Widerrufsbelehrung
Achtung Abmahnung: Was ein eBay-Händler so alles falsch machen kann...
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Beschluss eine ganze Reihe von (oftmals von eBay-Händlern eingesetzten) rechtlichen Formulierungen als abmahnfähig eingestuft. Darüber hinaus hat es sich zum fliegenden Gerichtsstand geäußert.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Beschluss eine ganze Reihe von (oftmals von eBay-Händlern eingesetzten) rechtlichen Formulierungen als abmahnfähig eingestuft. Darüber hinaus hat es sich zum fliegenden Gerichtsstand geäußert.
OLG Köln schließt sich der Rechtsprechung des OLG Hamburg und des KG Berlin zur Widerrufsfrist bei eBay an
Mit Urteil vom 03.08.2007, Az. 6 U 60/07, hat sich nun auch das OLG Köln der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) und des KG Berlin (Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) zur Dauer der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften über die Internetplattform eBay angeschlossen.
Mit Urteil vom 03.08.2007, Az. 6 U 60/07, hat sich nun auch das OLG Köln der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) und des KG Berlin (Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) zur Dauer der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften über die Internetplattform eBay angeschlossen.
Widerrufsfrist von vier Wochen ist wettbewerbswidrig
Nachdem sich unter eBay-Händlern mittlerweile herumgesprochen haben sollte, dass einige deutsche Gerichte dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften, die über die Internetplattform eBay abgeschlossen werden, eine einmonatige Widerrufsfrist einräumen, gibt es nun auch die erste Entscheidung zu der Frage, ob der Hinweis auf eine vierwöchige Widerrufsfrist wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig ist.
Nachdem sich unter eBay-Händlern mittlerweile herumgesprochen haben sollte, dass einige deutsche Gerichte dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften, die über die Internetplattform eBay abgeschlossen werden, eine einmonatige Widerrufsfrist einräumen, gibt es nun auch die erste Entscheidung zu der Frage, ob der Hinweis auf eine vierwöchige Widerrufsfrist wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig ist.
KG Berlin: Widerrufsfrist von 4 Wochen bei eBay ist wettbewerbswidrig
Das KG Berlin entschied mit Beschluss vom 26.06.2007, dass eine Belehrung über eine Widerrufsfrist von vier Wochen bei Verkäufer bei eBay wettbewerbswidrig sei.
Das KG Berlin entschied mit Beschluss vom 26.06.2007, dass eine Belehrung über eine Widerrufsfrist von vier Wochen bei Verkäufer bei eBay wettbewerbswidrig sei.
Entscheidung des LG Berlin zur Widerrufsfrist bei amazon entpuppt sich als Fehlurteil
Erst am Dienstag hatte die IT-Recht-Kanzlei über ein Urteil des LG Berlin (16 O 149/07) [ *berichtet* |index.php?id=Rechtssicherer_Online-Shop%2F20070626_Zweiw%F6chiges_Widerrufsrecht_bei_Amazon_doch_nicht_wettbewerbswidrig%3F] , in dem entschieden wurde, dass die Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die auf eine zweiwöchige Widerrufsfrist für Verbraucher hinweist, im Zusammenhang mit Verkaufsgeschäften über die Internetplattform amazon-Marketplace in der Regel nicht unzulässig und/oder wettbewerbswidrig ist.
Erst am Dienstag hatte die IT-Recht-Kanzlei über ein Urteil des LG Berlin (16 O 149/07) [ *berichtet* |index.php?id=Rechtssicherer_Online-Shop%2F20070626_Zweiw%F6chiges_Widerrufsrecht_bei_Amazon_doch_nicht_wettbewerbswidrig%3F] , in dem entschieden wurde, dass die Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die auf eine zweiwöchige Widerrufsfrist für Verbraucher hinweist, im Zusammenhang mit Verkaufsgeschäften über die Internetplattform amazon-Marketplace in der Regel nicht unzulässig und/oder wettbewerbswidrig ist.
Zweiwöchiges Widerrufsrecht bei Amazon doch nicht wettbewerbswidrig?
Wie der Mediendienst www.shopbetreiber-blog.de berichtet, hat das Landgericht Berlin mit Urteil v. 24.5.2007 (16 O 149/07) entschieden, dass die Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die auf eine zweiwöchige Widerrufsfrist für Verbraucher hinweist, im Zusammenhang mit Verkaufsgeschäften über die Internetplattform amazon-Marketplace in der Regel nicht unzulässig und/oder wettbewerbswidrig ist.
Wie der Mediendienst www.shopbetreiber-blog.de berichtet, hat das Landgericht Berlin mit Urteil v. 24.5.2007 (16 O 149/07) entschieden, dass die Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die auf eine zweiwöchige Widerrufsfrist für Verbraucher hinweist, im Zusammenhang mit Verkaufsgeschäften über die Internetplattform amazon-Marketplace in der Regel nicht unzulässig und/oder wettbewerbswidrig ist.
Widerrufsbelehrung in Scrollkasten unter Umständen wettbewerbswidrig
Die rechtssichere Gestaltung von Online-Shops bereitet im Hinblick auf den Verbraucherschutz vielen Shopbetreibern Kopfzerbrechen. Nun wurde eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.05.2007, Az: 3/8 O 25/07) bekannt, nach der die Darstellung der Widerrufsbelehrung für den Verbraucher allein in einem Scrollkasten unter Umständen wettbewerbswidrig ist und zu einer Abmahnung führen kann.
Die rechtssichere Gestaltung von Online-Shops bereitet im Hinblick auf den Verbraucherschutz vielen Shopbetreibern Kopfzerbrechen. Nun wurde eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.05.2007, Az: 3/8 O 25/07) bekannt, nach der die Darstellung der Widerrufsbelehrung für den Verbraucher allein in einem Scrollkasten unter Umständen wettbewerbswidrig ist und zu einer Abmahnung führen kann.
LG Paderborn entscheidet: Zweiwöchige Widerrufsfrist bei eBay reicht aus!
Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichten musste, haben sowohl das KG Berlin als auch das OLG Hamburg entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, nach der bei einer Auktion über eine Internet-Versteigerungsplattform ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt wird, inhaltlich unrichtig ist. Dieser Rechtsauffassung ist nun nach dem LG Flensburg mit seinem Urteil vom 23.08.2006 (6 O 107/06) auch das LG Paderborn entgegengetreten.
Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichten musste, haben sowohl das KG Berlin als auch das OLG Hamburg entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, nach der bei einer Auktion über eine Internet-Versteigerungsplattform ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt wird, inhaltlich unrichtig ist. Dieser Rechtsauffassung ist nun nach dem LG Flensburg mit seinem Urteil vom 23.08.2006 (6 O 107/06) auch das LG Paderborn entgegengetreten.
Dritte OLG-Entscheidung zur 1-monatigen Widerrufsfrist bei eBay für Verbraucher
Wie der Shopbetreiber-Blog.de berichtet, bestätigte das Kammergericht Berlin in einem zweiten Beschluss die eigene Auffassung, dass die Widerrufsfrist bei gewerblichen Verkäufen über eBay nicht 2 Wochen, sondern 1 Monat beträgt.
Wie der Shopbetreiber-Blog.de berichtet, bestätigte das Kammergericht Berlin in einem zweiten Beschluss die eigene Auffassung, dass die Widerrufsfrist bei gewerblichen Verkäufen über eBay nicht 2 Wochen, sondern 1 Monat beträgt.
Achtung: Abmahnrisiko durch Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
<em>„Wie weit soll Verbraucherschutz denn noch gehen!“</em> werden sich viele Online-Händler angesichts der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 17.06.2004 (Az. 6 U 185 /03) gefragt haben. So hatte das OLG im Rahmen einer Berufung geurteilt, dass die Angabe der Telefonnummer des Händlers in seiner Widerrufsbelehrung ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt.
<em>„Wie weit soll Verbraucherschutz denn noch gehen!“</em> werden sich viele Online-Händler angesichts der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 17.06.2004 (Az. 6 U 185 /03) gefragt haben. So hatte das OLG im Rahmen einer Berufung geurteilt, dass die Angabe der Telefonnummer des Händlers in seiner Widerrufsbelehrung ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt.
Voraussehbar - neue Abmahnwelle gegenüber eBay-Anbietern!
Es musste ja so kommen und es wurde in der Form auch von der IT-Recht Kanzlei prophezeit (s. News vom 04.09.06: „Gerichte schaffen neues ABM-Betätigungsgebiet für Abmahnhaie“). Eine Vielzahl von eBay-Verkäufern werden zur Zeit abgemahnt, da Sie den Verbrauchern „nur“ ein Widerrufsrecht von zwei Wochen einräumen.
Es musste ja so kommen und es wurde in der Form auch von der IT-Recht Kanzlei prophezeit (s. News vom 04.09.06: „Gerichte schaffen neues ABM-Betätigungsgebiet für Abmahnhaie“). Eine Vielzahl von eBay-Verkäufern werden zur Zeit abgemahnt, da Sie den Verbrauchern „nur“ ein Widerrufsrecht von zwei Wochen einräumen.
OLG Hamburg - Bei eBay beträgt die Widerrufsfrist 1 Monat!
Es gibt ein weiteres, erst kürzlich veröffentlichtes, Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 24.08.2006 - Az.: 3 U 103/06). Dieses schloss sich der Rechtsauffassung des Kammergerichts Berlin an und entschied, dass die fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist bei gewerblichen eBay-Geschäften nicht 14 Tage beträgt, sondern vielmehr einen Monat.
Es gibt ein weiteres, erst kürzlich veröffentlichtes, Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 24.08.2006 - Az.: 3 U 103/06). Dieses schloss sich der Rechtsauffassung des Kammergerichts Berlin an und entschied, dass die fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist bei gewerblichen eBay-Geschäften nicht 14 Tage beträgt, sondern vielmehr einen Monat.
Bei eBay nun Widerrufsfrist von einem Monat? Neue Abmahnwelle droht
Bisher räumten alle gewerblichen eBay-Verkäufer ihren Kunden, die Verbraucher sind, eine zweiwöchige Widerrufsfrist ein. Es ist sehr fraglich, ob dies in Zukunft noch ausreichen wird! Nun wurde jedoch ein Beschluss (Az. 5 W 156/06,) des Kammergerichts Berlin veröffentlicht, wonach sich das Widerrufsrecht eines Verbrauchers für den Fall auf einen ganzen Monat verlängert, dass dieser seine Einkäufe über das Online-Auktionshaus eBay abgewickelt.
Bisher räumten alle gewerblichen eBay-Verkäufer ihren Kunden, die Verbraucher sind, eine zweiwöchige Widerrufsfrist ein. Es ist sehr fraglich, ob dies in Zukunft noch ausreichen wird! Nun wurde jedoch ein Beschluss (Az. 5 W 156/06,) des Kammergerichts Berlin veröffentlicht, wonach sich das Widerrufsrecht eines Verbrauchers für den Fall auf einen ganzen Monat verlängert, dass dieser seine Einkäufe über das Online-Auktionshaus eBay abgewickelt.
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