Kanzleimitteilungen
Keine bessere Werbung: Das kostenfreie Kundenbewertungsangebot für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Es gibt unzählig viele Online-Shops – und es gibt sicherlich zahlreiche gute Online-Shops. Welcher Shop aber gut ist, ist für den Kunden oft schwer einzuschätzen. Und hier kommt die Kundenbewertung ins Spiel: Mit dem Instrument der Kundenbewertung ist es möglich, die Qualität und die Zuverlässigkeit eines Online-Shops transparent zu machen und nach außen zu tragen. In Zeiten, in denen der Erfolg nicht allein über den Preis erzielt werden kann, gibt es für einen Online-Shop keine bessere Werbung als gute Kundenbewertungen. Der IT-Recht Kanzlei ist es gelungen, ihren Mandanten in Zusammenarbeit mit ihrem engen Kooperationspartner "SHOPVOTE“ einen wichtigen wie besonderen und dazu kostenfreien Service anzubieten: Ein Kundenbewertungssystem der Extraklasse - selbstverständlich inklusive der so wichtigen Google-Anbindung!
Es gibt unzählig viele Online-Shops – und es gibt sicherlich zahlreiche gute Online-Shops. Welcher Shop aber gut ist, ist für den Kunden oft schwer einzuschätzen. Und hier kommt die Kundenbewertung ins Spiel: Mit dem Instrument der Kundenbewertung ist es möglich, die Qualität und die Zuverlässigkeit eines Online-Shops transparent zu machen und nach außen zu tragen. In Zeiten, in denen der Erfolg nicht allein über den Preis erzielt werden kann, gibt es für einen Online-Shop keine bessere Werbung als gute Kundenbewertungen. Der IT-Recht Kanzlei ist es gelungen, ihren Mandanten in Zusammenarbeit mit ihrem engen Kooperationspartner "SHOPVOTE“ einen wichtigen wie besonderen und dazu kostenfreien Service anzubieten: Ein Kundenbewertungssystem der Extraklasse - selbstverständlich inklusive der so wichtigen Google-Anbindung!
Gemeinsam stark: Erfolgreicher Start der Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei
Erst im August diesen Jahres hat die IT-Recht Kanzlei die Initiative "Fairness im Handel" vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll. Nun haben sich bereits viele tausende Internetpräsenzen dieser Initiative angeschlossen – das ist ein großer Erfolg, vor allem für die teilnehmenden Händler.
Erst im August diesen Jahres hat die IT-Recht Kanzlei die Initiative "Fairness im Handel" vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll. Nun haben sich bereits viele tausende Internetpräsenzen dieser Initiative angeschlossen – das ist ein großer Erfolg, vor allem für die teilnehmenden Händler.
Restposten24.de: IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort rechtssichere AGB an
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch Standard-AGB für restposten24.de an. Bei restposten24.de handelt es sich um eine reine B2B-Plattform, über die Hersteller bzw. Händler ihre Waren an andere Unternehmer verkaufen können.
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch Standard-AGB für restposten24.de an. Bei restposten24.de handelt es sich um eine reine B2B-Plattform, über die Hersteller bzw. Händler ihre Waren an andere Unternehmer verkaufen können.
TYPO3: AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei
Die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt ab sofort das Online-Shopsystem TYPO3 - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren TYPO3- Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihren Shop bei TYPO3 auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
Die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt ab sofort das Online-Shopsystem TYPO3 - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren TYPO3- Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihren Shop bei TYPO3 auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
Neue Kooperation: IT-Recht Kanzlei ist nun Partner von userball
userball ist eine webbasierte Empfehlungsmarketing-Software, mit der man Reichweiten durch Empfehlungen erhöhen-, neue Kunden gewinnen und seine Conversion-Rate sowie seinen Umsatz steigern kann. Das Grundprinzip besteht darin, bestehende Kunden durch einen kleinen Anreiz (z. B. Rabatt) zu animieren, seinen Online-Shop oder ein bestimmtes Produkt weiteren potentiellen Kunden über Social Media Kanäle wie z. B. Facebook oder Twitter zu empfehlen.
userball ist eine webbasierte Empfehlungsmarketing-Software, mit der man Reichweiten durch Empfehlungen erhöhen-, neue Kunden gewinnen und seine Conversion-Rate sowie seinen Umsatz steigern kann. Das Grundprinzip besteht darin, bestehende Kunden durch einen kleinen Anreiz (z. B. Rabatt) zu animieren, seinen Online-Shop oder ein bestimmtes Produkt weiteren potentiellen Kunden über Social Media Kanäle wie z. B. Facebook oder Twitter zu empfehlen.
„Fairness im Handel“: IT-Recht Kanzlei startet Initiative für einen fairen Online-Wettbewerb
Der Online-Handel ist ein attraktiver Absatzkanal, auf dessen Komfort und Vielfältigkeit große Bevölkerungsteile nicht mehr verzichten möchten. Rechtlich sieht es für viele Händler aber schon seit langem weit weniger rosig aus. Stetig variierende rechtliche Rahmenbedingungenund kontinuierliche Ausweitungen der wettbewerbsrechtlichen Verhaltenspflichten haben ein derart komplexes und unübersichtliches Regelwerk geschaffen, dass Umsetzungsfehler schier vorprogrammiert sind. Gefahr droht dann vor allem von Seiten der wachsamen Konkurrenz, die Rechtsverstöße rigoros mit Abmahnungen ahndet und Marktakteure mit teilweise erheblichen Geldforderungen und schwer kalkulierbaren Prozessrisiken konfrontiert. Aus diesem Grund hat die IT-Recht Kanzlei die Initiative „Fairness im Handel“ ins Leben gerufen - eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll.
Der Online-Handel ist ein attraktiver Absatzkanal, auf dessen Komfort und Vielfältigkeit große Bevölkerungsteile nicht mehr verzichten möchten. Rechtlich sieht es für viele Händler aber schon seit langem weit weniger rosig aus. Stetig variierende rechtliche Rahmenbedingungenund kontinuierliche Ausweitungen der wettbewerbsrechtlichen Verhaltenspflichten haben ein derart komplexes und unübersichtliches Regelwerk geschaffen, dass Umsetzungsfehler schier vorprogrammiert sind. Gefahr droht dann vor allem von Seiten der wachsamen Konkurrenz, die Rechtsverstöße rigoros mit Abmahnungen ahndet und Marktakteure mit teilweise erheblichen Geldforderungen und schwer kalkulierbaren Prozessrisiken konfrontiert. Aus diesem Grund hat die IT-Recht Kanzlei die Initiative „Fairness im Handel“ ins Leben gerufen - eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll.
Björn Dorra von VersaCommerce im Interview
Einen OnlineShop zu launchen, ist auf den ersten Blick sehr simpel und zahlreiche Anbieter vereinfachen den Einstieg in den ECommerce. Einen OnlineShop am laufen zu halten und richtig zu managen, das ist das worauf es eigentlich ankommt. Viele ShopBetreiber
unterschätzen den Verwaltungaufwand, der mit einem seriösen OnlineShop einher geht und drohen an den vielen aufpoppenden Fragen zum Thema zu ersticken. VersaCommerce ist eine ShopSoftware, die Antworten und Lösungen bietet, noch bevor es überhaupt zur Frage kommen kann. Geschäftsführer Björn Dorra erklärt uns im Interview, wie einfach und sicher es tatsächlich sein kann, mit einem Shop online zu gehen.
Einen OnlineShop zu launchen, ist auf den ersten Blick sehr simpel und zahlreiche Anbieter vereinfachen den Einstieg in den ECommerce. Einen OnlineShop am laufen zu halten und richtig zu managen, das ist das worauf es eigentlich ankommt. Viele ShopBetreiber unterschätzen den Verwaltungaufwand, der mit einem seriösen OnlineShop einher geht und drohen an den vielen aufpoppenden Fragen zum Thema zu ersticken. VersaCommerce ist eine ShopSoftware, die Antworten und Lösungen bietet, noch bevor es überhaupt zur Frage kommen kann. Geschäftsführer Björn Dorra erklärt uns im Interview, wie einfach und sicher es tatsächlich sein kann, mit einem Shop online zu gehen.
Neue Kooperation: mit dem Österreichischen E-Commerce-Gütezeichen
Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen ist DAS sichtbare Zeichen für seriösen Online-Handel. Als einziges Gütesiegel im österreichischen E-Commerce, das von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Wirtschaftsministerium unterstützt wird, genießt es bei österreichischen Konsumenten ein äußerst hohes Vertrauen. Bezieher des Unlimited-Pakets der IT-Recht Kanzlei erhalten auf das Gütezeichen dauerhaft 40 % Rabatt. Zudem fällt ein deutlich reduzierter Prüfungsaufwand an.
Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen ist DAS sichtbare Zeichen für seriösen Online-Handel. Als einziges Gütesiegel im österreichischen E-Commerce, das von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Wirtschaftsministerium unterstützt wird, genießt es bei österreichischen Konsumenten ein äußerst hohes Vertrauen. Bezieher des Unlimited-Pakets der IT-Recht Kanzlei erhalten auf das Gütezeichen dauerhaft 40 % Rabatt. Zudem fällt ein deutlich reduzierter Prüfungsaufwand an.
Sebastian Maurer von Lightspeed im Interview: „Das Beste aus zwei Welten“
Eine gute Idee und eine gute Shopsoftware - und dem Erfolg steht nichts mehr im Wege. Gerade am Anfang ist es von unschätzbarem Wert, wenn beim Aufbau eines Online-Shops die Technik funktioniert. SEOshop.de (mittlerweile Lightspeed POS) bietet eine Shopsoftware, die alles möglichst einfach macht beim Betreiben und Erstellen eines Online-Shops - mit einer all-in-one-Lösung. Und so muss es sein - denn der Händler soll sich ja ganz auf sein Geschäft konzentrieren. Die IT-Recht Kanzlei freut sich über das aktuell mit dem Partner Manager von Lightspeed, Herrn Sebastian Maurer, geführte Interview.
Eine gute Idee und eine gute Shopsoftware - und dem Erfolg steht nichts mehr im Wege. Gerade am Anfang ist es von unschätzbarem Wert, wenn beim Aufbau eines Online-Shops die Technik funktioniert. SEOshop.de (mittlerweile Lightspeed POS) bietet eine Shopsoftware, die alles möglichst einfach macht beim Betreiben und Erstellen eines Online-Shops - mit einer all-in-one-Lösung. Und so muss es sein - denn der Händler soll sich ja ganz auf sein Geschäft konzentrieren. Die IT-Recht Kanzlei freut sich über das aktuell mit dem Partner Manager von Lightspeed, Herrn Sebastian Maurer, geführte Interview.
Zen Cart: Neue AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei
Ab sofort unterstützt die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei das Online-Shopsystem Zen Cart (deutsche Version) - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren Zen Cart-Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihre. Shop bei Zen Cart auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
Ab sofort unterstützt die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei das Online-Shopsystem Zen Cart (deutsche Version) - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren Zen Cart-Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihre. Shop bei Zen Cart auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
Maximilian Modl von Newsletter2Go im Interview: E-Mail Marketing Software für rechtssicheren Newsletter-Versand
E-Mail Marketing gehört noch immer zu den wichtigsten und wirkungsvollsten Marketingwerkzeugen für Onlinehändler. Mithilfe eines Newsletter können die Kundenbindung gestärkt, die Umsätze erhöht und Neukunden gewonnen werden. Gerade in Deutschland gibt es dabei strenge rechtliche Regeln, welche die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Leitfaden zur E-Mail Werbung ausführlich beschrieben haben. Maximilian Modl, CMO unseres Partners Newsletter2Go, erklärt im Interview, wie Newsletter2Go seine Kunden bei der rechtssicheren Umsetzung ihres E-Mail Marketings unterstützt.
E-Mail Marketing gehört noch immer zu den wichtigsten und wirkungsvollsten Marketingwerkzeugen für Onlinehändler. Mithilfe eines Newsletter können die Kundenbindung gestärkt, die Umsätze erhöht und Neukunden gewonnen werden. Gerade in Deutschland gibt es dabei strenge rechtliche Regeln, welche die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Leitfaden zur E-Mail Werbung ausführlich beschrieben haben. Maximilian Modl, CMO unseres Partners Newsletter2Go, erklärt im Interview, wie Newsletter2Go seine Kunden bei der rechtssicheren Umsetzung ihres E-Mail Marketings unterstützt.
Kooperation zwischen IT-Recht Kanzlei und dem Marktplatz Palundu
Die IT-Recht Kanzlei hat eine Kooperation mit dem Betreiber des Online-Marktplatzes Palundu begründet. Nutzer von Palundu können sich im Rahmen des AGB-Pflegeservices der IT-Recht Kanzlei ab sofort zu günstigen Konditionen rechtssichere AGB für den Verkauf von Waren über Palundu beschaffen. Ferner hat Palundu einen Forumsbereich entwickelt, in dem Nutzer von Palundu über aktuelle Rechtsthemen informiert werden und in dem sie sich über Rechtsfragen austauschen können.
Die IT-Recht Kanzlei hat eine Kooperation mit dem Betreiber des Online-Marktplatzes Palundu begründet. Nutzer von Palundu können sich im Rahmen des AGB-Pflegeservices der IT-Recht Kanzlei ab sofort zu günstigen Konditionen rechtssichere AGB für den Verkauf von Waren über Palundu beschaffen. Ferner hat Palundu einen Forumsbereich entwickelt, in dem Nutzer von Palundu über aktuelle Rechtsthemen informiert werden und in dem sie sich über Rechtsfragen austauschen können.
Host Europe: AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei
Die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt ab sofort das Online-Shopsystem Host Europe - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren Host Europe-Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihren Shop bei Host Europe auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
Die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei unterstützt ab sofort das Online-Shopsystem Host Europe - integrieren Sie nun einfach per Mausklick die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei in Ihren Host Europe-Shop. Die Texte werden im Falle neuerer Rechtsentwicklungen automatisch aktualisiert. Mehrfach täglich kontrollieren wir Ihren Shop bei Host Europe auf Fehlerfreiheit. Egal ob Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfall – falls wir einen Fehler registrieren, informieren wir Sie umgehend. Mehr Sicherheit geht nicht!
Newsletter2Go: Zusammenarbeit mit IT-Recht-Kanzlei für rechtssicheres E-Mail Marketing
Die IT-Recht-Kanzlei ist ab sofort Partner von Newsletter2Go, Anbieter einer professionellen E-Mail Marketing Software aus Deutschland. Die Partnerschaft soll es Online-Händlern und anderen E-Mail-Versendern erleichtern, Newsletter rechtssicher umzusetzen. Mit dem Fachwissen der IT-Recht-Kanzlei und der zuverlässigen Software von Newsletter2Go sind diese rechtlich auf der sicheren Seite.
Die IT-Recht-Kanzlei ist ab sofort Partner von Newsletter2Go, Anbieter einer professionellen E-Mail Marketing Software aus Deutschland. Die Partnerschaft soll es Online-Händlern und anderen E-Mail-Versendern erleichtern, Newsletter rechtssicher umzusetzen. Mit dem Fachwissen der IT-Recht-Kanzlei und der zuverlässigen Software von Newsletter2Go sind diese rechtlich auf der sicheren Seite.
IT-Recht Kanzlei freut sich auf neue Kooperation und Kompetenz beim Thema E-Commerce
Wir freuen uns auf die neue Kooperation mit dem Online-Magazin netzaktiv.de aus Hannover. Gastbeiträge des Haus-Blogs von VersaCommerce.de werden unseren Blog künftig beim Thema E-Commerce bereichern.
Wir freuen uns auf die neue Kooperation mit dem Online-Magazin netzaktiv.de aus Hannover. Gastbeiträge des Haus-Blogs von VersaCommerce.de werden unseren Blog künftig beim Thema E-Commerce bereichern.
AGB-Schnittstelle: Neue Shopware-Plugin-Version der IT-Recht Kanzlei
Die IT-Recht Kanzlei hat ein neues Shopware-Plugin (Version 1.3.3) bereitgestellt. Das Plugin unterstützt nun auch PHP 7 (Hinweis für Administratoren: ionCube Loader nicht mehr erforderlich). Zusätzlich wurden Verbesserungen auf der Konfigurationsseite des Plugins vorgenommen (Tooltips, Hinweistexte und Prüfung auf numerische Eingaben in den Eingabefeldern für die Seiten-IDs).
Die IT-Recht Kanzlei hat ein neues Shopware-Plugin (Version 1.3.3) bereitgestellt. Das Plugin unterstützt nun auch PHP 7 (Hinweis für Administratoren: ionCube Loader nicht mehr erforderlich). Zusätzlich wurden Verbesserungen auf der Konfigurationsseite des Plugins vorgenommen (Tooltips, Hinweistexte und Prüfung auf numerische Eingaben in den Eingabefeldern für die Seiten-IDs).
AGB für Affiliate-Angebote: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für die Vermittlung von Verträgen im Rahmen von Affiliate an
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten erweitert und bietet ab sofort auch professionelle AGB für die Vermittlung von Verträgen im Rahmen von Affiliate an. Die AGB sind für Anbieter (Publisher) geeignet, die über eine eigene Website die Vermittlung von Verträgen im Rahmen von Affiliate anbieten, indem sie die Kunden etwa über einen Link oder über einen Werbebanner auf die Webseiten Dritter (Advertiser) weiterleiten, damit diese dort Verträge mit den Advertisern abschließen.
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten erweitert und bietet ab sofort auch professionelle AGB für die Vermittlung von Verträgen im Rahmen von Affiliate an. Die AGB sind für Anbieter (Publisher) geeignet, die über eine eigene Website die Vermittlung von Verträgen im Rahmen von Affiliate anbieten, indem sie die Kunden etwa über einen Link oder über einen Werbebanner auf die Webseiten Dritter (Advertiser) weiterleiten, damit diese dort Verträge mit den Advertisern abschließen.
100 Euro Rabatt exklusiv für Leser der News der IT-Recht Kanzlei
Haben Sie am 03. Juni 2016 schon etwas vor? Wenn nicht, kommen Sie zum Live-Seminar "Webseiten, Marketing & Recht“ nach Berlin. eRecht24 zeigen Ihnen Schritt für Schritt, was Unternehmer, Agenturen und Seitenbetreiber zu Webseiten, Bildrechten, Datenschutz, Social Media und Werbung wissen müssen. Aufgrund der längjährigen Partnerschaft mit der IT-Recht Kanzlei erhalten Sie als Leser der News der IT-Recht Kanzlei 100 Euro Rabatt auf den regulären Preis des Seminars am 03.06.2016 in Berlin.
Haben Sie am 03. Juni 2016 schon etwas vor? Wenn nicht, kommen Sie zum Live-Seminar "Webseiten, Marketing & Recht“ nach Berlin. eRecht24 zeigen Ihnen Schritt für Schritt, was Unternehmer, Agenturen und Seitenbetreiber zu Webseiten, Bildrechten, Datenschutz, Social Media und Werbung wissen müssen. Aufgrund der längjährigen Partnerschaft mit der IT-Recht Kanzlei erhalten Sie als Leser der News der IT-Recht Kanzlei 100 Euro Rabatt auf den regulären Preis des Seminars am 03.06.2016 in Berlin.
Daniel von Deyen von dropshipping-marktplatz.de im Interview: „Die beste B2B Handelsplattform werden“
Dropshipping - klingt kompliziert, ist aber ebenso einfach wie genial: Beim Dropshipping versendet der Lieferant bzw. Hersteller der angebotenen Ware im Namen des Shopbetreibers direkt an dessen Kunden. Eine Bezahlung der Ware des Lieferanten durch den Onlineshophändler erfolgt erst bei tatsächlichem Verkauf an den Kunden. Es wird also nicht nur der Geldbeutel, sondern auch das Lager des Onlineshophändlers entlastet. Die Plattform dropshipping-marktplatz.de hat sich dieses Konzept zu eigen gemacht und bietet dropshipping als Plattform-Version. In einem informativen Interview äussert sich hierzu der Gründer der Plattform, Herr Daniel von Deyen.
Dropshipping - klingt kompliziert, ist aber ebenso einfach wie genial: Beim Dropshipping versendet der Lieferant bzw. Hersteller der angebotenen Ware im Namen des Shopbetreibers direkt an dessen Kunden. Eine Bezahlung der Ware des Lieferanten durch den Onlineshophändler erfolgt erst bei tatsächlichem Verkauf an den Kunden. Es wird also nicht nur der Geldbeutel, sondern auch das Lager des Onlineshophändlers entlastet. Die Plattform dropshipping-marktplatz.de hat sich dieses Konzept zu eigen gemacht und bietet dropshipping als Plattform-Version. In einem informativen Interview äussert sich hierzu der Gründer der Plattform, Herr Daniel von Deyen.
AGB-Service der IT-Recht Kanzlei im Shopware Core integriert
Ab sofort ist die IT-Recht Kanzlei mit ihrer AGB-Schnittstelle im Core des westfälischen Online-Shopsystem-Herstellers shopware AG integriert. Shopware-Kunden, die Version Shopware 5 im Einsatz haben, profitieren damit von einer schnellen und einfachen Integrationsmöglichkeit, denn das Plugin steht nun automatisch im Plugin-Manager bereit.
Ab sofort ist die IT-Recht Kanzlei mit ihrer AGB-Schnittstelle im Core des westfälischen Online-Shopsystem-Herstellers shopware AG integriert. Shopware-Kunden, die Version Shopware 5 im Einsatz haben, profitieren damit von einer schnellen und einfachen Integrationsmöglichkeit, denn das Plugin steht nun automatisch im Plugin-Manager bereit.
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