen einen Antrag nur auf absolute Eintragungshindernisse. Relative Eintragungshindernisse werden in der Regel von der Konkurrenz geltend gemacht, die ein älteres Recht an dem gleich- oder ähnlich klingenden Markennamen haben. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Eintragungsfähigkeit von produktbeschreibenden Markennamen.

Marke vs. Unternehmenskennzeichen- kein Markenschutz bei firmenmäßigem Gebrauch des Zeichens
29.07.2013, 09:32 Uhr | Markenrechtsstreitigkeiten

Marke vs. Unternehmenskennzeichen- kein Markenschutz bei firmenmäßigem Gebrauch des Zeichens

Dem Inhaber einer Gemeinschaftsmarke stehen gegen eine unberechtigte Nutzung seiner Marke durch Dritte umfassende Unterlassungsansprüche zu. Doch wie weit reicht der Markenschutz im Falle einer Nutzung Dritter als reine Unternehmensbezeichnung? Der EuGH und der BGH hatten darüber zu befinden, ab wann eine Unternehmensbezeichnung auch eine markenmäßige Nutzung darstellt und entsprechende Abwehransprüche aus der (Gemeinschafts-)Marke nach sich zieht. Ausgangspunkt war dabei, dass der reine firmenmäßige Gebrauch keine Markennutzung darstellt. (EuGH, Urteil v. 11.09.2007, Céline, Az.: C-17/06, BGH, Urteil v. 13.09.2007, Az.: I ZR 33/05, BGH, Urteil v. 12.05.2011, Az.: I ZR 20/10)

Nachahmung empfohlen?! - Zum Schutzumfang des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
22.07.2013, 13:59 Uhr | Geschmacksmuster

Nachahmung empfohlen?! - Zum Schutzumfang des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster verleiht seinem Inhaber das Recht, Nachahmungen zu verbieten. Im Unterschied zum eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters bedarf es für den Schutz auch keiner Anmeldung. Bezüglich der Inhaberschaft eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2012 (Az.:I ZR 23/12) kürzlich eine Vermutung der Inhaberschaft zu Gunsten desjenigen, der das Gemeinschaftsgeschmacksmuster erstmalig der Öffentlichkeit innerhalb der Europäischen Union im Sinne des Art. 11 GGV zugänglich macht, entschieden abgelehnt.

Geschäftlich oder privat? Domainregistrierungen und die Anwendbarkeit des MarkenG
08.07.2013, 11:59 Uhr | Domain versus Marke

Geschäftlich oder privat? Domainregistrierungen und die Anwendbarkeit des MarkenG

Wann liegt bei der Registrierung und Nutzung von Domains ein Handeln im geschäftlichen Verkehr und damit die Anwendung des Markengesetzes vor - diese Frage beschäftigt immerwieder die Gerichte. Das LG Stuttgart (Beschluss v. 11.11.2011, Az.: 17 O 706/1) hat dem Inhaber eines Kennzeichenrechts einen Unterlassungsanspruch nun gegen einen Domaininhaber wegen konkreter Verwechslungsgefahr der beiden Marken eingeräumt. Da unter der beklagten Domain „sponsored links“ (Werbeeinblendungen) vorgehalten wurden, handelte es sich um eine Teilnahme „im geschäflichen Verkehr“. Eine Teilnahme am geschäftlichen Verkehr ist hier also dann zu bejahen, wenn die Domain selbst (noch) nicht benutzt werde.

Absolute Schutzhindernisse bei der Markenanmeldung
03.07.2013, 12:09 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Absolute Schutzhindernisse bei der Markenanmeldung

Eine Markeneintragung erfolgt bekanntermaßen durch Antrag bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Aber welche Marken schaffen es ins Register und welche nicht? Das DPMA prüft im Eintragungsverfahren allein die Eintragungsfähigkeit der Marke. Darunter fallen die generelle Markenfähigkeit des Namens oder Zeichens und die so genannten absoluten Schutzhindernisse. Ist die Eintragungsfähigkeit nicht gegeben, führt dies zur Ablehnung der Markeneintragung durch das Amt. Im Übrigen prüft das DPMA gerade nicht die relativen Schutzhindernisse, d.h. ob bereits ein identisches oder ähnliches Markenzeichen existiert und es deshalb durch die neue Eintragung zu einer markenrechtlichen Kollision kommen könnte.

Zeig mir deine Farbe und ich sag dir wer du bist – zur Verkehrsdurchsetzung von Farbmarken
24.06.2013, 09:54 Uhr | Verkehrsdurchsetzung der Marke

Zeig mir deine Farbe und ich sag dir wer du bist – zur Verkehrsdurchsetzung von Farbmarken

Die Anmelderin, Vertreiberin eines populären koffeinhaltigen Getränks, dessen Genuss schon mal Flügel verleihen soll, beantragte die Anmeldung einer Farbmarke bestehend aus den Farben Blau und Silber in einem Verhältnis von 50:50 für Warengruppe Energy Drinks. Dagegen hatte das DPMA (Beschluss vom 24. April 2013, Az.: 26 W (pat) 568/12) jedoch Einwände erhoben. Eine Anmeldung käme auf Grund der mangelnden Unterscheidungskraft der Farbmarke nicht in Frage, sodass der angemeldeten Farbmarke ein Markenschutz zu versagen sei….wenn da nicht die Verkehrsdurchsetzung wäre.

Beziehungsstatus: UNBEKANNT  - Markenrechtsverletzung bei irreführender Ladenbeschilderung
17.06.2013, 12:14 Uhr | Verwechslungsgefahr

Beziehungsstatus: UNBEKANNT - Markenrechtsverletzung bei irreführender Ladenbeschilderung

Die Frage der Verwechslungsgefahr ist ein zentrales Thema im Markenrecht. Dabei geht es nicht nur darum, ob die sich gegenüberstehenden Zeichen verwechselt werden können, sondern auch darum, ob eine wirtschaftliche Verbindung der hinter den Marken stehenden Unternehmen bei gegenüberstellung der Zeichen suggeriert wird. Die Herkunftsfunktion einer Marke ist etwa dann beeinträchtigt, wenn in der Ladenbeschilderung eines Händlers eine fremde Marke abgebildet ist und damit irrtümlich der Eindruck erweckt werde, dass zwischen dem Händler und dem Markeninhaber vertragliche Beziehungen bestünden (Frankfurt entschied in seinem Urteil vom 21. März 2013, Az.: 6 U 170/12).

Die geographische Marke – die Herkunftsangabe als Eintragungshindernis von Marken
10.06.2013, 10:03 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Die geographische Marke – die Herkunftsangabe als Eintragungshindernis von Marken

Geographische Herkunftsangaben können als solche schutzfähig sein oder auch als Kollektivmarke eingetragen werden – beides allerdings nur in sehr engen Grenzen. Für Individualmarken besteht zur Vermeidung einer Monopolisierung einer geographischen Angabe grds. ein Eintragungshindernis. Wie immer kommts drauf an: Das Bundespatentgericht (Beschluss vom 16. April 2013 ,Az.. 27 W (pat) 515/13) verneinte jüngst ein Freihaltebedürfnis im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hinsichtlich der geographischen Herkunftsangabe „Lahr“ für Schuhwaren, da der Verkehr keine positiven Vorstellungen zwischen Ware und Ort verknüpfen wird.

Wer beschreibt muss draussen bleiben: Zur  Unterscheidungskraft von Marken und Bindungswirkung von Voreintragungen
27.05.2013, 09:54 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Wer beschreibt muss draussen bleiben: Zur Unterscheidungskraft von Marken und Bindungswirkung von Voreintragungen

Die Antragstellerin wollte die Eintragung einer Wortmarke namens "KraftProtz" in Bezug auf Nahrungsergänzungsmittelprodukte erreichen. Das DPMA (Bundespatentgericht, Beschluss vom 9. April 2013 - 25 W (pat) 581/12) wies die Anmeldung jedoch umgehend zurück und begründete dies damit, dass das Wort "KraftProtz"nicht die für eine Markeneintragung erforderliche Unterscheidungskraft aufweise, da es einen Teil üblicher Alltagssprache sei und eine allseits bekannte Bedeutung habe. Eine Bindungswirkung wegen Voreintragungen in vergleichebaren Fällen gibt es nicht.

Studieren geht über spekulieren – zur rechtsmissbräuchlichen Eintragung von Spekulationsmarken
22.05.2013, 11:26 Uhr | Benutzung und Pflege von Marken

Studieren geht über spekulieren – zur rechtsmissbräuchlichen Eintragung von Spekulationsmarken

Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte in seiner Entscheidung vom 7. Februar 2013 (Az.: 6 U 126/12) fest, dass die Anmeldung einer Marke, die als „Spekulationsmarke“ einzustufen ist und lediglich auf Vorrat angemeldet wird, rechtsmissbräuchlich ist. Daher einmal mehr der Tip: Erstmal überlegen, wie und ob eine Marke genutzt werden kann und dann erst das Zeichen zur Anmeldung bringen.

Ist denn schon wieder Weihnachten? - BPatG bejaht Freihaltebedürftigkeit der Wortmarke „Glühkirsch“
13.05.2013, 12:44 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Ist denn schon wieder Weihnachten? - BPatG bejaht Freihaltebedürftigkeit der Wortmarke „Glühkirsch“

Das Bundespatentgericht stimmte in seiner Entscheidung vom 17.10.12 (Az.: 26 W (pat) 68/11) dem Löschungsantrag zu der seit 1999 für alkoholische Getränke eingetragenen Wortmarke „Glühkirsch“ zu, da es für den Begriff ein Freihaltebedürfnis, insbesondere im Weihnachtsmarktbereich, für gegeben ansah.

Bei Anruf Fax - BPatG verneint Verwechslungsgefahr von „TelDaFax“ und „TelDaKom“
06.05.2013, 11:41 Uhr | Verwechslungsgefahr

Bei Anruf Fax - BPatG verneint Verwechslungsgefahr von „TelDaFax“ und „TelDaKom“

Das Bundespatentgericht hat in seinem Beschluss vom 23. Januar 2013 (Az.: 26 W (pat) 554/10) entschieden, dass zwischen den Wortmarken „TelDaFax“ und „TelDaKom“ weder eine unmittelbare noch eine gedankliche Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG besteht.

Stubbi vs. Steinie - Keine Markenverletzung bei beschreibender Nutzung einer Marke
29.04.2013, 10:07 Uhr | Markenrechtsstreitigkeiten

Stubbi vs. Steinie - Keine Markenverletzung bei beschreibender Nutzung einer Marke

In seiner Entscheidung vom 20.12.2012 (Az.: 6 W 615/12) lehnte das Oberlandesgericht Koblenz eine Markenrechtsverletzung bei der Werbung einer ortsansässigen Brauerei mit dem geschützten Begriff „STUBBI“ mit der Begründung ab, dass es sich dabei zumindest im Großraum Koblenz um eine nach dem Markengesetz erlaubte beschreibende Nutzung handele.

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