Anpassung der BVB an die geänderte Gesetzeslage durch die BVB-Vertragsblätter
Die BVB sind aus technischer und rechtlicher Sicht überholt. Spätestens seit der Einführung des neuen Schuldrechts im Januar 2002 steht fest, dass alle wesentlichen BVB-Klauseln, also die Klauseln über Haftung, Verzug und Mängelhaftung unwirksam sind. Der folgende Beitrag will die Übergangslösung auf Grund der BVB-Vertragsblätter erläutern.