Rotes Licht für „DJ-Führerschein“ - keine Eintragungsfähigkeit von rein beschreibenden Begriffen
Die Bezeichnung „DJ-Führerschein“ ist nicht als Marke eintragungsfähig. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundespatengerichts (Beschluss vom 17.2.2011 – 27 W (pat) 48/10) fehlt es der Wortkombination an der nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz erforderlichen Unterscheidungskraft. Der Begriff sei lediglich die schlagwortartige Kurz-Beschreibung für einen Kurs zur Aus- oder Weiterbildung von Discjockeys, so die Richter. Er eigne sich nicht dazu, das angesprochene Publikum auf den Anbieter dieser Dienstleistung hinzuweisen.