Neues: aus Sachsen zur De-Facto Vergabe
Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschluss vom 04.04.2011 (1/SVK/002-11) eine interessante Klarstellung der Regelungen zur De-Facto Vergabe vorgelegt.
Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschluss vom 04.04.2011 (1/SVK/002-11) eine interessante Klarstellung der Regelungen zur De-Facto Vergabe vorgelegt.
Der Vergabesenat des OLG Dresden hat die Streitfälle um die Vergabe von Notfallrettungs- und Krankentransportdienstleistungen mit Beschluss vom 4.7.08 dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Wir beraten Auftraggeber bei der Erstellung von rechtsicheren Vergabeunterlagen und Bieter bei der Abgabe optimal gestalteter Angebote
Im Einzelnen unterstützen wir Auftraggeber u.a. bei:
Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke "Handbuch für die IT-Beschaffung".
Das Loseblattwerk im Ordner wird ca. 1 mal im Jahr aktualisiert und ist zum Preis von € 98,00 beim Rehm Verlag erhältlich.