Wettbewerbswidrige Nachahmung von Produkten: LG Köln über Raketengefechte in der Zahnmedizin
Die Nachahmung von Produkten kann wettbewerbswidrig sein, wenn sie einem Konkurrenzprodukt zum Verwechseln ähnlich sehen, ohne dass dies technisch notwendig ist. In einem Urteil des LG Köln zu dieser Problematik ging es um zahnmedizinische Produkte, die in einer unverwechselbaren Raketenform ausgestaltet sind (Urt. v. 12.10.2010, Az. 33 O 306/09).