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Marken- und Namensrecht

Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, welches Namen im Rechtsverkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.

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Marken- und Namensrecht

Wehret den Anfängen - Untätigkeit kann zu Verfall einer Marke führen
29.07.2014, 11:11 Uhr | Markenrechtsstreitigkeiten

Wehret den Anfängen - Untätigkeit kann zu Verfall einer Marke führen

§ 49 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sieht vor, dass eine Marke, die infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit Ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder einer Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, geworden ist, gelöscht werden kann. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 6. März 2014 (Az.: C-409/12) hierzu nun entschieden, dass es auch als Untätigkeit im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist, wenn der Markeninhaber es unterlässt die Verkäufer dazu anzuregen, die Marke in höherem Maße zu benutzen.

Marke „moebel.de“ eintragungsfähig - aber nicht für Einrichtungsgegenstände
21.07.2014, 11:15 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Marke „moebel.de“ eintragungsfähig - aber nicht für Einrichtungsgegenstände

Mit der Entscheidung vom 25. März 2014 des Bundespatentgerichts (Az.: 29 W (pat) 39/11) wird erneut deutlich, dass das Ergebnis der Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Zeichens von der vorgenommenen Klassifikation der Waren oder Dienstleistungen abhängt. Entscheidend ist also nicht, ob ein Zeichen generell unterscheidungskräftig ist, sondern ob es Unterscheidungskraft bezüglich der konkret einzutragenden Waren oder Dienstleistungen besitzt. So ist die Wortmarke „moebel.de“ eintragungsfähig für Einzelhandelsdienstleistungen, jedoch nicht für Einrichtungsgegenstände.

BGH zur Eintragungsfähigkeit von Marken - „smartbook“ gehört nicht zum allgemeinen Sprachgebrauch
15.07.2014, 17:43 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

BGH zur Eintragungsfähigkeit von Marken - „smartbook“ gehört nicht zum allgemeinen Sprachgebrauch

Ist ein Begriff Bestandteil des allgemeinen Sprachgebrauchs geworden und wird dieser deswegen nur noch im Sinne einer Gattungsbezeichnung verwendet, ist dieser Begriff nicht unterscheidungskräftig. Dies hat gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zur Folge, dass ein absolutes Schutzhindernis vorliegt, sodass eine Eintragung ins Markenregister ausgeschlossen ist. Der Bundesgerichtshof hat nun in seinem Beschluss vom 6. November 2013 (Az.: I ZB 59/12) bezüglich der Wortmarke „smartbook“ entschieden, dass der Begriff eintragungsfähig ist, da dieser zum Zeitpunkt der Anmeldung im Jahr 2006 vom Verkehr nicht lediglich als beschreibende Angabe verwendet wurde.

Oh wie schön: Markenschutz von Apple-Flagshipstore möglich
11.07.2014, 12:49 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Oh wie schön: Markenschutz von Apple-Flagshipstore möglich

Die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte, wie beispielsweise eines „Apple“-Flagship Stores, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Marke eingetragen werden. Eine solche Darstellung muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden

Hürde Eintragungsfähigkeit  - BPatG: „Geotechnische Lawinenkunde“ fehlt jegliche Unterscheidungskraft
07.07.2014, 16:17 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Hürde Eintragungsfähigkeit - BPatG: „Geotechnische Lawinenkunde“ fehlt jegliche Unterscheidungskraft

Die erste Hürde, die ein Zeichen zu überwinden hat, um ins Register eingetragen zu werden, ist die Prüfung der Eintragungsfähigkeit durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Das Amt prüft dabei sowohl die generelle Markenfähigkeit des Namens oder Zeichens, sowie die so genannten absoluten Schutzhindernisse. Das Bundespatentgericht hat in seinem Beschluss vom 14. März 2014 (Az.: 27 W (pat) 505/14) seine Rechtsprechung dazu exemplarisch an der Bezeichnung „Geotechnische Lawinenkunde“ erläutert und bestätigt.

Die Gedanken sind frei - auch bei Unternehmenskritik durch Metatags

Die Gedanken sind frei - auch bei Unternehmenskritik durch Metatags

Die Verwendung eines Namens in einem Metatag zur Ausübung von Unternehmenskritik ist von der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt. Diese Grundaussage beansprucht auch dann Geltung, wenn der Name des Unternehmens oder sogar der des Unternehmers als natürliche Person selbst zwecks besserer Auffindbarkeit in Suchmaschinen als Metatag benutzt wird. Ein Unterlassungsanspruch hiergegen ist insoweit zu verneinen, solange die ausgeübte Kritik sachlich und objektiv bleibt. Eine Grenze und damit ein Unterlassungsanspruch ist bei einer bloßen Schmähkritik zu bejahen, vgl. OLG München, Urteil vom 9 Februar 2012, Az. 6 U 2488/11.

Markenverletzung ohne Marke?...was zurückgewiesene Marken alles anrichten können
20.05.2014, 10:08 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Markenverletzung ohne Marke?...was zurückgewiesene Marken alles anrichten können

Mit seinem aktuellen Urteil vom 22.01.2014 (Az.: I ZR 71/12) entschied der Bundesgerichtshof, dass auch eine vom Markenamt zurückgewiesene Markeneintragung eine Markenrechtsverletzung darstellen kann. Voraussetzung hierfür ist neben einer bestehenden Verwechslungsgefahr zu einer bereits eingetragenen Marke, va. eine fortbestehende Erstbegehungsgefahr – letztere wird mit Anmeldung der Marke vermutet, sofern keine Umstände vorliegen, die gegen eine konkrete Benutzungsabsicht sprechen.

What makes the difference? Zur Eintragungsfähigkeit englischsprachiger Markennamen
23.04.2014, 17:37 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

What makes the difference? Zur Eintragungsfähigkeit englischsprachiger Markennamen

Die Wahl eines sowohl werbetrauglichen als auch eintragungsfähigen Markennamens ist nicht einfach! Diese Grundaussage beansprucht schon Geltung für die Anmeldung deutschsprachiger Markennamen. Verstärkt werden auch englischsprachige Markennamen zur Anmeldung gebracht. Das MarkenG gibt konkrete Vorgaben für eine allgemeine, sprachunabhängige Eintragungsfähigkeit vor. Es statuiert explizit Ausschlusskriterien etwa für solche Markennamen, die von vornherein einer Registereintragung nicht zugänglich sind.

BGH: Der Porsche unter den Felgen – zur Produktwerbung mit fremden Markenzeichen
01.04.2014, 15:32 Uhr | Werbung mit Marken

BGH: Der Porsche unter den Felgen – zur Produktwerbung mit fremden Markenzeichen

Ein Unternehmer darf im Rahmen der eigenen Produktwerbung ein fremdes Markenzeichen, sowie ein fremdes Produkt abbilden, sofern das fremde Zeichen, sowie das fremde Produkt vom Verbraucher lediglich als Hinweis auf den Einsatzbereich, also die Bestimmung des eigenen Produkts verstanden wird, vgl. BGH, Urteil vom 15.07.2004, Az: I ZR 37/01.

Ende gut - alles gut? Die Bedeutung von Wortendungen bei Verwechslungsprüfung im Markenrecht
11.03.2014, 11:26 Uhr | Verwechslungsgefahr

Ende gut - alles gut? Die Bedeutung von Wortendungen bei Verwechslungsprüfung im Markenrecht

Eine Verwechslungsgefahr zwischen 2 Marken kann bekanntlich zur Löschung der jüngeren Marke führen. Ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr im juristischen Sinne besteht, hängt von mehreren Faktoren wie der Zeichen- und Klassenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft ab. In seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2013 (29 W (pat) 14/12) hatte das Bundespatentgericht bezüglich der Vergleichsmarken Cordia und CORDIUS eine Verwechslungsgefahr zu prüfen – hierbei ging es insbesondere um die Bedeutung von Wort-Endungen für das Gesamtklangbild.

Nur schön ist keine Marke - reine Verzierung ist keine markenmäßige Benutzung
17.02.2014, 12:27 Uhr | Benutzung und Pflege von Marken

Nur schön ist keine Marke - reine Verzierung ist keine markenmäßige Benutzung

Herkunftshinweis oder einfach nur schön? Eine bedeutsame Unterscheidung im Rahmen von Markenstreitigkeiten, welche auch jüngst das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2013 (Az.: 6 U 75/13) zu treffen hatte. Denn nur wenn ein Zeichen vom Verkehr als Hinweis auf die Herkunft einer Ware angesehen wird, handelt es sich um eine markenmäßige Benutzung, die ggf. zu einer Markenverletzung führen kann. Eine markenmäßige Benutzung ist auch schon dann zu bejahen, wenn der Verkehr das angegriffene Zeichen sowohl als Verzierung als auch als Herkunftshinweis wahrnimmt. Nur wenn der Verkehr das Zeichen ausschließlich als Verzierung wahrnimmt, scheidet eine markenmäßige Benutzung aus.

Party on? Zur Eintragungsfähigkeit von "Party"- Marken
02.12.2013, 16:14 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Party on? Zur Eintragungsfähigkeit von "Party"- Marken

Das Bundespatentgericht hat in einer Entscheidung einmal mehr Vorgaben bezüglich der Eintragungsfähigkeit von Markennamen im Bereich von Dienstleistungen der Klasse 35 (ua. Werbung) getroffen – es ging mal wieder um eine "Party"-Marke. So stellte das Gericht fest, dass der Markenname „Fabrik Parties“ mangels Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis nicht eintragungsfähig ist, da lediglich ein Sachhinweis auf eine Partyveranstaltung vermittelt wird (BPatG, Beschluss vom 05.12.2012, Az.: 29 W (pat) 45/11).

Dich erkenn ich doch - zur Anwendbarkeit wettbewerbsrechtlicher Ansprüche bei Designklau
26.11.2013, 09:50 Uhr | Designschutz

Dich erkenn ich doch - zur Anwendbarkeit wettbewerbsrechtlicher Ansprüche bei Designklau

Sofern ein Designcharakteristikum für ein bestimmtes Produkt eine unverkennbare Wiedererkennungswirkung besitzt und durch lang anhaltende Verwendung mit einer bestimmten Firma in Verbindung gebracht wird, kann dies dazu führen, dass ein Marken- und Wettbewerbsschutz zu bejahen ist. In diesem Fall liegt in der Nachahmung des speziellen Designs auch eine unlautere Handlung vor. In bestimmten Fallkonstellationen sind wettbewerbsrechtliche- und markenrechtlichen Ansprüche nebeneinander anwendbar, OLG Karlsruhe, Urteil v. 27.02.2013, Az.: 6 U 11/11.

Geschmackssache: BGH zu überhöhten Gegenstandswerten und Gebühren bei gewerblichen Schutzrechten
14.11.2013, 10:11 Uhr | Geschmacksmuster

Geschmackssache: BGH zu überhöhten Gegenstandswerten und Gebühren bei gewerblichen Schutzrechten

Der u. a. für das Gebrauchsmusterrecht zuständige X. Zivilsenat hat über die Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und einem Geschmacksmuster entschieden.

Das Kreuz mit dem Fax: Zum Verfahrensmangel bei Markenanmeldungen
05.11.2013, 13:47 Uhr | Anmeldung einer Marke

Das Kreuz mit dem Fax: Zum Verfahrensmangel bei Markenanmeldungen

Das Bundespatentgericht (Beschluß vom 06.09.2010, Az. 29 W (pat) 67/10) hatte über eine Ablehnung einer Markenanmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt wegen Mängeln bei der Anmeldung zu entscheiden. Die Anmeldung, die vorab per Telefax verschickt wurde, wurde wegen unterschiedlicher Angaben in der Fax- und Brief-Version vom Amt zurückgewiesen.

Regelmässig unzulässig: Die bekannte Marke als adword

Regelmässig unzulässig: Die bekannte Marke als adword

Auch wenn eine Wortmarke aufgrund ausreichender Bekanntheit und Unterscheidungskraft eingetragen ist, garantiert das dem Markeninhaber nicht zwangsläufig, dass nicht andere Mitbewerber die geschützte Marke für eigene Werbezwecke einsetzen. Mitbewerber können die Marke – obwohl eingetragen – als Keyword/AdWord über den Internetreferenzierungsdienst von Google verwenden, um ihre eigenen ähnlich gelagerten Produkte zu bewerben.

Eindeutig nicht zweideutig: Fehlende Unterscheidungskraft auch bei Mehrdeutigkeit von Marken
28.10.2013, 09:03 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Eindeutig nicht zweideutig: Fehlende Unterscheidungskraft auch bei Mehrdeutigkeit von Marken

Die Versuchung, bei der Anmeldung zum Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einen produktbeschreibenden Markennamen vorzubringen, ist ungebrochen hoch. Hierzu werden oftmals Worte so kreiert und zusammengesetzt, dass sie beim Verbraucher gewisse Assoziationen zur Ware oder Dienstleistung wecken sollen, die unter dem Markennamen vertrieben werden. Die damit einhergehende Webewirkung ist unbestreitbar. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass das Amt eine Eintragung wegen fehlender Unterscheidungskraft oder beschreibender Wirkung gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG verweigert wird. Das Bundespatentgericht (BPatG) hat hier Vorgaben in Hinblick auf die Unterscheidungskraft zusammengesetzter Markennamen, die verschieden ausgelegt werden können, jedoch zum gleichen Ergebnis führen, sowie des konkreten Prozessgegenstandes eines Verfahrens getroffen (BPatG, Beschluss vom 08.01.2011, Az: 27 W (pat) 80/10).

Expertenmeinung gefragt - auf wen es bei Beurteilung von Eintragungshindernissen ankommt
21.10.2013, 14:52 Uhr | Eintragungsfähigkeit von Marken

Expertenmeinung gefragt - auf wen es bei Beurteilung von Eintragungshindernissen ankommt

Ein Löschungsanspruch wegen beschreibender Wirkung des Markennamens ist auch bei der Benutzung von Fremdsprachen zu bejahen. Bei bestimmten Waren kommt es bei der Beurteilung des Vorliegens eines absoluten Eintragungshindernisses nicht auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers, sondern auf die des Fachmanns an.

Manchmal ist weniger mehr - Kennzeichenschutz von Produktbeschreibungen
10.10.2013, 18:40 Uhr | Marken- und Namensrecht

Manchmal ist weniger mehr - Kennzeichenschutz von Produktbeschreibungen

Die Abkürzung einer Produktbeschreibung löst, als Unternehmenskennzeichen benutzt, markenrechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber Dritten aus. Für den Verbraucher darf nur nicht augenscheinlich sein, dass es sich bei der Abkürzung in Wirklichkeit um eine Produktbeschreibung handelt. Auf die Unterscheidungskraft kommt es an!

Irreführende Werbung durch Metatags mit fremden Marken

Irreführende Werbung durch Metatags mit fremden Marken

Nachdem der BGH schon mehrfach darüber zu befinden hatte, ab wann die Nutzung von Metatags markenrechtliche Unterlassungsansprüche hervorrufen kann, befand nun auch der EuGH im Rahmen einer Vorlagefrage hierzu. Er kam dabei zu dem Schluss, dass die Verwendung von fremden Markennamen als Metatag durchaus als markenrechtlich relevant anzusehen ist und Unterlassungsansprüche des Markennameninhabers nach sich ziehen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn in eigenen Metatags Konkurrenznamen oder dessen Produktbezeichnungen verwendet werden, (EuGH, Urteil vom 11.07.2013, Az.: 2006/114/EG).

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