Nun auch BGH: Verlinkung auf wesentliche Merkmale im Warenkorb nicht ausreichend
Auf Betreiben der Wettbewerbszentrale hatte der Handelsriese Amazon vor einem Jahr vom OLG München in Sachen „Buttonlösung“ eine Lektion erteilt bekommen. Die Münchner Richter waren mit der Gestaltung der finalen Bestellseite durch Amazon nicht einverstanden und sahen darin einen Wettbewerbsverstoß. Eine Meinung, die nun auch die Richterkollegen beim BGH in Karlsruhe teilen.