EuGH zum "Gefällt-mir" bzw. "Like"-Button von Facebook: Websitebetreiber ist für die Erhebung & Übermittlung (mit-)verantwortlich, nicht aber für die spätere Verarbeitung durch Facebook
Der Betreiber einer Website, in der der „Gefällt-mir“-Button von Facebook enthalten ist, kann für das Erheben und die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Website gemeinsam mit Facebook verantwortlich sein. Dagegen ist er grundsätzlich nicht für die spätere Verarbeitung dieser Daten allein durch Facebook verantwortlich.