Irreführender Handel mit Batterien/Akkus: Abweichende Ist-Kapazität von 25 % in jedem Falle wettbewerbswidrig!
Im Internet blüht der Handel mit kompatiblen Reserve-Akkus aus meist asiatischer Produktion, die vor allem eines sein sollen: Billiger als die Originalteile. Bei vielen elektronischen Geräten wie z.B. Notebooks, Kameras, Mobiltelefonen oder auch Werkzeugen bietet es sich für den Eigentümer ja auch an einen Zweit-Akku bereitzuhalten, etwa um anfallende Ladezeiten des Originals zu überbrücken. Allerdings halten die Kopien oftmals nicht ganz das, was sie versprechen; in diesem Falle sollten Händler peinlich genau darauf achten, ihre Kunden nicht versehentlich mit falschen Informationen über die Leistung der Akkus zu versorgen – sonst droht juristischer Ärger.