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Widerrufsrecht

Zusätzliches Widerrufsrecht bei kostenpflichtiger Verlängerung von kostenlosen Abo-Verträgen?
09.11.2023, 13:58 Uhr | Widerrufsrecht

Zusätzliches Widerrufsrecht bei kostenpflichtiger Verlängerung von kostenlosen Abo-Verträgen?
Zusätzliches Widerrufsrecht bei kostenpflichtiger Verlängerung von kostenlosen Abo-Verträgen?

Der Online-Vertrieb von digitalen Inhalten erfolgt in der Regel auf Grundlage von Abo-Verträgen, bei denen nach einer kurzen kostenlosen Testphase der Vertrag automatisch in ein kostenpflichtiges Abo mit einer bestimmten Laufzeit überführt wird. Werden solche Abo-Verträge im Fernabsatz abgeschlossen, steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Nun hat der EuGH darüber entschieden, ob Verbraucher nicht nur beim Abschluss des kostenlosen Abo-Vertrags, sondern auch bei der kostenpflichtigen Verlängerung des Abos ein Widerrufsrecht haben. Wir stellen die Widerrufsbestimmungen und die EuGH-Entscheidung in diesem Beitrag vor.

Verbraucher veräußert nach dem Widerruf die Kaufsache – Folgen für Händler?
15.09.2022, 14:46 Uhr | Widerrufsrecht

Verbraucher veräußert nach dem Widerruf die Kaufsache – Folgen für Händler?
Verbraucher veräußert nach dem Widerruf die Kaufsache – Folgen für Händler?

Der Widerruf eines Kaufvertrags durch einen Verbraucher macht keinen Händler glücklich. Besonders ärgerlich ist es aber dann, wenn Käufer erst viele Monate oder sogar Jahre später den Darlehensvertrag widerrufen, mit dem der Kauf über eine Bank finanziert wurde und dies auch zum Widerruf des Kaufvertrags führt. Was es für Händler bedeutet, wenn der Käufer die Kaufsache dann bereits veräußert bzw. weggegeben hat, und sie deshalb nicht an den Händler zurückgeben kann, war Gegenstand einer Entscheidung des OLG Braunschweigs. Wir erläutern die Hintergründe des Falls und die Auswirkungen für Händler.

Wann beginnt die Widerrufsfrist bei der Lieferung mangelhafter Waren?
10.12.2020, 10:50 Uhr | Widerrufsrecht

Wann beginnt die Widerrufsfrist bei der Lieferung mangelhafter Waren?
Wann beginnt die Widerrufsfrist bei der Lieferung mangelhafter Waren?

Die Widerrufsfrist beträgt beim Online-Kauf mindestens vierzehn Tage und beginnt grds. mit Lieferung der Ware beim Verbraucher. Doch was gilt, wenn die Ware fehlerhaft ist? Beginnt die Widerrufsfrist schon mit der ersten mangelhaften Lieferung oder erst mit der zweiten mangelfreien (Nach-) Lieferung? Erfahren Sie mehr hierzu in unserem heutigen Beitrag.

BGH: Kein Fernabsatz mehr bei persönlichem Kontakt
14.06.2018, 17:47 Uhr | Widerrufsrecht

BGH: Kein Fernabsatz mehr bei persönlichem Kontakt
BGH: Kein Fernabsatz mehr bei persönlichem Kontakt

Der Onlinehandel hat viele Vorteile – va. für die Kunden (Stichwort Widerrufsrecht). Aber wann ist ein Kauf eigentlich ein Fernabsatzvertrag? Mit dieser Frage hatte sich zuletzt der BGH (Urt. v. 27.02.2018 - Az.: XI ZR 160/17) auseinanderzusetzen. Das Gesetz schreibt ja vor, dass der Vertrag unter „ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln" zustande kommen muss – der BGH hat hier auch die Vertragsanbahnung in die Betrachtung mit einbezogen und einen Fernabsatzvertrag bei persönlichem Kontakt zwischen Kunde und Unternehmen in der Vertragsanbahnung verneint.

OLG Hamm: Bei Erotikspielzeug Ausschluss des Fernabsatzwiderrufsrechts möglich
30.11.2016, 23:27 Uhr | Widerrufsrecht

OLG Hamm: Bei Erotikspielzeug Ausschluss des Fernabsatzwiderrufsrechts möglich
OLG Hamm: Bei Erotikspielzeug Ausschluss des Fernabsatzwiderrufsrechts möglich

Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn einer der gesetzlich geregelten Ausschlussgründe vorliegt. In der Praxis ergeben sich jedoch immer wieder Abgrenzungsprobleme, ob einer dieser Ausschlussgründe greift oder nicht. Nun hat das OLG Hamm für etwas mehr Klarheit in Bezug auf Sextoys gesorgt.

Widerrufsrecht: Verbrauchereigenschaft, Ausschluss und Versandkosten – drei klassische Probleme in einem Urteil des AG Berlin-Köpenick
27.05.2011, 09:51 Uhr | Widerrufsrecht

Widerrufsrecht: Verbrauchereigenschaft, Ausschluss und Versandkosten – drei klassische Probleme in einem Urteil des AG Berlin-Köpenick
Widerrufsrecht: Verbrauchereigenschaft, Ausschluss und Versandkosten – drei klassische Probleme in einem Urteil des AG Berlin-Köpenick

Als ob es nicht schon kompliziert genug wäre, Waren online zu verkaufen, wird es meist dann richtig verzwickt, wenn der Kunde seine Beute wieder loswerden will und den Rücktritt bzw. Widerruf erklärt. Aber wann ist ein Kunde ein „Verbraucher“? In welchen Fällen ist der Widerruf ausgeschlossen, und wer bezahlt beim wirksamen Rücktritt den Versand? Ein Urteil des AG Berlin Köpenick (25.08.2010, Az. 6 C 369/09) behandelt in geradezu vorbildlicher Kürze drei ganz klassische Problemstellungen beim Widerruf des Verbrauchers.

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