Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Rückgabebelehrung

Anpassung der Rückgaberichtlinien für Selbstversender (FBM) bei Amazon.de zum 19.04.2017 - UPDATE 31.08.2018
30.08.2018, 11:06 Uhr | Rückgabebelehrung

Anpassung der Rückgaberichtlinien für Selbstversender (FBM) bei Amazon.de zum 19.04.2017 - UPDATE 31.08.2018
Anpassung der Rückgaberichtlinien für Selbstversender (FBM) bei Amazon.de zum 19.04.2017 - UPDATE 31.08.2018

Wie Amazon seinen Verkäufern am 22.03.2017 mitteilte, griffen zum 19.04.2017 etliche Änderungen bei den „Rückgabebedingungen“, an welche sich dann im Widerrufsfall auch Verkäufer zu halten haben, die ihre Waren selbst versenden (=FBM). UPDATE 29.08.2018: Amazon passt zum 05.09.2018 seine Rückgaberichtlinien für von Amazon versendete (FBA) Produkte an und bietet künftig Kunden bei Käufen auch in den Kategorien Schmuck, Uhren sowie Koffer, Rucksäcke & Taschen eine versandkostenfreie Rücksendung an. Dies ergänzt die versandkostenfreie Rücksendung, die bereits für Bekleidung und Schuhe angeboten wird.

Frage des Tages: Kann der Händler einem Verbraucher auf der Auktionsplattform eBay ein Rückgaberecht einräumen?
18.08.2010, 09:02 Uhr | Rückgabebelehrung

Frage des Tages: Kann der Händler einem Verbraucher auf der Auktionsplattform eBay ein Rückgaberecht einräumen?
Frage des Tages: Kann der Händler einem Verbraucher auf der Auktionsplattform eBay ein Rückgaberecht einräumen?

Viele Händler gehen selbstverständlich davon aus, dass den Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht. Grundsätzlich hat der Händler jedoch die Wahl, ob er dem Verbraucher statt eines Widerrufsrechts lieber ein Rückgaberecht einräumen möchte. Kann der Händler dies aber auch wirksam auf der Auktionsplattform eBay ?

Bundesgerichtshof: Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
09.12.2009, 15:06 Uhr | Rückgabebelehrung

Bundesgerichtshof: Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Bundesgerichtshof: Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Die Beklagte betreibt über die Internethandelsplattform eBay Handel unter anderem mit Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattungen. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Anspruch, die diese für den Abschluss von Kaufverträgen über ihre bei eBay bestehende Internetseite verwendet. Im Revisionsverfahren hatte der BGH über die Wirksamkeit dreier Klauseln zu entscheiden, deren Verwendung das Berufungsgericht der Beklagten untersagt hatte.

LG Leipzig: Ausschließliche Verwendung einer Rückgabebelehrung bei eBay ist wettbewerbswidrig!
08.07.2008, 14:52 Uhr | Rückgabebelehrung

LG Leipzig: Ausschließliche Verwendung einer Rückgabebelehrung bei eBay ist wettbewerbswidrig!
LG Leipzig: Ausschließliche Verwendung einer Rückgabebelehrung bei eBay ist wettbewerbswidrig!

Das Landgericht Leipzig entschied, dass eine wirksame Einbeziehung des Rückgaberechts nur für den Fall stattfinde, wenn dieses dem Verbraucher im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform gem. § 126 b BGB eingeräumt werde. Genau dies sei aber bei eBay nicht möglich.

Gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und einer Rückgabebelehrung ist abmahnfähig
12.03.2007 | Rückgabebelehrung

Gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und einer Rückgabebelehrung ist abmahnfähig
Gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und einer Rückgabebelehrung ist abmahnfähig

[ *„Widerrufs- oder Rückgaberecht – was ist günstiger für Online-Händler?“* |index.php?id=%2Fview&cid=2148&title=Widerrufs-+oder+R%FCckgaberecht+%96+was+ist+g%FCnstiger+f%FCr+Online-H%E4ndler%3F] So lautet die Überschrift eines Beitrags der IT-Recht Kanzlei, welcher im Einzelnen die jeweiligen Vor- und Nachteile der Widerrufs-bzw. der Rückgabebelehrung behandelt. Auf keinen Fall dürfen jedoch die beiden Belehrungen einfach gleichzeitig verwendet werden, wie das Landgericht Frankfurt Ende letzten Jahres entschied (Urteil vom 01.11.2006 AZ: 3-08 0 164/06).

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 3) © mipan - Fotolia.com · Bild 4) Michael Bührke / PIXELIO · Bild 5) RainerSturm / PIXELIO
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei