Besondere Inhaltskontrolle von AGB
Ein Beitrag, der sich mit der besonderen Inhaltskontrolle von AGB beschäftigt.
Ein Beitrag, der sich mit der besonderen Inhaltskontrolle von AGB beschäftigt.
Das OLG Koblenz entschied mit Urteil vom 30.10.2003, dass Internetprovider nicht einseitig zu ihren Gunsten eine vierwöchige Kündigungsfrist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln können, während ihr Vertragspartner erst mit vierwöchiger Frist zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen kann. (OLG Koblenz, Urt. V. 30.10.2003 – 2 U 504/03).
Eine Auswahl und Darstellung der wichtigsten AGB-Regularien wie z.B. "überraschende oder unklare Klauseln", das "Transparenzgebot", die "Beweislast" oder etwa der "Vorrang der Individualabrede".
Nachgegangen wird der (in der Praxis entscheidenden) Problematik, ab welcher Höhe Vertragsstrafen in AGB unwirksam sind.
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
E.keller@it-recht-Kanzlei.de
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
y.schulten@it-recht-kanzlei.de