Auf dem Abmahnradar: Keine Warnhinweise Spielzeug / Unwirksame AGB: ungenaue Lieferfristen, Verjährungsverkürzung Gebrauchtwaren / Lebensmittel: keine Nährwertdeklaration, Allergene,Lebensmittelunternehmer
Der IDO e.V. war mal wieder sehr aktiv diese Woche. Dabei ging es u.a. um die Warnhinweise beim Anbieten von Spielzeug oder den Auslandsversand auf Anfrage ohne Angabe von Versandkosten. Auch wurden wieder einige unzulässige AGB-Klauseln abgemahnt;: Zum einen die Angabe ungenauer Lieferfristen und zum anderen die unzulässige Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtwaren. Hier zeigt sich mal wieder, wie wichtig es ist, dass AGB-Klauseln geprüft und immer aktuell sind. Ansonsten wurde ua. auch die fehlende Registrierung iSd. Verpackungsgesetzes abgemahnt - das Thema Verpackungsgesetz ist also weiterhin heiß für fast alle Händler. Ebenso wie der Lebensmittelhandel - hier wird immer wieder wegen fehlender Angaben von Nährwerten, beinhalteten Allergenen oder dem Lebensmittelunternehmer abgemahnt.