Plattformhändler aufgepasst: Die Marktplatzbetreiber fordern nun Bescheinigungen nach § 22f UStG an
Derzeit werden viele Plattformverkäufer von den Marktplatzbetreibern aufgefordert, eine Bescheinigung im Sinne des § 22f UStG zu übermitteln. Ohne eine solche sei künftig kein Verkauf mehr auf der Plattform möglich. Viele Händler sind verunsichert. Obwohl es sich hier um eine rein steuerrechtliche Thematik handelt, möchten wir den Händlern einen Überblick geben.