Im Laden geschlossener Fernabsatzvertrag: Auch das gibt’s!
Ein Kunde betritt ein Ladengeschäft, lässt sich allgemein beraten, und schließt dann einen Fernabsatzvertrag – gibt’s nicht? Nach Ansicht des Amtsgerichtes Frankfurt am Main schon: Nämlich dann, wenn der Kunde sich vor Ort unverbindlich beraten lässt und später ein konkretes Angebot per e-Mail erhält (vgl. AG Frankfurt a.M., Urt. v. 06.06.2011, Az. 31 C 2577/10).