OLG Hamm: Eine „Garantiewerbung“ in eBay-Angeboten löst die Hinweispflicht nach § 477 BGB aus
Am 14. Februar 2013 entschied das OLG Hamm in der Rechtssache Az.: 4 U 182/12, dass Angebote auf eBay, die die Möglichkeit zum Sofort-Kauf eröffnen, nicht etwa eine Aufforderung zum Kauf, sondern ein bindendes Angebot darstellen. Dies hat zur Folge, dass Hinweise auf Garantien, die im Zusammenhang mit diesem Angebot stünden, stets die nach § 477 Abs. 1 S. 2 BGB geforderten Angaben zu enthalten hätten.