Im Versandhandel gesteht das Gesetz Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Wurde die Ware bereits an den Kunden geliefert, muss er diese im Widerrufsfall an den Unternehmer zurückgeben. In diesem Zusammenhang stellt sich in der Praxis häufig die Frage, wer die hierfür anfallenden Rücksendekosten tragen muss und in welcher Höhe diese ggf. zu tragen sind. Insbesondere bei Waren, die per Spedition geliefert werden, ergeben sich häufig Probleme bei der praktischen Umsetzung. Die nachfolgenden FAQ sollen einen Überblick über die relevantesten Fragen zu diesem Thema verschaffen und Lösungswege aufzeigen.