Marken- und Namensrecht

Um beim IT-Arbeitsrecht auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, bedarf es nur der Kenntnis einiger weniger grundlegender Entscheidungen. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Darüber hinaus schadet es natürlich auch nicht, sich bei Interesse mit ein paar spezielleren Rechtsfragen mit dem IT-Arbeitsrecht zu beschäftigen. Um hierbei eine wirkungsvolle Hilfestellung zu leisten, werden nachfolgend einige wichtige rechtliche IT-Arbeitsrecht-Themenblöcke rechtlich näher beleuchtet:

EU-Kommission genehmigt „Oktoberfestbier“ als neue geschützte geografische Angabe

Die EU-Kommission hat „Oktoberfestbier“ als eine neue geschützte geografische Angabe (g.g.A.) Deutschlands genehmigt.

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EuGH: Ist doch Essig - Balsamico kann überall herkommen

Lang lebe der Balsamico-Essig. Es ging hier um den Schutz der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ . Dieser Schutz erstreckt sich nicht auf die Verwendung ihrer nicht geografischen Begriffe wie „aceto“ und „balsamico“ - so der EuGH (C-432/189) in einem aktuellen Urteil.

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Marke „Orvieto“ für Möbel nicht herkunftshinweisend – ein Überblick zum Thema

Laut Beschluss des Bundespatentgerichts vom 14. 11. 12 (26 W (pat) 2/12) steht der Anmeldung des Zeichens „Orvieto“ für die Warengruppe Möbel kein Schutzhindernis im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen. Zu dem gleichen Ergebnis gelangte das BPatG bei Wortfolgen mit geografischen Herkunftsangaben in den Fällen „Salva“, „Gröhnwohld“ und „Kloster Beuerberger Naturkraft“. Demgegenüber hielt das Gericht in den Beschlüssen zu „Samoa“, „Barcelona“ und „Gizeh“ mit Hinblick auf die Bekanntheit der Orte ein Freihaltebedürfnis für gegeben.

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