Webshop mit veralteter Software: DSGVO-Bußgeld in Höhe von 65.000€
Laut dem Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen wurde gegen ein Unternehmen aus Niedersachsen ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von 65.000 € verhängt. Grund dafür war die Verwendung einer veralteten Shop-Software. Dadurch waren die Nutzer-Passwörter unzureichend gesichert, was als Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung hinreichender technischer und organisatorischer Maßnahmen gewertet wurde. Lesen Sie mehr zum Fall und zu den Hintergründen.